Die Anwartschaftsversicherung der DBV
Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH
in Magdeburg


Sichern Sie sich beste Konditionen für die Zukunft!

Die Anwartschaftsversicherung bietet Beamten der Polizei die Möglichkeit, schon in jungen Jahren optimale Bedingungen für den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung zu gewährleisten. Der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung sind entscheidend für die spätere Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung. Unsere Fachleute von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg erklären Ihnen gerne im Detail, wie diese effektive Versicherungslösung funktioniert und welche Vorteile sie Ihnen bietet. Sichern Sie sich eine sorgenfreie Zukunft mit den besten Versicherungsbedingungen!

Krankenversicherung für Beamte der Polizei in Magdeburg

Heilfürsorge

Beamte der Polizei in Brandenburg haben Anspruch auf Krankenfürsorge von ihrem Dienstherrn. Diese Versorgung kann entweder in Form der Heilfürsorge oder der Beihilfe erfolgen. Während ihrer Ausbildung steht den Beamtenanwärtern in der Regel standardmäßig die Heilfürsorge zu. Nach ihrer Ernennung zum Beamten auf Probe behalten sie je nach Tätigkeit und Dienstherrn den Anspruch auf Heilfürsorge auch über den Abschluss der Ausbildung hinaus. Dieser Anspruch kann bis zum Eintritt in den Ruhestand bestehen bleiben. Während die Beamten der Polizei Heilfürsorge erhalten, besteht keine Verpflichtung, eine Restkostenversicherung abzuschließen.

Der Grund dafür ist klar: Da die Heilfürsorge die Gesundheitskosten vollständig abdeckt, entstehen keine Kosten, die der Beamte der Polizei selbst übernehmen muss. Allerdings wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand in einen Beihilfeanspruch um. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abschluss einer Restkostenversicherung Pflicht.

Beihilfe

Die Beihilfe für Beamte der Polizei in Brandenburg deckt erstattungsfähige Gesundheitskosten nur teilweise ab. Der Mindestsatz liegt hier bei 50%. Beamte mit mehr als einem Kind haben Anspruch auf 70% Beihilfe, während die Kinder der Beamten der Polizei Anspruch auf 80% haben. Auch im Ruhestand haben befindliche Beamte weiterhin Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, können für den Beamten zu einer finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund besteht seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Dabei kann zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gewählt werden. Um den Anspruch auf Beihilfe zu behalten und von einem umfangreichen Leistungskatalog zu profitieren, empfehlen wir den Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg. Einige Beamte der Polizei müssen erst mit Eintritt in den Ruhestand eine Restkostenversicherung abschließen, was aufgrund des fortgeschrittenen Alters und des angeschlagenen Gesundheitszustandes mit hohen Kosten einhergehen kann. Zu diesem Zweck haben wir mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg eine passende Lösung entwickelt.

Gründe für den Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfeberechtigung

Früher oder später verlieren alle Beamte der Polizei ihren Anspruch auf Heilfürsorge und werden stattdessen beihilfeberechtigt. Neben dem Eintritt in den Ruhestand gibt es weitere Gründe, die diesen Wechsel begründen können. Ein möglicher Zeitpunkt für den Übergang von Heilfürsorge zu Beihilfe ist das Ende der Ausbildung. Während ihrer Ausbildung erhalten viele Beamte der Polizei Heilfürsorge, aber mit dem Abschluss der Ausbildung endet dieser Anspruch. Ein weiteres Szenario, das einen Wechsel zur Beihilfeberechtigung mit sich bringen kann, ist der Übergang vom Außendienst in den Innendienst. Die Heilfürsorge wird gewährt, weil Beamte der Polizei im Außendienst einer risikoreichen Tätigkeit nachgehen. Aufgrund der anfallenden Risikozuschläge wäre es für die Beamten unzumutbar, eine Restkostenversicherung abzuschließen.

Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft

Im Rahmen der Anwartschaftsversicherung stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl: die kleine und die große Anwartschaftsversicherung. Grundsätzlich gilt, dass Ihr ursprüngliches Eintrittsalter für die Beitragsberechnung bei der späteren Umwandlung in eine private Krankenversicherung maßgeblich ist. Es findet keine erneute Risikoprüfung statt. Im Falle eines Leistungsanspruchs entfällt die Wartezeit, da die Dauer der Anwartschaftsversicherung angerechnet wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass während der Anwartschaftsversicherung selbst kein Leistungsanspruch besteht, da es sich hierbei nicht um eine eigenständige Krankenversicherung handelt.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg ermöglicht es Ihnen, Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung festzuhalten. Dieser Gesundheitszustand wird bei der späteren Beitragsberechnung für Ihre private Krankenversicherung maßgeblich berücksichtigt. Die kleine Anwartschaftsversicherung ist besonders empfehlenswert, wenn Sie lediglich eine absehbare Zeitspanne bis zum Eintritt in die private Krankenversicherung überbrücken müssen. Dies trifft insbesondere auf Beamtenanwärter zu, die während ihrer Ausbildung Heilfürsorge erhalten und nach Abschluss der Ausbildung beihilfeberechtigt werden. In diesem Fall ist die kleine Anwartschaftsversicherung eine sinnvolle Option, da das etwas höhere Eintrittsalter bei der Beitragsberechnung keine große Rolle spielt.

Falls sich nach dem Abschluss der Ausbildung herausstellt, dass Sie weiterhin Heilfürsorge beziehen werden, haben Sie die Möglichkeit, die kleine Anwartschaftsversicherung in eine große Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Dabei ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die vergleichsweise niedrigen Kosten der kleinen Anwartschaftsversicherung resultieren daraus, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Es müssen lediglich die Verwaltungskosten durch Ihre Beiträge gedeckt werden.

Große Anwartschaftsversicherung

Wenn Sie älter werden, steigen selbstverständlich auch die Kosten für Ihre Gesundheit. Dies umfasst nicht nur ärztliche Behandlungen, sondern auch Medikamente. Um diese Kosten abzudecken, werden bei der großen Anwartschaftsversicherung Altersrückstellungen gebildet. Dies ermöglicht den geringen Beitrag, den Sie bei Vorliegen einer großen Anwartschaftsversicherung für Ihre private Krankenversicherung entrichten müssen. Die Beamten der Polizei, die während ihres aktiven Dienstes heilfürsorgeberechtigt sind und voraussichtlich erst mit Eintritt in den Ruhestand Beihilfe beziehen, sollten sich für eine große Anwartschaftsversicherung entscheiden. Hier wird, anders als bei der kleinen Anwartschaftsversicherung, nicht nur Ihr Gesundheitszustand, sondern auch Ihr Eintrittsalter festgehalten. Die im Vergleich zur kleinen Anwartschaftsversicherung höheren Beiträge sorgen dafür, dass erforderliche Altersrückstellung angehäuft werden können. Hieraus folgt, dass Sie bereits während Ihrer Ausbildung für den Einstieg in die private Krankenversicherung im Alter vorsorgen können. Trotz Ihres hohen Alters zahlen Sie dann nur so viel wie ein junger, gesunder Versicherungsnehmer. Sollte Sie zwischenzeitlich eine Erkrankung ereilt haben, die Ihren Gesundheitszustand angeschlagen hat, spielt dies für die Beitragsberechnung keine Rolle.
 
Sichern Sie sich mit der Anwartschaftsversicherung eine frühzeitige Vorsorge für Ihren Ruhestand! Bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg zeigen wir Ihnen gern die Details der leistungsstarken Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei auf.

Erhalten Sie maßgeschneiderte Beratung
 
Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg bietet Beamten der Polizei die Möglichkeit, frühzeitig vorzusorgen und sich zu späteren Zeitpunkten, wie zum Beispiel im Alter, eine angemessene Versorgung zu besten Konditionen zu sichern.

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