Polizeibeamtin in Uniform mit „POLIZEI“-Aufschrift schreibt Notizen auf einem Notizblock. Sie trägt Mütze und hält einen Stift, im Hintergrund unscharfes urbanes Umfeld. DBV Rocco Hebert in Freiberg

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Beihilfeversicherung für beihilfeberechtigte Beamte von Bund und Ländern

Als Beamter des Bundes (z.B. Zollbeamter, Bundesbeamter) oder Beamter der jeweiligen Bundesländer (z.B. Finanzbeamter, Richter, Verwaltungsbeamter, teilweise auch Polizeibeamte und Lehrer) haben Sie Anspruch auf Beihilfe vom Dienstherrn – doch diese deckt Ihre Krankheitskosten nur zu einem Teil ab. 

Die verbleibende Lücke schließt eine private Beihilfeversicherung (Restkostenversicherung). Damit sind Sie rundum abgesichert und profitieren von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung.

Was ist eine Beihilfeversicherung?

Die Beihilfe übernimmt je nach Beamtenstatus und Bundesland einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Krankheitskosten – in der Regel zwischen 50 % bis 80 %. Und zwar für den Beamten selbst und gegeben falls auch für Familienangehörige (z.B. Kinder, Ehepartner). Den Restbetrag müssen Sie selbst tragen. Genau hier setzt die individuelle Beihilfeversicherung an:

  • Sie schließt die verbleibende Kostenlücke
  • Sie ermöglicht Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer
  • Sie deckt Zahnbehandlungen, Sehhilfen und weitere Zusatzleistungen ab
  • Sie bietet maßgeschneiderten Schutz für ambulante und stationäre Behandlungen – abgestimmt auf Ihren individuellen Beihilfesatz
Schaubild zur Absicherung von Krankheitskosten bei Beihilfe: Individuelle Beihilfe vom Dienstherrn mit 70 % und PKV-Beihilfetarif der DBV inklusive Pflegepflichtversicherung zur Restkostenabsicherung von 30 % ergeben zusammen 100 % Kostenschutz.

Wie hoch ist meine individuelle Beihilfe als Beamter?

Die Höhe des Beihilfesatzes richtet sich nach den individuellen Beihilfevorschriften der Bundesländer bzw. des Bundes und ist abhängig von Ihrem Dienstherrn.

In der Regel erhalten Beamte und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen folgende Beihilfesätze:

50 % Beihilfe
für aktive Beamte
70 % Beihilfe
für aktive Beamte, die den Familienzuschlag für mehr als ein berücksichtigungsfähiges Kind erhalten
70 % Beihilfe
für berücksichtigungsfähige Ehepartner/Lebenspartner
70 % Beihilfe
für Versorgungsempfänger (Ruhestand/Pension)
80 % Beihilfe
für berücksichtigungsfähige Kinder

Warum die DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert? – Ihr Spezialist für Beamte und den öffentlichen Dienst

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit Jahrzehnten auf die Absicherung von Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst spezialisiert. Das bedeutet für Sie:

  • Jahrzehntelange Erfahrung in der Beamtenversorgung
  • Tarife speziell auf Beihilfeberechtigte Beamte zugeschnitten
  • Umfassendes Produktportfolio – von der Krankenversicherung bis zur Altersvorsorge
  • Sonderkonditionen für Beamtenanwärter während der Ausbildung
  • attraktive Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Leistungsstarke Beihilfe Tarife mit TOP-Konditionen

Als DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg stehen wir Ihnen mit unserem individuellen Service zur Seite:

  • Telefonische Beratung - wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen
  • Online-Beratung - flexibel und ortsunabhängig
  • Persönliches Gespräch - besuchen Sie uns in Freiberg
  • Individuelles Angebot - abgestimmt auf Ihre persönliche Situation
  • Wir beraten Sie deutschlandweit zur Beihilfeversicherung
  • Beratungskonzept für junge Beamtenanwärter mit hilfreichen Infos rund um Ihren Beamtenstatus/ Versorgungsstatus als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe und Beamter auf Lebenszeit
Taschenrechner-Symbol

Beihilfeversicherung JETZT online berechnen - schnell, einfach und unverbindlich

Nutzen Sie unseren praktischen DBV Online-Rechner auf unserer Homepage: Berechnen Sie Ihre persönliche Beihilfeversicherung in wenigen Minuten – transparent, unverbindlich und kostenlos.

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Wir beraten Sie auf Wunsch auch gerne Online - und zwar deutschlandweit.

Wir stehen Ihnen als Kompetenter Ansprechpartner rund um die Themen „Beihilfeversicherung des Bundes“ und „Beihilfeversicherung der jeweiligen Bundesländer“ mit unseren ÖD-Spezialisten zur Verfügung.

Gerne beraten wir Sie auch zur:

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