Als Lehramtsanwärter oder Referendar bekommst du die sogenannte Beihilfe. Dein Dienstherr übernimmt also 50 oder 70 Prozent der Krankheitskosten. Diese Aufwendungen weist du nach, indem du die Rechnung deines Arztes beim Dienstherrn einreichst. Eine Rechnung über Behandlungen bekommst du aber nur, wenn du privat krankenversichert bist. Als gesetzlich Versicherter erhältst du keine Abrechnungen.
Hast du etwa zwei Kinder, zahlen die meisten Dienstherren 70 Prozent Beihilfe. Eine Rechnung über 1.000 Euro wird dann in Höhe von 700 Euro vom Dienstherrn getragen. Nur für die verbleibenden 30 Prozent, also 300 Euro, brauchst du die private Krankenversicherung für Lehramtsanwärter und Referendare.
Du musst dich also nur für einen Teil der Krankheitskosten versichern. Daher ist die private Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte meist deutlich günstiger als eine vergleichbare Vollversicherung!