Beamtenanwärter
Im Falle einer Dienstunfähigkeit haben Beamte der Polizei in der Ausbildung noch keine Versorgungsansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn, außer bei Dienstunfällen oder Dienstbeschädigungen, die zu einer Erwerbsminderung von mindestens 20% führen. In solchen Fällen kann ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden. In der Regel werden Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedoch haben sie Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung, wie die Erwerbsminderungsrente, nur dann, wenn sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.
Beamte in der Probezeit
Beamte der Polizei in der Probezeit werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls ohne finanzielle Ansprüche aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Jedoch, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder Dienstbeschädigung verursacht wurde, haben Sie bereits Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber. Sie erhalten ein Unfallruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt.
Beamte auf Lebenszeit
Nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit haben Sie erst nach einer fünfjährigen Wartezeit Anspruch auf finanzielle Leistungen, die als Mindestversorgung etwa 1.400 € betragen. Erfüllen Sie die Wartezeit noch nicht, endet bei Dienstunfähigkeit durch eine Krankheit oder einen Unfall außerhalb des Dienstes Ihre berufliche Laufbahn als Beamter. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.