Bei der Dienstanfänger-Police handelt es sich um eine Kombination aus privater Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsversicherung. Eine Dienstunfähigkeit liegt bei Lehrern immer dann vor, wenn sie zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben dauernd unfähig (Dienstunfähig im Sinne des § 44 BBG) sind. Je nachdem, welchen Status du als Lehrerin oder Lehrer hast, hat eine Dienstunfähigkeit unterschiedliche Folgen:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden aus dem aktiven Dienst entlassen. Es erfolgt – ausgenommen Dienstunfälle – keine Versetzung in den Ruhestand, sondern eine „echte“ Entlassung wegen fehlender gesundheitlicher Eignung. Denn letztere ist eine der Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Probe bzw. Lebenszeit. Mit der Entlassung erlöschen alle Ansprüche gegen den Dienstherrn
- Beamte auf Lebenszeit werden nicht entlassen, sondern nur in den Ruhestand versetzt. Sie erhalten, wenn sie die erforderlichen Dienstzeiten noch nicht erreicht haben, die sogenannte Mindestpension. Sie liegt nach Art. 26 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz beispielsweise bei rund 1.800 Euro brutto pro Monat. Besteht die Dienstunfähigkeit nicht mehr, kehren Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit in den aktiven Dienst zurück
Die Unterschiede sind also gravierend. Denn als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe hast du keinerlei Leistungsansprüche gegen den Dienstherrn, wenn du dienstunfähig bist. Die Versorgungslücke entspricht dann deinem gesamten Einkommen. Mit der Dienstanfänger-Police und der monatlichen Rente, die du bei Dienstunfähigkeit erhältst, schließt du diese Lücke.
Auch bei Beamten auf Lebenszeit entsteht eine, wenngleich kleinere, Versorgungslücke. Denn auch die Mindestpension entspricht in der Regel nicht den früheren Dienstbezügen, sondern liegt darunter. Daher benötigst du auch hier eine Dienstanfänger-Police, die DU-Rente kann aber niedriger angesetzt werden, sobald du Beamter auf Lebenszeit bist.