Heilfürsorge
Beamte der Polizei in Brandenburg haben Anspruch auf Krankenfürsorge von ihrem Dienstherrn. Diese Versorgung kann entweder in Form der Heilfürsorge oder der Beihilfe erfolgen. Während ihrer Ausbildung steht den Beamtenanwärtern in der Regel standardmäßig die Heilfürsorge zu. Nach ihrer Ernennung zum Beamten auf Probe behalten sie je nach Tätigkeit und Dienstherrn den Anspruch auf Heilfürsorge auch über den Abschluss der Ausbildung hinaus. Dieser Anspruch kann bis zum Eintritt in den Ruhestand bestehen bleiben. Während die Beamten der Polizei Heilfürsorge erhalten, besteht keine Verpflichtung, eine Restkostenversicherung abzuschließen.
Der Grund dafür ist klar: Da die Heilfürsorge die Gesundheitskosten vollständig abdeckt, entstehen keine Kosten, die der Beamte der Polizei selbst übernehmen muss. Allerdings wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand in einen Beihilfeanspruch um. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abschluss einer Restkostenversicherung Pflicht.
Beihilfe
Die Beihilfe für Beamte der Polizei in Brandenburg deckt erstattungsfähige Gesundheitskosten nur teilweise ab. Der Mindestsatz liegt hier bei 50%. Beamte mit mehr als einem Kind haben Anspruch auf 70% Beihilfe, während die Kinder der Beamten der Polizei Anspruch auf 80% haben. Auch im Ruhestand haben befindliche Beamte weiterhin Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, können für den Beamten zu einer finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund besteht seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Dabei kann zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gewählt werden. Um den Anspruch auf Beihilfe zu behalten und von einem umfangreichen Leistungskatalog zu profitieren, empfehlen wir den Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg. Einige Beamte der Polizei müssen erst mit Eintritt in den Ruhestand eine Restkostenversicherung abschließen, was aufgrund des fortgeschrittenen Alters und des angeschlagenen Gesundheitszustandes mit hohen Kosten einhergehen kann. Zu diesem Zweck haben wir mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Magdeburg eine passende Lösung entwickelt.
Gründe für den Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfeberechtigung
Früher oder später verlieren alle Beamte der Polizei ihren Anspruch auf Heilfürsorge und werden stattdessen beihilfeberechtigt. Neben dem Eintritt in den Ruhestand gibt es weitere Gründe, die diesen Wechsel begründen können. Ein möglicher Zeitpunkt für den Übergang von Heilfürsorge zu Beihilfe ist das Ende der Ausbildung. Während ihrer Ausbildung erhalten viele Beamte der Polizei Heilfürsorge, aber mit dem Abschluss der Ausbildung endet dieser Anspruch. Ein weiteres Szenario, das einen Wechsel zur Beihilfeberechtigung mit sich bringen kann, ist der Übergang vom Außendienst in den Innendienst. Die Heilfürsorge wird gewährt, weil Beamte der Polizei im Außendienst einer risikoreichen Tätigkeit nachgehen. Aufgrund der anfallenden Risikozuschläge wäre es für die Beamten unzumutbar, eine Restkostenversicherung abzuschließen.