Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim

Lehrerinnen und Lehrer sind vor allem in den ersten Jahren kaum vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt und verlieren im schlimmsten Fall das gesamte Einkommen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der Deutschen Beamtenversicherung sorgst du hier für den passgenauen Schutz. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim steht dir als starker Partner vor Ort jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!

Die Dienstunfähigkeit und ihre Folgen für Lehrer

Stehst du als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis, kannst du nicht berufs-, sondern nur dienstunfähig werden. Eine Dienstunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn der Dienstherr davon ausgeht, dass du aus gesundheitlichen Gründen deinen dienstlichen Pflichten dauerhaft nicht mehr vollständig nachkommen kannst.
 
Je nachdem, welchen Status du als Beamtin oder Beamter hast, hat die Feststellung der Dienstunfähigkeit (durch ein Gutachten des Amtsarztes) unterschiedliche Folgen:

  • Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Pension. Diese beträgt im Schnitt mindestens 1.800 Euro monatlich (brutto)
  • Beamte auf Widerruf und Probe werden nur bei einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt. In allen anderen Fällen der Dienstunfähigkeit verfügt der Dienstherr die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

Beispiel:

Du bist Studienrat und Beamter auf Probe. Dein monatliches Nettogehalt liegt bei 3.400 Euro. Wirst du nun dienstunfähig, geht dir dieses gesamte Einkommen verloren. Auch als Beamter auf Lebenszeit würden dir rund 1.600 Euro fehlen!
 
Die Dienstunfähigkeit kann für Lehrerinnen und Lehrer gravierende finanzielle Folgen haben. Daher solltest du dich bereits vor der Einstellung in den Staatsdienst möglichst passgenau absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim unterstützt dich in jeder Lage.

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Generell gibt es keine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei ihr handelt es sich stattdessen um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter DU-Klausel. Hier musst du unbedingt zwischen „echter“ und „unechter“ Klausel unterscheiden:

  • Mit einer echten DU-Klausel erkennt die Versicherung die Feststellung des Amtsarztes an. Wirst du wegen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt, giltst du automatisch als berufsunfähig und erhältst die versicherten Leistungen
  • Bei einer unechten DU-Klausel prüft der Versicherer separat vom Dienstherrn, ob du wirklich berufs- bzw. dienstunfähig bist. Kommt er bei seiner Prüfung zu einem anderen Ergebnis als der Amtsarzt, steht dir keine Leistung zu, auch wenn du deinen Job bereits verloren hast

Daher enthalten alle Tarife der DBV eine echte DU-Klausel. So bist du immer auf der sicheren Seite und weißt, dass du im Fall der Fälle abgesichert bist!

Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Mannheim Sascha Braun

Leistungen unserer DU-Versicherung für Lehrer

Mit der DU-Versicherung für Lehrer sind Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit umfassend geschützt. Denn du profitierest unter anderem von diesen Leistungen und Vorteilen:

  • Wir zahlen dir die vereinbarte Rente aus, sobald die Dienstunfähigkeit vom Amtsarzt festgestellt wurde
  • Du bestimmst selbst, wie hoch deine monatliche DU-Rente ausfällt. Die Empfehlung liegt bei rund 70 Prozent des Bruttogehalts
  • Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung, werden dich also nicht an eine andere Tätigkeit verweisen, die du theoretisch noch ausüben könntest
  • Während du die DU-Rente ausgezahlt bekommst, musst du keine Beiträge mehr für die DU-Versicherung zahlen
  • Du kannst alle Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen
Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Mannheim Sascha Braun

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Lehrer sind dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen für einen dauerhaften Einsatz im Staatsdienst nicht mehr infrage kommen. Die Dienstunfähigkeit stellt der Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn fest.

Was ist eine DU-Klausel?

Mit der DU-Klausel erkennt die DBV die vom Amtsarzt festgestellte Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung an. So kommst du nicht nur schneller an die Leistung, sondern kannst auch sicher sein, dass du stets optimal geschützt bist!

Kann ich den Beitrag zur DU-Versicherung für Lehrer von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind Sonderausgaben und daher von der Steuer abziehbar.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim

Möchtest du mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrerinnen und Lehrer erfahren oder ein erstes Angebot erhalten? Vereinbare noch heute einen Termin bei der DBV Sascha Braun in Mannheim und lass dich beraten!

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