Beihilfe und Dienstherr:
So bist du als Beamtin oder Beamter abgesichert
Als Beamtin oder Beamter bekommst du keinen Arbeitgeber-Anteil, sondern die sogenannte Beihilfe. Dein Dienstherr übernimmt in diesem Rahmen 50 bis 70 Prozent deiner tatsächlichen Krankheitskosten. Da du aber nur als Privatpatient eine Rechnung vom Arzt bekommst, die du bei der Beihilfestelle einreichen kannst, ist die private Krankenversicherung für Beamte in den meisten Fällen die beste Lösung.
Beispiel: Weil du zwei Kinder hast, stehen dir 70 Prozent Beihilfe zu (mit einem Kind wären es 50 Prozent). Reichst du nun eine Rechnung über 1.000 Euro ein, erstattet der Dienstherr 700 Euro davon. Für die übrigen 300 Euro benötigst du eine private Krankenversicherung.
Die gesetzliche Kasse kann nicht an die Beihilfe angepasst werden. Bei ihr musst du daher den gesamten Beitrag aus deinem Brutto zahlen. Steigt dein Gehalt, erhöht sich auch der Beitrag für deine Krankenversicherung. Da du über Behandlungen keine Rechnung bekommst, kannst du die Beihilfe nicht nutzen.
Wegen der Anpassung an die Beihilfe wird die private Krankenversicherung für Beamte auch „beihilfekonforme Versicherung“ genannt. Sie übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht bereits über die Beihilfe abgedeckt ist, im obigen Beispiel etwa 300 Euro. So bist du „unter dem Strich“ optimal abgesichert!