Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg

Die Arbeit der Beamten der Feuerwehr ist eine äußerst anspruchsvolle und herausfordernde Tätigkeit, die sowohl physisch als auch psychisch an ihre Grenzen gehen kann. Kaum ein Beruf birgt so viele Risiken für das eigene Leben und die Gesundheit wie der Feuerwehrbeamten. Die Gefahr, dienstunfähig zu werden, ist für sie besonders hoch.

Im Dienst sind sie oft hohem Stress und Zeitdruck ausgesetzt. In Sekundenschnelle müssen sie Entscheidungen treffen und unter extremen Bedingungen sofort handeln. Dabei tragen sie eine immense Verantwortung für das Wohl der Menschen und Tiere, den Schutz von Sachwerten und der Umwelt, sowie für ihre Kollegen und sich selbst. Sie werden Zeugen von tragischen Ereignissen und setzen alles daran, diese zu verhindern.

Dienstunfähigkeitsversicherung | DBV Magdeburg Fink & Wagner GmbH

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

für Beamte der Feuerwehr

Die Dienstunfähigkeitsversicherung zählt zu den entscheidenden Absicherungen für Beamte der Feuerwehr. Bei den vielfältigen Einsätzen besteht immer die Gefahr, verletzt zu werden, und manchmal sind die Aufträge sogar lebensbedrohlich. Als Konsequenz könnten Sie zeitweise nicht in der Lage sein, Ihren Dienst auszuüben, schwerwiegend verletzt oder traumatisiert werden, wodurch Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären könnte. Abhängig von Ihrem Status und der Ursache der Dienstunfähigkeit werden Sie entweder ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen oder mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Beamte der Feuerwehr tragen im Vergleich zu anderen Berufen ein höheres Risiko, weshalb die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung dringend empfiehlt.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

Gemäß § 44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) wird die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, wenn sie oder er aufgrund ihres/seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig (dienstunfähig) ist, die Dienstpflichten zu erfüllen. Auch Personen, die aufgrund einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und bei denen keine Aussicht auf vollständige Wiederherstellung der Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate besteht, können als dienstunfähig betrachtet werden. Falls die betroffene Person anderweitig verwendbar ist, erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand.

Berufsunfähigkeitsversicherungen und Dienstunfähigkeitsklauseln

In einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen festgestellt. Es ist möglich, dass bestimmte Klauseln den Anspruch auf eine Rente einschränken oder ausschließen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unvollständiger oder unechter Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten auf Probe und Widerruf kaum Schutz, wenn sie dienstunfähig werden: Leistungen werden nur gewährt, wenn sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Während der Ausbildung und Probezeit erfolgt jedoch in der Regel eine Entlassung, nicht die Versetzung in den Ruhestand.

Anspruch auf eine Rente haben nur Beamte auf Lebenszeit, die die fünfjährige Wartezeit erfüllen. Ist die Versetzung in den Ruhestand nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Berufsunfähigkeit.

Mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel haben Sie die Sicherheit, dass bei Erklärung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn auch gleichzeitig Berufsunfähigkeit vorliegt und Leistungen ohne weitere Prüfungen gezahlt werden.

Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten auf Widerruf und Probe

Beamte der Feuerwehr auf Probe oder Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit in der Regel nicht mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Beamte auf Widerruf werden ohne Ansprüche aus dem Dienst entlassen. Nur bei Dienstunfällen oder Dienstbeschädigungen besteht die Möglichkeit eines Unterhaltsbeitrags für die Erwerbseinschränkung.

Für Beamte auf Probe gilt Ähnliches: Sie werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen. Nur bei Dienstunfällen oder -beschädigungen erhalten sie ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt.

Wenn Sie Ihre Ausbildung oder Probezeit vorzeitig beenden müssen, werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche auf staatliche Leistungen aus der Rentenversicherung haben Sie nur, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Die Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden oft abgelehnt, und die Rentenbeträge sind meist gering.

Das bedeutet konkret: Bei gesundheitsbedingter Dienstunfähigkeit als Beamter auf Widerruf oder Probe droht Ihnen höchstwahrscheinlich Hartz IV und später mögliche Altersarmut.
Angesichts geringer Versorgungsansprüche vonseiten des Dienstherrn benötigen Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg kann dieses finanzielle Risiko absichern.

Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg haben Sie bereits ab Ausbildungsbeginn Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente. Gleichzeitig sind die Beiträge in den ersten Jahren niedrig.

Die Dienstanfänger-Police verbindet die Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge. Die privaten Renten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg bieten Sicherheit und Rendite optimal kombiniert. Es stehen verschiedene Tarife zur Auswahl.

Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten auf Lebenszeit

Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit werden nach Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt von etwa 35 Prozent ihrer letzten Bezüge. Der Mindestversorgungsanspruch liegt bei etwa 1.400€. Das Ruhegehalt steigt mit jedem weiteren Dienstjahr langsam an. Die Höhe des Ruhegehalts hängt daher von der Anzahl der Dienstjahre im Feuerwehrdienst zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit ab. Junge Beamte haben entsprechend geringe Ansprüche, aber auch langjährige Beamte können eine Versorgungslücke haben, die es zu füllen gilt, um finanzielle Schwierigkeiten bei Dienstunfähigkeit zu vermeiden. Die maximale Höhe des Ruhegehalts, etwa 71,75 % des letzten Solds, wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht.

Was bietet Ihnen die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • Sie erhalten eine garantierte, vertraglich festgelegte monatliche Rente.
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Magdeburg Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung.
  • Es sind Nachversicherungen möglich, um Ihren Schutz anzupassen.
  • Die Rentenhöhe kann flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbart werden.
  • Zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich.
  • Dank der Einteilung in Berufsklassen erhalten Sie attraktive und risikogerechte Beiträge.
  • Speziell für Beamte der Feuerwehr auf Probe bzw. Widerruf bieten wir bedarfsgerechten Dienstunfähigkeitsschutz.
  • Hohe Absicherungen, abhängig von der Besoldungsgruppe, sind möglich.
  • Der Dienstunfähigkeitsschutz kann mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombiniert werden.
  • Es stehen Ihnen eine Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien zur Verfügung, um inflationsbedingte Verluste auszugleichen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Magdeburg ist eine seltene Absicherungsoption für Beamte der Feuerwehr. Sie zahlt auch dann ein Ruhegehalt, wenn Sie dienstunfähig, aber noch berufsfähig sind.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie ausführlich zu beraten. Wenn Sie Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung oder anderen Vorsorgemöglichkeiten für Beamte der Feuerwehr haben, sind wir für Sie da und beantworten Ihre Anliegen kompetent und umfassend. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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