DIe Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten von der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim

Als Polizistin und Polizist musst du dich vor allem in den ersten Dienstjahren selbst um die optimale Absicherung gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit kümmern. Denn dein Dienstherr bietet nur in wenigen Fällen einen wirklich ausreichenden Schutz. Informiere dich daher noch heute über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der Deutschen Beamtenversicherung. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim steht dir als Partner vor Ort zur Seite!

Sinn und Zweck der Dienstunfähigkeitsversicherung

Wirst du als Polizistin oder Polizist dienstunfähig, kannst du also deinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben, hat dies unterschiedliche Folgen. Sie hängen in erster Linie von deinem Status als Beamtin oder Beamter ab:

  • Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen und verlieren alle Ansprüche.
  • Sind Beamte auf Probe dienstuntauglich, verfügt der Dienstherr ebenfalls die Entlassung. Damit sind die Folgen identisch mit denen eines Beamten auf Widerruf.
  • Nur als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit wirst du bei Dienstunfähigkeit nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt. Du bekommst dann eine Pension, die bei mindestens rund 1.800 Euro brutto pro Monat liegt.

Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten ins Spiel. Denn besonders im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe hat die Dienstunfähigkeit gravierende finanzielle Folgen. Hast du etwa aktuell ein Nettogehalt von 2.500 Euro, würde dieses bei Dienstunfähigkeit vollständig wegfallen. Was bleibt, ist eine entsprechend hohe Versorgungslücke.

Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Mannheim Sascha Braun

Einzige Ausnahme

Wirst du aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig, bist du sowohl als Beamter auf Widerruf und Probe als auch auf Lebenszeit deutlich besser versorgt. Dienstunfälle sind aber eher die Ausnahme als die Regel.

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten ist im Grunde „nur“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Besonderheit ist allerdings die sogenannte DU-Klausel, die sich ausschließlich an Beamtinnen und Beamte richtet.
 
Mit einer „echten“ DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung des Polizeiarztes an. Stellt der Dienstherr also die Dienstunfähigkeit fest, geht die DBV ebenfalls von einer Dienstunfähigkeit aus. Weitere Prüfungen finden dann nicht statt. Enthält deine Versicherung aber nur eine „unechte“ DU-Klausel, prüft der Versicherer nochmal separat, ob du wirklich dienstunfähig bist. Kommt er dabei zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr, stehen dir keine Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung zu.
 
Alle Tarife der DBV enthalten eine „echte“ DU-Klausel. So sind bei uns Lücken in deiner Absicherung ausgeschlossen!

Gefahren im Polizeidienst

Noch heute passgenau absichern!

Gerade im Polizeidienst bist du immer wieder Gefahren ausgesetzt, die du weder vorhersehen noch kalkulieren kannst. Denn niemand weiß, wann du beispielsweise in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt wirst, einen Unfall erleidest oder psychisch überlastet bist. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV steht dir mit folgenden Leistungen zur Seite, wenn es darauf ankommt:

  • Durch die echte DU-Klausel erkennen wir die Feststellung des Dienstherrn ohne weitere Prüfung an
  • Die Höhe deiner monatlichen Dienstunfähigkeitsrente bestimmst du selbst – so sicherst du dein gesamtes Einkommen ab
  • Durch Nachversicherungsgarantien kannst du deine Rente auch später noch ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
  • Wir verzichten in allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung
  • Während wir die Rente wegen Dienstunfähigkeit auszahlen, befreien wir dich von der Beitragspflicht
Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Mannheim Sascha Braun

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt Dienstunfähigkeit vor und wer stellt sie fest?

Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn du nach Einschätzung des Amtsarztes voraussichtlich dauerhaft nicht mehr für einen Einsatz bei der Polizei geeignet bist. Ausschlaggebend hierfür müssen gesundheitliche Gründe oder ein Unfall sein.

Warum reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?

Berufs- und Dienstunfähigkeit sind unterschiedlich definiert. Dadurch kann es passieren, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leistet, obwohl der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Achte daher unbedingt auf eine sogenannte DU-Klausel in deinem Versicherungsvertrag; mit ihr erkennt der Versicherer die Feststellung des Dienstherrn als Berufsunfähigkeit an.

Was ist eine Dynamik?

Mit der Dynamik erhöhen sich Beitrag und Leistung jedes Jahr um einen von dir festgelegten Prozentsatz. Die Leistungsdynamik sorgt dafür, dass wir die Rente auch weiter erhöhen, wenn wir sie bereits auszahlen!

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim

Möchtest du mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten erfahren? Vereinbare noch heute deinen ersten Termin bei der DBV Sascha Braun in Mannheim. Wir sind gerne für dich da!

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