Grundwissen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – große Anwartschaftsversicherung

Sie haben eine Urkunde als Beamte auf Widerruf bekommen oder haben eine Verbeamtung in Aussicht? Als Beamte der Polizei haben Sie eine große Verantwortung Ihrem Dienstherrn gegenüber. Die Verpflichtungen aus dem sogenannten Dienst- und Treueverhältnis gehen weit über die Verpflichtungen aus einem klassischen Arbeitsvertrag hinaus. Allerdings betrifft das tatsächlich beide Seiten. Während Sie Ihren Lebenswandel so führen müssen, dass kein schlechtes Licht auf Ihren Dienstherrn fällt, ist dieser dazu verpflichtet Sie zu alimentieren und für Ihre gesundheitliche Versorgung Sorge zu tragen.

Das tun die Bundesländer und der Bund als Dienstherren der Beamten der Polizei in Deutschland auf zwei unterschiedlichen Wegen: Zum einen mit der Beihilfe, bei der Sie als Beamte der Polizei Anspruch auf die Übernahme eines Anteils der beihilfefähigen Krankheitskosten haben. Diesen Anspruch haben Sie sowohl für die eigene Gesundheitsversorgung als auch für die Ihrer Kinder und Ihres beihilfeberechtigten Partners. Die Höhe des jeweiligen Kostenzuschusses kann zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten bei dem Beamten selbst und bei 80 Prozent für den Verwandten liegen.

Daneben gibt es für bestimmte Personengruppen auch die freie Heilfürsorge. Diese Leistung ist noch umfassender als die Beihilfe. Denn hier trägt der Dienstherr alle Kosten der Gesundheitsversorgung. Während Sie als Empfänger der Heilfürsorge also keine weitere Absicherung benötigt, sind Sie aufgrund der Krankenversicherungspflicht in Deutschland verpflichtet, den Restbetrag zwischen Beihilfeanspruch und tatsächlichen Kosten durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung abzudecken.

Das Problem mit der Heilfürsorge – der Anspruch endet irgendwann

Beamtenrecht ist Landessache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland seine eigenen Regelungen zu seinen Beamten hat und diesbezüglich auch eigene Regelungen in Sachen Anspruch auf Heilfürsorge bestehen. In den meisten Fällen besteht für Beamte der Polizei allerdings zumindest für die Zeit der Ausbildung ein Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Danach wechseln die meisten Beamten der Polizei in den Beihilfebezug.

Das bedeutet, dass Sie dann eine beihilfekonforme private Krankenversicherung benötigen. Wichtig ist dabei zu wissen, wie sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung bemessen. Für die Beitragsbemessung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal werden dabei verschiedene Faktoren herangezogen. Drei Punkte spielen dabei eine besonders wichtige Rolle:

  • Ihr Alter beim Eintritt in die private Krankenversicherung
  • Ihr Gesundheitszustand beim Eintritt in die private Krankenversicherung
  • Der von Ihnen gewünschte Leistungsumfang und die dabei vereinbarten Selbstbehalte

Gehören Sie gar zu den Beamten der Polizei, die erst mit dem Eintritt in den Ruhestand aus der Heilfürsorge ausscheiden, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand zu einem relativ hohen Beitragssatz führen werden. Doch auch in Fällen, in denen die Heilfürsorge mit dem Ende der Ausbildung entfällt, können Verletzungen, die Sie erlitten haben oder Ihr Alter zu höheren Beiträgen führen als bei einem Vertragsabschluss zu Beginn Ihrer Ausbildung.

Eine Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal sichert Ihnen dabei einerseits die generelle Aufnahme in die private Krankenversicherung. Andererseits sichert sie Ihnen den Beitragssatz, den Sie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft gehabt hätten, auch für die Zukunft zu.

Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft

In der kleinen Anwartschaft wird lediglich Ihr Gesundheitszustand festgeschrieben. Eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, wenn Sie aus der kleinen Anwartschaft in die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hankamer in Bonn und Swisttal wechseln möchten.

Bei der großen Anwartschaft hingegen wird nicht nur der Gesundheitszustand festgemacht. Hier wird auch das Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaft „eingefroren“. Damit sichern Sie sich auch Jahre später noch vergleichsweise niedrige Beiträge. Dafür sind die Beiträge der großen Anwartschaft allerdings auch höher als die der kleinen Anwartschaft, da hier bereits Rücklagen für Ihre private Krankenversicherung im Alter angespart werden. Unabhängig davon, für welche der beiden Anwartschaften Sie sich entscheiden – die Kosten sind in beiden Fällen auf jeden Fall deutlich niedriger als beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

Diese Vorteile bringt die große Anwartschaftsversicherung

  • Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in den gewählten Tarif wird das ursprüngliche Eintrittsalter der Beitragsberechnung zugrunde gelegt
  • Beim Übergang erfolgt keine erneute Risikoprüfung
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall, hier wird die Dauer der Anwartschaft angerechnet
  • Während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein Leistungsanspruch
  • Jeder muss eine eigene Versicherung abschließen
  • Krankheiten und Unfallfolgen, die nach Versicherungsabschluss eintreten, werden nicht bei der Beitragserhebung durch Risikozuschläge berücksichtigt.

Die Anwartschaft gibt es auch für die private Pflegeversicherung

Sie haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal auch die Möglichkeit, für die Pflegeversicherung für max. fünf Jahre eine Anwartschaft abschließen. Hier gilt allerdings, dass die Versicherungsdauer für Beamte der Polizei auf Antrag auch verlängert werden kann.

Was passiert, wenn Sie die Anwartschaft kündigen

Ein weiterer positiver Faktor bei dieser Versicherung ist der Umstand, dass Sie hier nicht lange gebunden sind. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anwartschaftsversicherung zu jeder Zeit zu kündigen. Dies bringt allerdings erhebliche Nachteile mit sich. Im Detail sind das die folgenden negativen Auswirkungen:

  • Wegen des höheren Eintrittsalters sind die Beiträge stets höher als bei der früheren Versicherung
  • Altersrückstellungen, die bereits gebildet wurden, verfallen mit der Kündigung
  • Bei einem neuen Vertrag fangen Sie wieder bei „Null“ an - was sich ungünstig auf die Beitragshöhe auswirkt
  • Bei erneuter Antragstellung findet wieder eine Gesundheitsprüfung statt. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen oder Beeinträchtigungen aufgetreten, resultieren daraus Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse. Unter Umständen wird der Antrag sogar ganz abgelehnt und die Aufnahme ist nur im Basistarif möglich
  • Bei einer erneuten Versicherung gelten wieder Wartezeiten, nach deren Ablauf erst der Versicherungsschutz greift

Sie haben weitere Fragen? Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Seite!

Sie möchten mehr über das Thema große Anwartschaft für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung wissen? Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal stehen Ihnen hier gern beratend zur Seite. Vereinbaren Sie doch direkt einen Termin in unseren Räumlichkeiten. Gern kommen wir auch zu Ihnen nach Hause und führen das Beratungsgespräch dort.

Letztlich ist die große Anwartschaft Ihre Chance als Beamte der Polizei mit einem Anspruch auf Heilfürsorge, schon jetzt dafür zu sorgen, dass Ihre Kosten für die Gesundheitsversorgung auch in Zukunft niedrig bleiben. Und das natürlich bei gleichbleibend umfassenden Leistungen aufgrund Ihres Status als Privatpatient.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kai Hankamer
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