Phase 1: Von der Anwärterzeit bis hin zum Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Bis zum Erreichen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit bedarf es einer umfangreichen Absicherung im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit, da Sie von Ihrem Dienstherrn keine ergänzenden Leistungen erwarten dürfen, außer der gesetzlichen Nachversicherung in der Sozialversicherung – je nach Ihrer jeweiligen Laufbahngruppe bieten wir Ihnen verschiedene Rentenhöhen an.
Phase 2: Ab Erreichen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit
Nachdem Sie den Status eines Lebenszeitbeamten erreicht haben, kann die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente verringert werden, da Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsansprüche im Falle der Dienstunfähigkeit haben. Dadurch können ab diesem Zeitpunkt die von Ihnen gezahlten Beiträge größtenteils zur Altersvorsorge genutzt werden.