Beispiel:
Du schließt mit 18 Jahren eine Anwartschaft ab, da du mit 21 Jahren in den öffentlichen Dienst eintreten und verbeamtet werden möchtest. Nun bis du 21 und benötigst eine PKV. Durch die Anwartschaft, für die du dich bereits mit 18 entschieden hast, ist nun dein damaliger Gesundheitszustand maßgeblich. Sind zwischenzeitlich Erkrankungen hinzugekommen, haben diese keinen Einfluss auf deinen Versicherungsschutz.