Leistungen der Heilfürsorge
Sie haben Anspruch auf Heilfürsorge, wenn Ihre körperliche Gesundheit oder Ihr Leben durch Ihren Dienst ständig in Gefahr ist. Der Großteil der anfallenden Krankheitskosten wird zu 100 % abgedeckt. Ihr Anspruch auf Heilfürsorge endet im Ruhestand oder bei einer Änderung Ihrer Tätigkeit, und Sie können bestenfalls Beihilfe in Anspruch nehmen. Familienmitglieder sind nicht automatisch mitversichert. Es können Lücken bei der Heilfürsorge bestehen, zum Beispiel bei Brillen oder Zahnersatz, die ähnlich wie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Leistungen der Beihilfe
Ihr Dienstherr übernimmt teilweise die Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen. Sie erhalten einen Teil Ihrer Krankheitskosten als Beihilfe erstattet. Den Rest der Krankheitskosten sichern Sie durch eine allgemeine Versicherungspflicht ab Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ist verpflichtend. Im Krankheitsfall deckt die Beihilfe 50 % Ihrer Kosten ab. Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, Pensionären oder Ehepartnern übernimmt die DBV 70 % der Kosten. Kinder haben Anspruch auf 80 %. Der verbleibende Kostenanteil wird über eine beihilfekonforme Krankenversicherung finanziert. Als Beihilfebezieher haben Sie den Status eines Privatpatienten in Krankenhäusern und Arztpraxen. Die entstandenen Krankheitskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Sie erhalten eine teilweise Erstattung der Kosten, wenn Sie alle Rechnungen und Belege bei der Beihilfestelle eingereicht haben.