Was ist die freie Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Gesundheitsversorgung für bestimmte Beamte (z. B. Polizei, Feuerwehr, Justiz) und Soldaten (FWDL, SAZ, Berufssoldaten). Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr die medizinische Versorgung nach den jeweils geltenden Vorschriften.
Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?
Das hängt vom Dienstherrn ab. Dazu können beispielsweise Polizeivollzugsbeamte, bestimmte Feuerwehr- und Justizvollzugsbeamte sowie Soldatinnen und Soldaten gehören. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich nach den jeweiligen Status des Beamten bzw. des Soldaten und den entsprechenden Heilfürsorgevorschriften der Länder bzw. des Bundes.
Welche Beamten haben in Sachsen Anspruch auf Heilfürsorge?
In Sachsen regelt die aktuelle Sächsische Heilfürsorgeverordnung unter anderem die Heilfürsorge für den Polizeivollzugsdienst, bestimmte Bereiche des Verfassungsschutzes, Justizvollzugsdienst und die Fachrichtung Feuerwehr.
Ist die freie Heilfürsorge kostenlos?
Ja. Während der aktiven Dienstzeit übernimmt der Dienstherr die Gesundheitsversorgung nach den Heilfürsorgevorschriften. Ergänzende Absicherungen können dennoch sinnvoll sein – besonders mit Blick auf die Zeit nach der Heilfürsorge. Deshalb sollte u.a. eine entsprechende Anwartschaft abgeschlossen werden, sobald Sie Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Was ist der Unterschied zwischen Heilfürsorge und Beihilfe?
Bei der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an beihilfefähigen Krankheitskosten. Der verbleibende Anteil wird häufig über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert.
Bei Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Gesundheitsversorgung nach den jeweiligen Vorschriften.
Brauche ich trotz Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?
Während der aktiven Heilfürsorge ist häufig keine klassische beihilfekonforme Vollabsicherung erforderlich. Wichtig ist aber die Planung für die Zeit danach. Eine Anwartschaft spielt dabei eine wichtige Rolle.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Nach der aktiven Dienstzeit wechseln Beamte und Berufssoldaten in der Regel in die Beihilfe, denn der Anspruch auf freie Heilfürsorge entfällt bei Pension/Ruhestand.
Eine Anwartschaft hält die Möglichkeit offen, später nach Ihrer aktiven Dienstzeit, eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzuschließen und das ohne erneute Gesundheitsfragen. Besonders wichtig ist dabei, dass Ihr aktueller Gesundheitszustand von heute sozusagen „eingefroren“ bzw. „gesichert“ wird.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft?
Die kleine Anwartschaft sichert im Wesentlichen nur den Gesundheitszustand.
Die große Anwartschaft sichert ebenfalls den Gesundheitszustand und berücksichtigt zusätzlich das ursprüngliche Eintrittsalter für die spätere Beitragskalkulation, dadurch haben Sie in der Regel einen Beitragsvorteil im Alter bei Eintritt in die Pension/Ruhestand.
Brauchen Soldaten mit freier Heilfürsorge eine Anwartschaft?
Als freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) benötigen Sie in der Regel noch keine eigene Anwartschaft.
Trotzdem sollte insbesondere der Übergang zum Zeitsoldaten (SAZ) bzw. Berufssoldaten betrachtet werden. Eine Anwartschaft sowie private Pflegepflichtversicherung spielen dabei eine wichtige Rolle.
Als Zeitsoldat (SAZ) oder Berufssoldat benötigen Sie in der Regel immer eine Anwartschaftsversicherung, sowie private Pflegepflichtversicherung!
Was passiert nach dem Ende der Heilfürsorge?
Nach dem Ende der Heilfürsorge kann sich die Gesundheitsabsicherung ändern. Bei Beamten/Berufssoldaten kann beispielsweise ein Beihilfeanspruch relevant werden. Dann wird häufig eine beihilfekonforme private Krankenversicherung für den nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteil benötigt.
Was kostet eine Anwartschaft für Beamte oder Soldaten?
Die Kosten hängen unter anderem von Alter, Gesundheitszustand, Tarif und der gewählten Anwartschaft ab. In der Regel ist eine kleine Anwartschaft aber vom Beitrag her günstiger, wie eine große Anwartschaft.
Wann sollte ich eine Anwartschaft abschließen?
Idealerweise so früh wie möglich, also zu Beginn Ihrer Laufbahn.
Welche Krankenversicherung brauche ich nach der Heilfürsorge?
Das hängt von der persönlichen Situation und dem späteren Beihilfeanspruch ab. Häufig wird eine beihilfekonforme private Krankenversicherung für den verbleibenden Kostenanteil benötigt.
Kann ich mich schon während der Heilfürsorge zur PKV beraten lassen?
Ja. Eine frühzeitige Beratung ist sinnvoll, weil Heilfürsorge, Anwartschaft, späterer Beihilfeanspruch und private Krankenversicherung zusammen betrachtet werden sollten.
Kann ich die Beratung zur Heilfürsorge auch online erhalten?
Ja. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert bietet persönliche Beratung in Freiberg sowie unkomplizierte digitale Beratung deutschlandweit an.
Warum die DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert als Partner?
Wir sind auf Beamte, Beamtenanwärter, Soldaten und den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Wir beraten persönlich, ehrlich, transparent und verständlich – vor Ort in Freiberg oder digital in ganz Deutschland.