Werdegang für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – Beamte auf Probe

Wenn Sie Ihren Vorbereitungsdienst beendet haben und Ihre Laufbahnprüfung bestanden haben, steht einer Verbeamtung zur Probe nichts mehr im Weg. Begründet wird das neue Beamtenverhältnis ebenso wie das vorherige Beamtenverhältnis auf Widerruf durch die Ausgabe einer Urkunde. Mit dem Erhalt der neuen Beamtenurkunde verliert die alte Verbeamtungsurkunde ihre Gültigkeit.

Wenn Sie die Laufbahn des einfachen Dienstes eingeschlagen haben, bedarf es für den Abschluss des Vorbereitungsdienstes lediglich einer deutlich einfacheren Eignungsprüfung. Für die Laufbahn des gehobenen und des mittleren Dienstes ist die Laufbahnprüfung erforderlich.

Sie können auch als „Quereinsteiger“ eine Verbeamtung zur Probe erhalten. Notwendig ist dafür, dass Sie die generellen Laufbahnvoraussetzungen erfüllen. Das tun Sie für den gehobenen Dienst beispielsweise mit einem Bachelorabschluss der mit dem Abschluss der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst im Bereich der Polizei, Justiz und des Zoll vergleichbar ist.

Beamte auf Probe – nur eine Durchgangsstation auf dem Weg zur Lebenszeitverbeamtung

Als Beamte auf Probe müssen Sie im aktiven Dienst beweisen, dass Sie die Anforderungen an einen Beamten in Ihrer Laufbahn erfüllen können. Dabei erhalten Sie eine Zwischenbeurteilung und nach dem Ende der dreijährigen Probezeit eine Endbeurteilung. Wenn Sie die Anforderungen an einen Beamten in Ihrer Laufbahn erfüllen oder übertreffen, erhalten Sie eine Verbeamtung auf Lebenszeit. Sollten Sie in der Probezeit nicht in der Lage gewesen sein, die Anforderungen zu erfüllen, kann die Probezeit einmal verlängert werden. Sollte bereits absehbar sein, dass Sie Anforderungen auch nach einer Verlängerung nicht erfüllen werden, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen.

Als Beamte auf Probe der Polizei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie ein Beamter auf Lebenszeit. Diese sind konkret:

Ihre Pflichten als Beamte auf Probe der Polizei, Justiz und des Zoll

  • unparteiisch und gerecht zum Wohl des Volkes zu handeln
  • Treue
  • Gehorsam
  • übergeordnete Dienststellen zu beraten und zu unterstützen
  • Verschwiegenheitspflicht - auch nach aktiver Dienstzeit

Ihre individuellen Rechte

  • Einsichtnahme in Ihre Personalakten
  • Erholungs- und Sonderurlaub
  • Das Führen einer Amtsbezeichnung
  • Schutz der Stellung als Beamter
  • Schutz bei amtlicher Tätigkeit
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Vereinigungsfreiheit

Außerdem haben Sie das Recht auf:

  • Bezüge, welche sich nach Bundesbesoldungsgesetz oder nach dem Landesbesoldungsgesetzen richten
  • Reisekosten
  • Trennungsgeld
  • Umzugskosten
  • Unterstützung
  • Versorgung
  • Krankenfürsorge oder Beihilfe – je nach Art des Dienstes

Krankenfürsorge und Beihilfe – können diese Leistungen überhaupt nebeneinander gewährt werden?

Was die konkreten Versorgungsregelungen ihrer Beamten angeht, hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. In den meisten Fällen ist eine Gewährung von Krankenfürsorge oder Heilfürsorge für Polizeibeamte vorgesehen. Bei dieser Art der Gesundheitsvorsorge handelt es sich um eine ganz besondere form der Fürsorge.

Denn hier werden sämtliche Kosten, die Heilfürsorgefähig sind, vom Dienstherrn getragen. Ohne dass Sie als Beamte auf Probe der Polizei Zuzahlungen leisten müssten, wie bei der Beihilfe, oder sich selbst noch eigenständig absichern müssten.

Damit sollen insbesondere Menschen abgesichert werden, die ihr Leben und Ihre Gesundheit in einem ganz besonderen Maße in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland stellen. Allerdings sind die Leistungen der Heilfürsorge nicht ganz mit denen der Beihilfe – die „normale“ Verwaltungsbeamte und Polizeibeamte im Ruhestand beispielsweise erhalten – vergleichbar.

