Die private Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche
Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Lehrerinnen und Lehrer sind Beamte des jeweiligen Landes, an deren Schulen sie eingesetzt werden. Daher erhalten Sie Beihilfe und benötigen als ergänzende Absicherung eine private Krankenversicherung für Lehrer, die an den individuellen Bedarf angepasst werden kann. Mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz sind Sie hier auf der sicheren Seite!

Die Bedeutung einer privaten Krankenversicherung für Lehrer


Die sogenannte Beihilfe führt bei verbeamteten Lehrkräften dazu, dass der Dienstherr („Arbeitgeber“) einen Teil der anfallenden Krankheitskosten übernimmt. Da die private Krankenversicherung für Lehrer unmittelbar an die Behandlungskosten anknüpft, käme es zu einer Überversorgung, wenn Sie die entsprechenden Aufwendungen zu 100 Prozent von uns und zu weiteren 50 Prozent vom Dienstherrn erstattet bekämen.
 
Die Lösung lautet daher „beihilfekonforme Krankenversicherung“. Beteiligt sich der Dienstherr etwa mit 70 Prozent an den Krankheitskosten, müssen Sie nur für die verbleibenden 30 Prozent eine private Krankenversicherung abschließen.
 
Demgegenüber steht die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse). Sie bietet nur eine 100-Prozent-Absicherung und ist nicht mit dem Beamtensystem kompatibel, da Sie auf die Beihilfe verzichten würden. Gleichzeitig zieht der Dienstherr den vollen Versicherungsbeitrag vom Bruttogehalt ab, da es für Beamte keinen sogenannten Arbeitgeber-Anteil, wie er aus der privaten Wirtschaft bekannt ist, gibt. Die GKV ist für Lehrer daher regelmäßig teurer als die PKV.
 
Gleichzeitig bietet die PKV den Vorteil, dass Sie nahezu alle Leistungen nach Ihren Vorstellungen zusammenstellen können. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Sehhilfen umfassend mitzuversichern. Selbiges gilt für Wahlleistungen im Krankenhaus, zu denen unter anderem die Unterbringung im Einzelzimmer oder eine Behandlung durch den Chefarzt gehören.

Beihilfe und Dienstherr


Besonderheiten des Beamtenverhältnisses


Lehrerinnen und Lehrer haben keinen „Arbeitgeber“ im klassischen Sinne, sondern verfügen über einen sogenannten „Dienstherrn“. Dies ist das jeweilige Land und in seltenen Fällen, etwa im Auslandsschuldienst, auch der Bund. Vom Dienstherrn wird dabei die sogenannte Beihilfe im Krankheitsfall gewährt, durch die das jeweilige Land einen Teil der anfallenden Krankheitskosten unmittelbar übernimmt.
 
Je nach Familienstand und Anzahl der Kinder erhalten Sie zwischen 50 und 80 Prozent Beihilfe. Auch Ehepartner und Kinder haben bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Fürsorgeleistung.
 
Die Beihilfe hat zur Folge, dass Sie sich nur noch für einen Teil der Krankheitskosten versichern müssen. Gleichzeitig erhalten Sie nur dann die Leistung des Dienstherrn, wenn Sie über die jeweilige Behandlung eine Rechnung vorlegen können. Da dies nur bei Privatversicherten der Fall ist, schließt sich an dieser Stelle der sprichwörtliche Kreis.

Private Krankenversicherung für Lehrer | DBV Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR

Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV


Die Deutsche Beamtenversicherung hat sich auf die optimale Absicherung von Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes spezialisiert. Dies kommt auch in unserer privaten Krankenversicherung für Lehrer zum Ausdruck, denn wir überzeugen unter anderem mit folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Sie erhalten alle anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten ersetzt, auch wenn diese über den Höchstsätzen der jeweiligen Gebührenordnung liegen. So können Sie mit Ihrem Arzt auch eine Honorarvereinbarung über die entsprechende Behandlung abschließen
  • In vielen Beihilfeverordnungen bestehen Deckungslücken, sodass Aufwendungen für Sehhilfen etwa kaum oder gar nicht übernommen werden. Durch an die jeweiligen Verordnungen angepasste Tarife schließt die DBV derartige Lücken – und Sie erhalten stets 100 Prozent der anfallenden Kosten überwiesen
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit und insbesondere auch außerhalb der EU; anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Krankenhaustagegeld sind optional mitversicherbar
  • Beiträge für die private Krankenversicherung können Sie in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen
Private Krankenversicherung für Lehrer | DBV Mainz Gebauer-Möller-Schöttle GbR

Häufig gestellte Frage

Kann ich mir die Leistungen in der privaten Krankenversicherung selbst aussuchen?

Ja, denn durch den modularen Aufbau der Police gestalten Sie sie ganz nach Ihren eigenen Vorstellungen. Mehrere Bausteine ermöglichen Ihnen, das gewünschte Leistungsspektrum auch nachträglich jederzeit anzupassen.

Komme ich auch mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung für Lehrer?

Ja, das ist bei der DBV im Rahmen der sogenannten Öffnungsklausel möglich. Sie müssen Ihre private Krankenversicherung dabei spätestens sechs Monate, nachdem Sie zur Beamtin oder zum Beamten ernannt wurden, abschließen.

Kann ich meine Beiträge von der Steuer absetzen?

Selbstverständlich können Sie auch als Lehrerin oder Lehrer alle Beiträge, die Sie für Ihre private Krankenversicherung entrichten, als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ausgeschlossen ist lediglich der Abzug für sogenannte Wahlleistungen, also Beitragsteile, die zum Beispiel auf eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einzelzimmer entfallen. Insoweit werden privat und gesetzlich Versicherte vom Gesetzgeber gleichgestellt.

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Möchten Sie mehr über die private Krankenversicherung für Lehrer oder eine andere Police erfahren? Zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei der DBV Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz. Wir freuen uns bereits auf Sie!

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