Freie Heilfürsorge und private Pflegepflichtversicherung für Beamte und Soldaten – einfach erklärt

1. Was ist die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung für bestimmte Beamtengruppen und Soldaten. Sie sorgt dafür, dass der Dienstherr während der aktiven Dienstzeit die Kosten für medizinische Behandlungen übernimmt. Die freie Heilfürsorge ist zudem kostenfrei.

Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und viele weitere Leistungen werden direkt übernommen, ohne dass eine klassische Krankenversicherung für die Behandlungskosten bei ambulanten und stationären Behandlungen erforderlich ist.

Die freie Heilfürsorge ersetzt während der aktiven Dienstzeit die private oder gesetzliche Krankenversicherung – aber nur für den Beamten oder den Soldaten selbst und das ggf. auch mit Einschränkungen, denn der Versicherungsschutz ist ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer.

Daher empfiehlt sich auch zusätzlich zur freien Heilfürsorge eine Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung. (z.B. für Zahnersatz)

Außerdem übernimmt die freie Heilfürsorge keine Leistungen aus der Pflegeversicherung!

→ Darum ist der Abschluss einer privaten Pflegpflichtversicherung bei Dienstbeginn verpflichtend! (Pflichtversicherung)

2. Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Freie Heilfürsorge erhalten in der Regel:

  • Polizeibeamte
  • Feuerwehrbeamte
  • Justizvollzugsbeamte
  • Berufssoldaten
  • teilweise auch Zoll- und Bereitschaftspolizei

Der Anspruch auf freie Heilfürsorge gilt meist nur während der aktiven Dienstzeit und beginnt bei Dienstantritt/Ausbildung. Der Anspruch auf Heilfürsorge gilt für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit.

Für Familienangehörige oder Kinder gilt die freie Heilfürsorge nicht!

Die Familienangehörigen eines Beamten bzw. Berufssoldaten wie z.B. Kinder erhalten eine individuelle Beihilfe nach entsprechender Beihilfevorschrift bzw. Heilfürsorgevorschrift des jeweiligen Bundeslandes oder Beihilfe des Bundes.

Die individuelle Beihilfe für zu berücksichtigungsfähige Angehörige/Familienmitglieder beträgt in der Regel bis zu 80% der Krankheitskosten. Für die verbleibenden 20 % muss eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen werden.

Bei Pension/Ruhestand oder aber bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamte oder Berufssoldaten ebenfalls dann eine entsprechende individuelle Beihilfe als Ersatz für die freie Heilfürsorge. Die sogenannte individuelle Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung kann dann 70-90 % der Krankheitskosten bei Pension/Ruhestand betragen.

3. Welche Leistungen umfasst die freie Heilfürsorge?

  • Allgemeine Ärztliche Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Medikamente und Heilmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz

Der Leistungsumfang orientiert sich häufig an der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher empfiehlt sich auch zusätzlich der Abschluss einer eventuellen Heilfürsorge-Ergänzungsversicherung. (z.B. für Zahnersatz)

4. Einschränkungen der freien Heilfürsorge

So gut die freie Heilfürsorge klingt – sie hat auch Einschränkungen

  • Kein Anspruch im Ruhestand/Pension → dann gilt die normale bzw. individuelle Beihilfe, oft mit 70-90% Beihilfeanspruch!
  • ✘ Ehepartner und Kinder sind nicht Heilfürsorge mitversichert, diese sind meist über die individuelle Beihilfe versichert!
  • ✘ Wahlleistungen (Einbettzimmer, Chefarzt) meist nicht enthalten
  • ✘ Zahnersatz und Zusatzleistungen oft nur eingeschränkt
  • keine Leistungen aus der Pflegeversicherung!

Viele Beamte und Soldaten unterschätzen diese Punkte – besonders den Wegfall der freien Heilfürsorge im Ruhestand/Pension oder bei Dienstunfähigkeit. Hier ist dann eine bereits bestehende Anwartschaft sehr wichtig. Dabei spielt es grundlegend erstmal keine Rolle, ob eine „kleine oder große“ Anwartschaft besteht.

5. Warum eine Anwartschaft für Beamte und Soldaten mit freier Heilfürsorge so wichtig ist

Nach dem aktiven Dienst oder bei Dienstunfähigkeit wechseln Beamte oder Berufssoldaten automatisch in die individuelle Beihilfe + private Krankenversicherung (Restkostenversicherung). Ohne eine entsprechende Anwartschaft kann das zu diesem Zeitpunkt teuer oder problematisch werden!

Denn eine Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass:

  • der spätere Eintritt in die PKV bzw. individuelle Beihilfe ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist!
  • günstige Beiträge im Ruhestand zur Krankenversicherung gesichert werden (z.B. bei großer Anwartschaft)
  • das Vorerkrankungen mitversichert sind
  • das keine Antragsablehnung oder ggf. Risikozuschlag bei der Aufnahme in die Private Krankenversicherung erfolgt

→ Für Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Justizvollzugsbeamte und Berufssoldaten ist die Anwartschaft nahezu unverzichtbar und sollte bei Dienstbeginn/Verbeamtung abgeschlossen werden!

WICHTIG: Ebenso ist der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung PVN bei Dienstbeginn/Verbeamtung verpflichtet - dies gilt für alle Heilfürsorgeempfänger! (Pflichtversicherung)

→ Oft muss eine entsprechende Anwartschaft und Pflegpflichtversicherung auch bei Dienstbeginn/Verbeamtung nachgewiesen werden!

TIPP: eine Anwartschaft muss nicht teuer sein, bereits ab 1€ monatlich erhalten Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg Ihre neue Anwartschaft.

Unser Beratungsservice für Beamte und Soldaten mit freier Heilfürsorge

Als DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg sind wir Spezialist für den öffentlichen Dienst - für Polizeibeamte, Feuerwehrbeamte, Soldaten und Justizvollzugsbeamte bieten wir:

  • Fachliche Expertise rund um freie Heilfürsorge, Anwartschaft, Beihilfe und Pflegepflichtversicherung
  • Individuelle Beratung und Betreuung statt Standardlösungen
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  • Unterstützung und Beratung zu „kleiner und großer“ Anwartschaft incl. Pflegepflichtversicherung
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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und erklären verständlich, welche Absicherung heute sinnvoll ist und wie Sie sich optimal auf den Ruhestand vorbereiten.

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Die freie Heilfürsorge ist ein guter Grundschutz des Dienstherrn bei Krankheit bzw. Vorsorge – ersetzt aber keine langfristige Planung und ersetzt auch keine Anwartschaft sowie Pflegepflichtversicherung!

Lassen Sie sich daher frühzeitig von den ÖD-Spezialisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg beraten!

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