Sinn und Zweck der privaten Krankenversicherung für Referendare
Die private Krankenversicherung unterscheidet sich besonders durch ihren Aufbau von ihrem gesetzlichen Pendant, der GKV. Denn der Beitrag richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und gewählten Leistungen. Im Unterschied zur gesetzlichen Kasse bestimmen Sie selbst, welche Leistungen Sie mitversichern und wo Sie möglicherweise Abstriche in Kauf nehmen.
Für Beamtinnen und Beamte, zu denen auch Referendare gehören, ist die private Krankenversicherung dabei besonders attraktiv. Denn der Dienstherr übernimmt bereits einen Teil der Behandlungskosten, in der Regel mindestens 50 und oft sogar 70 Prozent. Dadurch müssen Sie sich nur noch für den verbleibenden Teil der Aufwendungen, also für 30 bis 50 Prozent der Kosten, krankenversichern. Entsprechend günstiger wird die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer.
Grundsätzlich könnten Sie den nach der Beihilfe verbleibenden Teil der Kosten auch selbst übernehmen. Durch die Krankenversicherungspflicht ist dies allerdings verboten, sodass Sie zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet sind. Da nur die private Krankenversicherung entsprechende Anpassungsmöglichkeiten bietet, ist sie hier regelmäßig die beste Wahl.
In der gesetzlichen Krankenversicherung würden Sie zum einen auf die Beihilfe verzichten, da Sie keine Rechnungen vom Arzt erhalten. Zum anderen übernimmt der Dienstherr keinen „Arbeitgeber-Anteil“, wie es aus der privaten Wirtschaft bekannt ist. Der volle Versicherungsbeitrag wird daher von Ihren Bruttobezügen abgezogen, was bei der PKV nicht der Fall ist. Rund 90 Prozent aller Beamten sind daher privat krankenversichert.