DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal – Pflegepflichtversicherung

Es ist ein absolutes Horrorszenario, aber leider durchaus denkbar: Aufgrund einer Krankheit oder dem Erleiden eines Unfalls bedürfen Sie der Pflege und sind für alltägliche Verrichtungen und Erledigungen auf fremde Hilfe angewiesen. Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) definiert eine Pflegebedürftigkeit bei Menschen, die entsprechend spezieller Kriterien in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Außerdem benötigen sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate pflegerische Hilfe und Betreuung.
 
Die Pflegepflichtversicherung sichert innerhalb Deutschlands alle Bürger gegen dieses Risiko ab. Sie gilt für gesetzlich und privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte. Während die gesetzlich Versicherten automatisch über eine Pflegeversicherung verfügen, müssen sich die privat Versicherten bei einem Anbieter absichern. Gerne informiert Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hankamer in Bonn und Swisttal über entsprechende Produkte.
 
Bedenken Sie, dass bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit enorme Kosten auf Sie zukommen, z.B. durch erforderliche Umbauten im Haus oder der Wohnung oder für Pflegepersonal. Außerdem deckt die Pflegepflichtversicherung die anfallenden Kosten nur teilweise ab, für die Restkosten müssen Sie selbst aufkommen.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Leistungen werden in Form von Sach-, Geldleistungen oder als Zahlung von Pflegegeld erbracht, falls ein Angehöriger pflegt. Der Beitragssatz beläuft sich auf 2,55 Prozent des Bruttogehalts, wobei der Arbeitgeber 50% übernimmt. Bei kinderlosen Arbeitnehmern wird ein Zuschlag von 0,25% erhoben.
 
Freiberufler und Selbstständige zahlen die kompletten Kosten aus eigener Tasche. Zunehmend ist ein erhebliches Finanzierungsloch zu beklagen, denn die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen steigt stetig an, während immer weniger jüngere Versicherte einzahlen.

Private Pflegeversicherung

Sie müssen zunächst für Ihre Kosten selbst aufkommen. Die Rechnungen reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse ein und erhalten eine Rückerstattung. Für die Beiträge zur Pflegepflichtversicherungen sind Ihr Alter und die Lebenssituation bei Versicherungsabschluss maßgebend. Es werden die Kosten übernommen, die die Beihilfe nicht trägt. Als Beamte der Polizei müssen Sie lediglich einen reduzierten (beihilfekonformen) Beitrag zur Absicherung der Restkosten entrichten.
 
In Pflegefall profitieren Sie von den Altersrückstellungen. Sollte Ihr Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze übersteigen, ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegekasse problemlos möglich. Umgekehrt wird es schwierig, weil sich die Beiträge anders zusammensetzen. Wenn Sie als Beamte der Polizei freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sind Sie automatisch zum halben Beitragssatz auch pflegepflichtversichert. Für die Restkosten kommt normalerweise die Beihilfe auf.

Die Leistungen

Es gibt kaum Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung, allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Seit mindestens sechs Monaten muss eine Pflegebedürftigkeit bestehen
  • Der Pflegebedarf muss mindestens 90 Minuten täglich einnehmen. Davon müssen 45 Minuten auf die Grundversorgung entfallen, z.B., Waschen oder Essen.
  • Die Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär

Grundsätzlich werden Pflegebedürftige seit 2017 in Pflegegrade von eins bis fünf eingeteilt, die für den Leistungsanspruch maßgebend sind.

Tages- oder Nachtpflege und Örtlichkeiten

Ehrenamtliche Personen oder Angehörige erhalten für Ihre ambulante, häusliche Versorgung eine pauschale Entlohnung. Ein steuerfreies Pflegegeld steht Angehörigen von Beamten der Polizei zu. Ein Pflegedienst wird nur bis zu einem Höchstbetrag übernommen, die Restkosten müssen Sie als Beamte der Polizei selbst tragen.
 
