Als Referendar und damit als Beamter auf Widerruf befinden Sie sich zwar noch in der Vorbereitungszeit Ihrer beruflichen Laufbahn, üben aber bereits eine Tätigkeit aus. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um sich umfassend abzusichern. Ihr junges Lebensalter und Ihr guter Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns können Ihnen Bonuspunkte verschaffen, die sich auf den Beitrag auswirken.
Bei Beamten oder Referendaren auf Widerruf hat der Dienstherr das Recht, über Ihre Dienstunfähigkeit zu entscheiden. Solange kein Arzt eine Diagnose oder ein Attest erstellt hat, haben Sie kein Einkommen. Das Tragische dabei ist, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel erst greift, wenn ein Arzt Ihre Dienstunfähigkeit diagnostiziert hat. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie bereits als Referendar über eine Dienstunfähigkeitsversicherung verfügen. In den Vertragsbedingungen ist klar festgehalten, dass Sie eine monatliche Rente als Ersatzeinkommen erhalten, wenn Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt und den entsprechenden Dienstvertrag kündigt. Eine solche Absicherung gibt Ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit, um auch in schwierigen Situationen abgesichert zu sein.