Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Polizei
Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Die Kriterien für Dienstunfähigkeit sind strenger als die für Berufsunfähigkeit. Um vollen Versicherungsschutz zu erhalten, benötigt der Beamte der Polizei eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel erfordert den Nachweis der Berufsunfähigkeit, was zu Komplikationen führen kann. Eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg bietet besonders hohen Schutz für Beamte im Sicherheitsbereich und im Polizei-, Bundespolizei- oder Strafvollzugsdienst. Vollzugsdienstunfähig ist ein Beamter, wenn er bestimmte spezielle Aufgaben, wie den Gebrauch seiner Dienstwaffe, nicht mehr ausüben kann. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt, und bei Zweifeln kann ein Gutachten des Amtsarztes angefordert werden.