Grundwissen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – Kleine Anwartschaftsversicherung

Als Beamte der Polizei stehen Sie in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Das bedeutet, dass Sie eine Menge Verantwortung Ihrem Dienstherrn gegenüber tragen. Deutlich mehr Verantwortung, als ein klassisch sozialversicherungspflichtig beschäftigter Mitarbeiter – selbst wenn dieser womöglich die gleichen Aufgaben ausführen sollte wie Sie. Im Gegenzug übernimmt aber Ihr Dienstherr auch deutlich mehr Verantwortung für Sie.

Ein Teil dieser Verantwortung ist die medizinische Versorgung. Während ein „normaler“ Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmeldet und die Hälfte der monatlich anfallenden Beiträge zahlt, trägt Ihr Dienstherr erst einmal keine Versicherungskosten für Sie. Stattdessen zahlt er mit der Beihilfe einen Teil Ihrer tatsächlich anfallenden Kosten. Das hat für Sie eine ganze Reihe von Vorteilen. Ein wichtiger Punkt ist dabei der, dass Sie direkt den Status eines Privatpatienten haben – immerhin ist die Beihilfe in ihrem Leistungsumfang mit einer sehr guten privaten Krankenversicherung zu vergleichen.

Leider trägt sie nur 50 – 70 Prozent Ihrer tatsächlichen Kosten. Für beihilfeberechtigte Kinder und Partner des Beamten werden 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten getragen. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, müssen Sie für den Restbetrag eine Versicherung abschließen. Die beste Lösung für einen Beamten der Polizei mit Beihilfeanspruch ist dabei auf jeden Fall die beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Wenn der Dienstherr noch etwas mehr Verantwortung übernimmt

Ein bestimmter Personenkreis unter den Beamten, erhält keine Beihilfe von seinem Dienstherrn. Hier besteht stattdessen Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr tatsächlich alle Kosten der Gesundheitsversorgung übernimmt – zumindest, soweit sie vom Leistungsspektrum der Heilfürsorge abgedeckt sind.

Wer Anspruch auf die freie Heilfürsorge hat, ist im jeweils geltenden Beamtengesetz geregelt. Das Problem dabei: Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesbeamtengesetz. Ebenso wie der Bund. Tatsächlich können die Regelungen diesbezüglich weit auseinandergehen. In den meisten Fällen haben aber Beamte auf Widerruf – also Beamte in der Ausbildung – einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge. In manchen Bundesländern trifft das auch auf Vollzugsbeamte auf Lebenszeit zu.

Dabei stellt sich ein weiteres Problem ein. Denn mit dem Wegfall des Anspruchs auf Heilfürsorge – der spätestens mit Eintritt ins Pensionsalter auf jeden Fall entfällt – müssen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abschließen. An dieser Stelle kommt die Anwartschaft ins Spiel.

Was genau ist die Anwartschaftsversicherung?

Die Beiträge einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung für Beamte der Polizei richten sich nach drei Faktoren:

  • Dem Alter bei Eintritt in die Versicherung
  • Dem Gesundheitszustand bei Eintritt in die Versicherung
  • Den von Ihnen gewählten Leistungen und Selbstbehalten

Wenn Sie heute schon wissen, dass Sie in einigen Jahren oder auch erst Jahrzehnten eine beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal brauchen, können Sie die später anfallenden Kosten durch eine Anwartschaft reduzieren. Denn mit einer Anwartschaft sichern Sie sich zum einen auf jeden Fall die Möglichkeit eines Eintritts in die private Krankenversicherung. Zum anderen können Sie sich damit auch die Festschreibung der Beiträge in Sachen Alter und Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft sichern.

Das macht die kleine Anwartschaft aus

In der kleinen Anwartschaft für Beamte der Polizei wird das Alter nicht „eingefroren“, aber immerhin der gesundheitliche Zustand beim Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft. Das Alter spielt bei der privaten Krankenversicherung deshalb eine Rolle, weil davon auszugehen ist, das junge Versicherte geringere Kosten verursachen. Damit können in jungen Jahren aus den Beiträgen Rücklagen gebildet werden, die dann im Alter verbraucht werden können. Je früher die Bildung dieser Rücklagen über die Beiträge beginnt, desto niedriger sind auch Ihre Beiträge im Alter schließlich.

In der kleinen Anwartschaft werden keine Altersrücklagen gebildet. Deshalb sind die Kosten für die kleine Anwartschaft vergleichsweise gering. Aus diesem Grund macht die kleine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal vor allem dann Sinn, wenn Sie damit nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum überbrücken möchten. Sind Sie beispielsweise Beamte der Polizei auf Widerruf und wissen schon heute, dass mit einer Übernahme in ein Beamtenverhältnis zur Probe der Anspruch auf die freie Heilfürsorge entfällt, macht der Abschluss einer solchen kleinen Anwartschaft absolut Sinn.

Besonderheit – wenn Sie einmal kurzzeitig aus der privaten Krankenversicherung ausscheiden

Es gibt nur wenige Gründe, aus denen Beamte aus der privaten Krankenversicherung ausscheiden könnten. Aber vielleicht hat Ihr Partner eine neue Stelle angenommen und verliert damit seinen Beihilfeanspruch. Ob Ihr Partner aber dauerhaft sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein wird, steht noch nicht fest. Wenn Sie nun eine Anwartschaft für Ihren Partner oder Ihre Partnerin abschließen, haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen und Beiträge zum Zeitpunkt des Ausscheidens „einzufrieren“. Gleiches gilt dabei übrigens für die bereits gebildeten Rücklagen fürs Alter. Bei einer einfachen Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung würden diese einfach wegfallen. Mit einer Anwartschaft können Sie sich diese sichern, bis Sie irgendwann wieder in die private Krankenversicherung zurückkehren.

Vor und Nachteile auf einen Blick

Wie die meisten anderen Versicherungslösungen bringt auch die kleine Anwartschaft Vorteile und einige wenige Nachteile mit sich. Wir haben die wichtigsten Faktoren hier einmal für Sie zusammengetragen:

Vorteile

  • günstige Beiträge während der Laufzeit
  • keine erneute Gesundheitsprüfung bei Eintritt in die private Krankenversicherung
  • keine Wartezeiten, die vor Leistungsanspruch erfüllt werden müssen

Nachteile

  • Altersrückstellungen werden nicht gebildet
  • erst ab der Umwandlung in die private Krankenversicherung können die unbedingt notwendigen Altersrückstellungen gebildet werden
  • das aktuelle Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung zählt
  • hohe Beiträge zur späteren privaten Krankenversicherung

Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite

Sie haben heute einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge oder wissen, dass Sie bald einen solchen haben werden? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall schon jetzt Gedanken über das Thema Anwartschaftsversicherung machen. Die kleine Anwartschaft ist dabei eine gute Möglichkeit, vergleichsweise kurze Zeiten bis zur Beantragung einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung zu überbrücken. Wenn Sie einen längeren Zeitraum mit der Anwartschaft absichern möchten, sollten Sie über eine große Anwartschaft nachdenken. Diese ist zwar teurer, bringt Ihnen aber auch in Sachen Eintrittsalter in die private Krankenversicherung am Ende deutliche Vorteile.

Sie haben weitere Fragen rund um die verschiedenen Möglichkeiten, eine Anwartschaftsversicherung der DBV abzuschließen? Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal stehen Ihnen gern beratend zur Seite.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kai Hankamer
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