Unterschätzen Sie keinesfalls die Gefahr einer persönlichen Haftung für Fehler im Dienst!
Im Dienst kann es aufgrund von Zeitdruck oder anderen Gründen passieren, dass Ihnen ein Fehler unterläuft. Im Gegensatz zu einem "normalen Arbeitnehmer" können Sie dafür mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu erheblichem Schaden führen. Zunächst mag Ihr Dienstherr für solche Fehler haften, doch im Rahmen der sogenannten Amtshaftung könnte er Sie in Regress nehmen. Doch nicht nur Ihr Dienstherr, sondern auch Kollegen, Bürger und andere Betroffene können Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Es ist menschlich, dass jedem Beamten der Polizei einmal ein Missgeschick im Dienst passieren kann. Obwohl Fehler vermieden werden sollen, sind Irrtümer und kleine Pannen unvermeidlich und passieren jedem von uns. Neben der emotionalen Belastung bei einem Fehler im Dienst und der Konfrontation mit dem Dienstherrn sollten Sie zumindest finanziell nicht in Schwierigkeiten geraten oder in den Ruin getrieben werden.
Gemäß Artikel 34 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland haftet grundsätzlich der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst derjenige steht, der in Ausübung seines öffentlichen Amtes die Pflichten gegenüber Dritten verletzt. Jedoch bleibt ein Rückgriff bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorbehalten. Es ist also essentiell, dass Beamte der Polizei, Justizbeamte, Zollbeamte und alle anderen im öffentlichen Dienst Beschäftigten über eine Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen. Es gibt nur wenige Versicherungen in Deutschland, die Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte der Polizei anbieten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg hat sich auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den öffentlichen Dienst spezialisiert. Unsere BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflichtversicherung kann individuell an die Bedürfnisse von Beamten der Polizei angepasst werden und bietet eine zuverlässige Absicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter. Das Risiko für Beamte der Polizei, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist beträchtlich. Ob es sich um den Gebrauch der Dienstwaffe oder des Dienstwagens handelt – es gibt zahlreiche potenziell gefährliche Situationen. Selbst ein kleiner Fehler oder ein Missgeschick kann leicht zu einem erheblichen Schaden führen, für den der Beamte der Polizei in vollem Umfang mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden kann.