Beihilfe vom Dienstherrn für Lehrer und Referendare
Die Beiträge zur Krankenversicherung übernimmt zu 50 % der Dienstherr bei seinen Angestellten. Verbeamtete Lehrer bzw. Beamte können eine Beihilfe in Anspruch nehmen, die als Übernahme der Versicherungsbeiträge gilt, jedoch wird hier nur ein Anteil der anfallenden Krankheitskosten übernommen, den Rest zahlen sie immer noch selbst. Wenn es um Versicherungsschutz im öffentlichen Dienst geht, ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung ihr Ansprechpartner.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung in Mainz empfiehlt ihnen daher eine private Krankenversicherung, vor allem weil sie als Lehrer Restkosten zu tragen haben. Hierbei wird die Beihilfe für Beamte berücksichtigt und sie halten Ihre Pflicht zur Krankenversicherung ein. Sie sind dadurch bessergestellt als in der bisherigen gewöhnlichen Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und erhalten obendrein bessere und umfangreichere Leistungen.