Beihilfe und Dienstherr
So wirst du als Beamter abgesichert
Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer erhältst du die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent deiner Krankheitskosten. Allerdings kannst du nur eine Rechnung vorlegen, wenn du privat krankenversichert bist. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bekommst du keine Rechnungen und kannst entsprechend keine Beihilfe in Anspruch nehmen. Du zahlst dann den gesamten Beitrag aus deinem Bruttogehalt.
Hast du etwa Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe, überweist dir dein Dienstherr 500 Euro, wenn du eine Rechnung über 1.000 Euro einreichst. Die verbleibenden Kosten übernimmt deine private Krankenversicherung für Lehrer.
Steigt deine Beihilfe, etwa weil du Kinder bekommst, sinkt der Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Grund dafür ist, dass die DBV dann entsprechend weniger Kosten tragen muss. In der gesetzlichen Kasse steigt der Beitrag, da er sich nach deinem Einkommen richtet. Auch hier stehst du mit der PKV daher in der Regel besser da.