Allgemeines zur Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei
Nahezu alle Dienstherren (Bund und Länder) bieten ihren Polizeibeamten freie Heilfürsorge, etwa für die Zeit der Ausbildung oder des aktiven Dienstes. Während dieser Zeit benötigen Sie keine Krankenversicherung, da die Heilfürsorge die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss vollständig ersetzt. Früher oder später fällt der Anspruch auf Heilfürsorge allerdings weg, wodurch Sie nicht mehr kostenfrei beim polizeiärztlichen Dienst behandelt werden.