Denn zu den Beihilfefähigen Leistungen gehören auch eine ganze Reihe von Leistungen, die eher im Angebot der privaten Krankenversicherungen angesiedelt sind. Die Heilfürsorge deckt allerdings in der Hauptsache das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Zu den Leistungen der Heilfürsorge gehören in der Hauptsache:

  • vorbeugende Gesundheitsfürsorge,
  • ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie im Krankheitsfall,
  • zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz,
  • Behandlung im Krankenhaus im Rahmen der allgemeine Krankenhausleistungen,
  • Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • Versorgung mit Heilmitteln,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln,
  • Behandlung im Ausland im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlagen des jeweiligen Bundeslandes,
  • Vergütung der Fahrtkosten im Rahmen geltenden Rechtsgrundlagen des jeweiligen Bundeslandes,
  • Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger bei Schwangerschaft und Entbindung einer Polizeivollzugsbeamtin.

In der Beihilfe sind eine ganze reihe weiterer Leistungen enthalten. Aus diesem Grund können Beamte zur Probe der Polizei im Dienst neben den einfachen Leistungen der Heilfürsorge in den folgenden Fällen ergänzende Leistungen der Beihilfe bei ihrem Dienstherrn beantragen:

  • bei Inanspruchnahme beihilfefähiger Sonderleistungen im Krankenhaus wie zum Beispiel bei der Nutzung eines Zweibettzimmers oder bei privater Konsultation des Chefarztes.
  • Beihilfefähig sind hierbei die Mehrkosten gegenüber den Leistungen der freien Heilfürsorge.
  • bei privatärztlicher Behandlung zu den Mehraufwendungen gegenüber den fiktiven Leistungen der freien Heilfürsorge,
  • Kosten für die Konsultation eines Heilpraktikers/Osteopathen,
  • zu Aufwendungen für eine Familien- und Haushaltspflegekraft,
  • bei Eingliederung von Zahnersatz (Zahnkronen, -brücken, Inlays) einschließlich Implantaten.
    Beihilfefähig sind die als notwendig und angemessen anzusehenden Kosten (unter Berücksichtigung beihilfenrechtlicher Sonderregelungen), soweit sie die Leistungen der freien Heilfürsorge überschreiten.
  • Bei Nichtausschöpfung der Ansprüche gegen die freie Heilfürsorge (z. B. bei Inanspruchnahme eines Nichtvertragsarztes) sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen unter Anrechnung der fiktiven Leistungen der freien Heilfürsorge beihilfefähig,
  • zu Aufwendungen eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs, eines Schwangerschaftsabbruchs nach § 218 a Strafgesetzbuch (StGB), einer künstlichen Befruchtung sowie einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation,
  • zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren,
  • zu den Kosten für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung,
  • zu Aufwendungen der berücksichtigungsfähigen Angehörigen, auf die die Heilfürsorgebestimmungen nicht anwendbar sind.

Versicherungslösungen, die für Sie als Beamte auf Probe im Polizeidienst besonders wichtig sind

Grundsätzlich empfiehlt sich für jeden Beamten zur Probe eine Absicherung im Rahmen unserer Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hankamer in Bonn und Swisttal. In dieser Versicherungslösung genießen Sie den kombinierten Schutz einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einer Altersvorsorge, die Ihnen hier noch zu vergünstigten Preisen angeboten werden kann.

Daneben können die folgenden Versicherungslösungen für Sie grundsätzlich wichtig werden:

  • beihilfekonforme private Krankenversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge
  • Dienstrechtsschutzversicherung

Gerade die Dienstunfähigkeitsversicherung oder eben die Dienstanfänger-Police sind für Beamte zur Probe sehr wichtig, da Sie im Fall einer Dienstunfähigkeit als Beamter zur Probe noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Einzige Ausnahme stellt dabei eine Dienstunfähigkeit dar, die aufgrund einer Verletzung, die Sie sich im Dienst zugezogen haben, aufgetreten ist.

Werden Sie als Beamte auf Probe dienstunfähig, werden Sie aus dem Dienst entlassen und werden in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert. In diesem Fall stehen Sie ohne Einkünfte und gehandicapt durch Ihre Erkrankung dar.

Wir stehen Ihnen gern unterstützend zur Seite

Sie haben Fragen rund um die Versicherungslösungen für Beamte zur Probe der Polizei, Justiz und Zoll? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal zur Verfügung und beraten Sie umfassend zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
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