Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV
Matthias Auschra in Nürnberg
Günstig & passgenau
Als Lehrerin oder Lehrer hast du vor allem in deinen ersten Dienstjahren keine Absicherung gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit. Daher musst du die entsprechenden Risiken selbst absichern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer von der Deutschen Beamtenversicherung sorgst du für den passgenauen Schutz. Du kannst dir sicher sein, dass du im Fall der Fälle einen starken Partner an deiner Seite hast. Die DBV Matthias Auschra in Nürnberg steht dir dabei mit Rat und Tat zur Seite!
Dienstunfähigkeit und ihre Folgen für Lehrerinnen und Lehrer
Eine Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr durch ein amtsärztliches Gutachten fest. Sie liegt vor, wenn du aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr imstande bist, deine dienstlichen Aufgaben in der Schule zu erfüllen. Alternativ kann von einer Dienstunfähigkeit ausgegangen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine Aussicht auf Besserung besteht (§ 44 Abs.1 Bundesbeamtengesetz).
Allerdings gibt es je nach Status große Unterschiede, was die Folgen einer Dienstunfähigkeit angeht:
- Bei Beamten auf Widerruf erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Alle Ansprüche gegen den Dienstherrn erlöschen mit der Entlassung.
- Beamte auf Probe werden ebenfalls entlassen. Auch sie haben keinerlei Besoldungs- und Versorgungsansprüche mehr, wenn das Beamtenverhältnis endet.
- Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig sind. Hier erfolgt eine Versetzung in den Ruhestand.
Besonders in deinen ersten Dienstjahren als Beamtin oder Beamter auf Widerruf und Probe bist du im Lehramt vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit nicht geschützt. Denn durch die Entlassung verlierst du sämtliche Ansprüche und bekommst insbesondere kein Ruhegehalt. Ausnahmen gelten nur für seltene Dienstunfälle.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Matthias Auschra in Nürnberg für Lehrer schließt du diese Lücke. Denn von uns erhältst du eine monatliche Rente, deren Höhe du selbst bestimmst. Außerdem kannst du sie jederzeit an einen geänderten Bedarf anpassen, etwa wenn du mehr verdienst oder einen Anspruch auf Pension erworben hast.
Beispiel:
Du bist Studienrat auf Probe und verdienst 3.600 Euro netto. Durch einen Sportunfall und seine Folgen stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest. Er entlässt dich aus dem Beamtenverhältnis. Deine Versorgungslücke liegt bei 3.600 Euro, da dein gesamtes Einkommen „von heute auf morgen“ wegfällt.
„Echte“ und „unechte“ DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung
Grundsätzlich steckt hinter der Dienstunfähigkeitsversicherung eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält allerdings eine auf die Dienstunfähigkeit von Beamten zugeschnittene Vereinbarung, die sogenannte DU-Klausel. Du musst hier aber zwischen „echten“ und „unechten“ Klauseln unterscheiden, um zusätzliche Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden:
- Mit einer „echten“ DU-Klausel erkennen wir die Feststellung des Dienstherrn als Berufsunfähigkeit an. Vereinfacht gesagt: Erklärt dich dein Dienstherr für dienstunfähig, bist du automatisch im Sinne der Vereinbarung berufsunfähig
- Mit einer „unechten“ DU-Klausel prüft der Versicherer zusätzlich zur Feststellung des Dienstherrn, ob eine „echte“ Berufsunfähigkeit vorliegt. Ist letzteres nicht der Fall, steht dir keine Rente zu, obwohl du wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurdest
Der Nachteil einer „unechten“ Klausel liegt auf der Hand: Bist du zwar dienst-, aber nicht berufsunfähig, bekommst du keine Leistungen. Du hast hier vielleicht bereits dein Einkommen verloren, der Versicherer schließt die Deckungslücke aber nicht.
Daher verzichtet die DBV in allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auf „unechte“ DU-Klauseln. Wir leisten ohne Ausnahme, wenn dein Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. So bist du mit uns immer auf der sicheren Seite.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer im Überblick
Mit unserer passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer bist du optimal vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit geschützt. Du profitierst unter anderem von diesen Vorteilen:
- Höhe der DU-Rente selbst wählbar
- Erhöhungen im Rahmen von Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- „Echte“ DU-Klausel für umfassenden Schutz
- Rückwirkende Leistung, wenn der Dienstherr die DU erst später feststellt
- Beitragsfreiheit während der Rentenzahlung
Häufig gestellte Frage
Was ist eine Dienstunfähigkeit und wer stellt diese fest?
Dienstunfähig bist du, wenn du deine dienstlichen Aufgaben voraussichtlich dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Die Dienstunfähigkeit stellt der Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder Dienstherrn fest.
Warum reicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aus?
„Berufsunfähigkeit“ und „Dienstunfähigkeit“ sind jeweils anders definiert. Daher kann der Versicherer zu dem Schluss kommen, dass du nicht berufsunfähig bist, auch wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Aus diesem Grund benötigst du eine spezielle DU-Klausel in deinem Vertrag.
Brauche ich als Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
In den ersten Dienstjahren (Beamter auf Widerruf und Probe) wirst du bei Dienstunfähigkeit entlassen und verlierst alle Ansprüche. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer besonders hier unverzichtbar.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Auschra in Nürnberg
Willst du mehr über das Thema Dienstunfähigkeit erfahren oder wünschst du ein Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Wende dich noch heute an die DBV Matthias Auschra in Nürnberg, deine Experten für die Absicherung im öffentlichen Dienst!
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Matthias Auschra
Josephsplatz 8
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sowie nach Vereinbarung
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