Krankenhaus
Krankenhäuser bieten Privatpatienten in der Regel verschiedene Wahlleistungen an. Je nach abgeschlossenem Tarif werden Unterbringungen in Ein- und Zweibettzimmern und auch Chefarztbehandlungen übernommen.
Zusatzleistungen
Behandlungen
Je nach Tarif hat man das Recht auf eine Chefarztbehandlung und darf den Arzt oder das Krankenhaus selbst auswählen. Viele Tarife beinhalten auch Behandlungen durch zugelassene Heilpraktiker. Je nach Leistungsumfang kann man auch auf alternative Heilmethoden zurückreifen.
Arzneimittelzuzahlungen
Diese entfallen in der PKV für ärztliche Verordnungen.
Terminvergabe bei Ärzten
Auch hier hat man keine langen Wartezeiten und bekommen in der Regel schnellstmöglich die bevorzugte Behandlung.
Beitragsrückerstattungen
Beitragsrückerstattungen sind in der PKV bei Nichtbeanspruchung je nach Tarif mit bis zu fünf Monatsbeiträgen möglich.
Hier ein besonderer Hinweis: Vorsorgeuntersuchungen werden bei der DBV nicht auf die Beitragsrückerstattung angerechnet. So gewährleisten wir den besten Versicherungsschutz und die bestmögliche Vorsorge für die Gesundheit.
Altersrückstellungen
Mithilfe von Altersrückstellungen muss man keine weiteren Rücklagen anlegen und bleibt auch im Alter sorgenfrei abgesichert.
Je früher der Wechsel in die PKV stattfindet, desto mehr Zeit hat man, um Altersrückstellungen aufzubauen. Gesetzlich ist ein Zuschlag von 10% auf den Beitrag vorgeschrieben. Normalerweise wird er nur im Alter von 22-60Jahren berechnet. Der in jungen Jahren anfallende „Mehrbeitrag“ wird verzinslich angelegt und zur Beitragsentlastung im Alter genutzt.
Unser Tipp: durch eine große Anwartschaftsversicherung kann man auch schon Altersrückstellungen bilden, wenn man noch gesetzlich versichert ist und später erst in die Private Krankenversicherung wechselt.
Leistungsumfang
Generell ist der Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung frei wählbar.
Es gibt 3 Bausteine, auf die die PKV aufbaut: ambulante Behandlung, Versorgung im Krankenhaus (stationär) und Zahnbehandlung.
Darüber hinaus sind viele Tarife frei wählbar. Dazu zählen u.a. Krankentagegeld-Absicherungen, Pflege-Vorsorge oder Kur-Tarife.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel europaweit.
Die Beihilfe durch den Dienstherrn
Etwa die Hälfte der Krankenversicherung trägt der Dienstherr, für die restlichen Kosten kann man in der PKV einen sogenannten Restkosten-Tarif absichern. Bei Verbeamtung lohnt sich die Mitgliedschaft in der PKV mehr als in der GKV, da hier Kosten bis zu 50 % übernommen werden.