Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer der die DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn

Es gibt viele Berufe, in denen ein erhebliches Stresspotenzial sowie ein hoher Druck besteht. Ähnlich ist dies bei Ihnen als Student, Referendar und Lehrer. So wird rund jeder zehnte Lehrer laut Statistik dienstunfähig und schafft es nicht bis ins Rentenalter. Sorgen Sie daher früh genug für den Ernstfall vor und schließen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn ab und vermeiden Sie das Risiko vor großen finanziellen Herausforderungen zu stehen.

Wann sind Sie dienstunfähig?

Können Sie als Student, Referendar und Lehrer weniger als 50 % Ihrer Arbeit in den nächsten 6 Monaten nachgehen, so werde Sie für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt. Jetzt erhalten Sie Ruhegehalt, das sich maximal auf 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren beläuft. So entsteht eine finanzielle Lücke, wodurch es schwer wird Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Bedenken Sie darüber hinaus, dass Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar junge Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit sogar keinerlei Unterstützung von ihrem Dienstherrn erhalten. Das macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn zu einer essenziellen Absicherung, die die finanzielle Lücke schließt.

Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer achten:

Beachten Sie, dass Sie als Student, Referendar und Lehrer zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig erklärt werden können. Damit Ihr Versicherer dies auch anerkennt, benötigen Sie in der Regel

  • das Entlassungs-, bzw. Ruhestandszeugnis und
  • das Amtsärztliche Zeugnis.

Schauen Sie bei Vertragsabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zudem genau hin und prüfen Sie die Bedingungen hinsichtlich der „richtigen“ und „falschen“ Dienstunfähigkeitsklausel. Bei der „richtigen Klausel“ wird die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt. Bei der „falschen Klausel“ wird die Berufsunfähigkeit nach der Anwendung der allgemeinen Absätze beurteilt und Sie als Student, Referendar und Lehrer haben keinen Anspruch auf Leistung.

Wir beraten Sie gerne

Sie als Student, Referendar und Lehrer sind auf der Suche nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung? Gerne beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn Sie persönlich. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
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