Unfallversicherung der Polizei | DBV Magdeburg Fink & Wagner GmbH

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg Unfallversicherung der Polizei
Magdeburg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH
in Magdeburg


Die Unfallversicherung für Beamte

Warum eine Unfallversicherung?

Jährlich erleiden über fünf Millionen Menschen in Deutschland Freizeitunfälle und mehr als eine Million Unfälle während der Arbeitszeit. Arbeits- und Wegeunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Jedoch fallen Unfälle im Haushalt oder beim Sport nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und müssen daher privat versichert werden.
 
Für Beamte der Polizei, die in Ausübung ihrer Diensttätigkeit stehen, greift die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Unfällen:

  • während der Dienstzeit am Dienstort,
  • während Dienstreisen,
  • bei Nebentätigkeiten, die für Beamte gemäß den Rahmengesetzen verpflichtend sind.

Die Unfallfürsorge gemäß §§ 30 ff BeamtVG deckt Unfallfolgen ab, die durch einen Dienstunfall verursacht wurden. Diese Absicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, die während der Dienstzeit auftreten. Die Beamtenversorgung umfasst auch Unfallfürsorgeleistungen zur Sicherung der Beamten nach einem Dienstunfall.

Leistungen im Rahmen der Unfallfürsorge 

  • Heilbehandlung
  • Unfallausgleich, Unfallruhegehalt
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Erstattung von Sachschäden
  • Pflegeleistungen
  • einmalige Entschädigungsleistungen

Zur Absicherung gegen Unfallfolgen können Beamte der Polizei eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Unfallfürsorge und Dienstunfähigkeitsversicherung decken unterschiedliche Bereiche ab und ergänzen einander. Während die Unfallversicherung in der Regel eine einmalige Kapitalauszahlung abhängig vom Grad der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung bietet, deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung den Einkommensverlust durch monatliche Zahlungen dauerhaft ab, falls Beamte, Anwärter oder Referendare aufgrund gesundheitlicher Gründe ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Ist ein Dienstunfall so gravierend, dass der Beamte der Polizei seinen Dienst nicht mehr ausführen kann, erhält er ein Unfallruhegehalt in Höhe von etwa zwei Dritteln seiner zuletzt bezogenen Besoldung und wird in den Ruhestand versetzt. Die Versetzung in den Ruhestand ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden.
 
Beamte, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit einen Dienstunfall erleiden oder nach § 31 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes erkranken, erhalten Geldleistungen, abhängig von der Schwere des Dienstunfalls. Bei einer Erwerbsfähigkeitseinschränkung von mindestens sechs Monaten erhalten sie zusätzlich zu den Dienstbezügen über die Unfallfürsorge einen Unfallausgleich gemäß § 35 BeamtVG. Dabei wird die Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben beurteilt.
 
Beamte der Polizei, die nach einem Dienstunfall nicht in den Ruhestand versetzt werden können, erhalten einen Unterhaltsbeitrag, solange eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % besteht. Die Höhe dieser Leistung entspricht bei voller Erwerbsunfähigkeit 2/3 der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei einer geringeren Einschränkung der Erwerbsfähigkeit wird der Unterhaltsbeitrag entsprechend an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemessen (der Unterhaltsbeitrag entspricht in etwa der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung).

Unfallversicherung der Polizei | DBV Magdeburg Fink & Wagner GmbH

Leistungen der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg

Mit mehr als 140 Jahren Erfahrung und als Spezialist für die Absicherung im öffentlichen Dienst verstehen wir den besonderen Bedarf von Beamten der Polizei und bieten maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Bei Vertragsabschluss können Sie den Leistungsumfang Ihrer Absicherung nach Ihrem individuellen Bedarf selbst festlegen. Wählen Sie den Tarif, der Ihren Ansprüchen und Sicherheitsbedürfnissen am besten entspricht

Tarif Kompakt

  • Invaliditätsgrundsumme: 50.000 €
  • Leistung bei Vollinvalidität: 175.000 €
  • Todesfallleistung: 10.000 €
  • Erstklassiges Reha-Management mit umfassender Betreuung
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Assistance-Leistungen, z. B. Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
  • Monatliches Kündigungsrecht
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen - Bei schweren Unfallverletzungen erhalten Sie eine Sofortleistung
  • Weltweite und jederzeitige Absicherung

Tarif Komfort Extra

  • Leistung bei Invalidität: 100.000 €
  • Leistung bei Vollinvalidität: 350.000 €
  • Zusätzliche umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten unseres Reha-Managements

Profitieren Sie zusätzlich von den umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten unseres Reha-Managements

Das Reha-Management der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg fördert Ihre medizinische, berufliche, schulische und soziale Rehabilitation. Es beinhaltet psychologische Betreuung nach einem Unfall, Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen, Beratung zu Pflege sowie zu geeigneten Heil- und Hilfsmitteln und vieles mehr.

Interesse geweckt?

Fordern Sie Ihre individuelle Beratung an. Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu den umfangreichen Leistungen der Unfallversicherung persönlich und ausführlich zu beantworten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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Fink & Wagner GmbH
Breiter Weg 10 A
39104 Magdeburg
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