
Wer bekommt Beihilfe?
Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe profitieren von der Beihilfe. Anders sieht das bei angestellten Lehrern aus. In den Genuss der Beihilfe für Lehrer und Referendare kommen Sie im Angestelltenverhältnis nur noch, wenn Sie einen alten Vertrag besitzen. Unter Umständen erhalten Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder Fürsorgeleistungen im Rahmen der Beihilfe für Lehrer und Referendare. Das wäre der Fall, wenn das Einkommen Ihres Lebenspartners unter die aktuelle Einkommensgrenze fällt und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Auch Sie als Lehrer im Ruhestand haben Anspruch auf Beihilfe.