Mit der Anwartschaft für Beamte der Feuerwehr bereitest du dich optimal auf deinen Beitritt in die private Krankenversicherung vor. Denn egal ob du aktuell freie Heilfürsorge erhältst oder noch gar nicht bei der Feuerwehr arbeitest, spätestens mit Ernennung zum Beamten auf Widerruf steht dir entweder Beihilfe oder Heilfürsorge zu.
Viele Dienstherren gewähren dabei beide Leistungen. Während des aktiven Dienstes bekommst du beispielsweise Heilfürsorge und wirst kostenfrei behandelt. Dadurch bist du nicht verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Denn immerhin trägt der Dienstherr bereits alle Aufwendungen. Bist du allerdings nicht mehr im aktiven Dienst, weil du etwa in den Ruhestand versetzt wirst, fällt die Heilfürsorge weg.
Du bekommst also nach dem aktiven Dienst nur noch Beihilfe, in dessen Rahmen dein Dienstherr 50 oder 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt. Die so entstehende Deckungslücke von 30 oder 50 Prozent der Aufwendungen schließt du mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung. In diese kannst du aber nur aufgenommen werden, wenn dein individuelles Gesundheitsrisiko nicht zu hoch ist. Im schlechtesten Fall lehnt dich der Versicherer dann ab.
Mit der Anwartschaft für die Feuerwehr der DBV Sascha Braun in Mannheim kann dir das nicht passieren. Sie ermöglicht dir, deinen Gesundheitszustand frühzeitig „einzufrieren“, sodass später nicht mehr der tatsächliche, sondern der damals „konservierte“ Zustand zählt. Die Gesundheitsprüfung, die wir normalerweise bei Aufnahme in die private Krankenversicherung durchführen, verlegen wir mit der Anwartschaft entsprechend vor.