Die Beihilfe
So übernimmt der Dienstherr einen Teil deiner Kosten
Polizistinnen und Polizisten erhalten keinen Arbeitgeber-Anteil. Vielmehr beteiligt sich der Dienstherr also nicht an den Beiträgen für die Krankenversicherung. Stattdessen steht dir die sogenannte Beihilfe zu. In diesem Rahmen übernimmt dein Dienstherr einen Teil, meist 50 bis 70 Prozent, der Krankheitskosten. Diese Aufwendungen weist du durch Vorlage der Rechnungen deiner Ärzte nach, welche du als Privatpatientin oder Privatpatient bekommst.
Mit der GKV kannst du die Beihilfe also nicht nutzen und musst den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Denn die Rechnungen gehen direkt an die Kasse. Die private Krankenversicherung für Polizisten der DBV Sascha Braun in Mannheim ist hingegen an die Beihilfe angepasst. So musst du dich nur für den Teil der Aufwendungen absichern, der nicht bereits über deinen Dienstherrn abgedeckt ist.
Beispiel: Von einer Rechnung über 1.000 Euro übernimmt dein Dienstherr 700 Euro. Nur für die übrigen 300 Euro brauchst du überhaupt eine Krankenversicherung.