Optional kann stundenweise zu Hause gepflegt werden. In einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung lassen die Pflegekassen den Pflegenden, z.B. Familienangehörigen, ergänzend zum Pflegegeld Sachleistungen zukommen. Erfolgt die Pflege stationär, werden die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Pflegesätze übernommen.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Wer einer Versicherungspflicht unterliegt, kann eine Aufnahme in die Pflegeversicherung beanspruchen. Das ist bei privaten Krankenversicherungen nicht möglich.
  • Auch wenn Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen bestehen, darf die Aufnahme nicht verweigert werden.
  • Solange eine Versicherungspflicht besteht, darf dem Versicherten nicht gekündigt werden.
  • Als Beamte der Polizei können Sie Ihre Kinder ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen in der sozialen und der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichern.

Als freiwillig gesetzlich Versicherter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Pflegeversicherungspflicht. Gerne informiert Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal über die Vorteile einer privaten Versicherung.

Soziale Pflegeversicherung

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, überprüft der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein anderer anerkannter Prüfdienst Ihren Zustand. Bei der Hilfsbedürftigkeit oder fehlenden Selbstständigkeit kann es sich um körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen handeln. Ein Gutachter überprüft diese Bereiche:

  • Mobilität
  • Umgang mit Belastungen aufgrund der Krankheit und Therapie
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhalten bei psychischen Belastungen
  • Selbstversorgung, inklusive Alltagsgestaltung und soziale Kontakte

Der MDK kann frei entscheiden, ob er hinsichtlich der Einstufung des Pflegegrades den Empfehlungen des Gutachters folgt.

Private Pflegeversicherung

Die private Versicherung beauftragt einen Gutachter der MEDICPROOF GmbH, um den entsprechenden Pflegegrad festzustellen. Allerdings hat auch hier die Pflegekasse das letzte Wort.

Pflegezusatzversicherung

Jederzeit können Sie bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal eine ergänzende Pflegezusatzversicherung abschließen. Auch als Beamte der Polizei deckt die Pflegepflichtversicherung die Kosten nur teilweise ab, so dass Sie selbst oder irgendjemand anders für die Restkosten aufkommen müssen. Sichern Sie sich rechtzeitig gegen dieses Restrisiko ab. Wir bieten drei Typen einer privaten Pflegezusatzversicherung an:

Pflegetagegeldversicherung

Als pflegebedürftiger Beamte der Polizei erhalten Sie einen vertraglich vereinbarten Tagessatz, der bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit zur Auszahlung kommt und frei verfügbar ist. Sie müssen die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad nachweisen.

Pflegerentenversicherung

Basierend auf Ihrem Monatsbeitrag kommt Ihnen als versichertem Beamten der Polizei im Pflegefall entsprechend des Pflegegrades eine lebenslange und steuerfreie Rente zugute. Auch hier müssen die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nachgewiesen werden. Optional lässt sich ein Todesfallschutz zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger integrieren.

Pflegekostenversicherung

Auf Grundlage des Leistungskatalogs der Pflegepflichtversicherung wird Ihnen komplett oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen und den anfallenden Kosten erstattet. Erstattungsfähig sind nur Kosten für die reine Pflege, nicht für die Unterbringung und Verpflegung. Als Beamter der Polizei profitieren Sie von einer professionellen Pflege, wobei Sie allerdings die Kosten nachweisen müssen.

Staatliche Förderung

Lassen Sie sich bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal zu einer Pflegetagegeldversicherung beraten. Unter Umständen können Sie sogar eine staatliche Förderung beanspruchen, die auch „Pflege-Bahr“ genannt wird. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Mindestens zehn Euro monatlich müssen Sie selbst in die Pflegekasse einzahlen
  • Eine Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade abdecken, wobei für Pflegegrad 5 eine Deckung von mindestens 600 € monatlich verlangt wird.
  • Gesundheitsprüfungen, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind verboten
  • Anspruch bei Volljährigkeit und einer Pflegeversicherungspflicht
  • Aufnahme jeder Person im Versicherungsunternehmen, wenn eine staatliche Zulage beansprucht werden kann.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie Fragen zur Pflegepflichtversicherung? Dann  kontaktieren Sie uns! Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal sind gerne für Sie da.

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