Warum die Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig ist
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe wichtig. Denn hier werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Letzterer entsteht erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Hier erhöht sich der Versorgungsanspruch jedes Jahr, sodass die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung dann entsprechend reduziert werden können.
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte oder die Beamtin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Bei einer Einschränkung von bis zu 50 Prozent wird von einer „Teil-Dienstunfähigkeit“ gesprochen, ist die Einschränkung größer, liegt eine vollständige DU vor.
Als Beamter auf Lebenszeit erhalten Sie, solange Ihr persönlicher Pensionsanspruch noch nicht höher ist, eine Mindestversorgung. Sie liegt in Bayern beispielsweise bei 1.811 Euro (Art. 26 Beamtenversorgungsgesetz). Die Differenz zu Ihrem früheren Einkommen vor der Dienstunfähigkeit, etwa 3.250 Euro, ist die Versorgungslücke. Diese schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt eine festgelegte monatliche Rente (DU-Rente) aus, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Der Beamtenstatus (Widerruf, Probe oder Lebenszeit) spielt für diese Beurteilung keine Rolle.