Private Krankenversicherung für Polizisten:
Optimaler Schutz für Beamte

Die Krankenversicherung für Polizisten unterscheidet sich in vielen Punkten von der „normaler“ Angestellter, aber auch vom Krankenversicherungsschutz von Verwaltungsbeamten. Als Polizistin oder Polizist haben Sie einen besonderen Absicherungsbedarf, dem Sie mit den Versicherungslösungen der DBV optimal Rechnung tragen. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle und entscheiden Sie sich für optimalen Schutz!

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Beihilfe und Heilfürsorge: Die grundlegenden Besonderheiten der Fürsorge

„Normale“ Beamte, die nicht im Streifendienst der Polizei eingesetzt sind, erhalten ausschließlich Beihilfeleistungen. Bei Polizisten sieht das etwas anders aus, denn die meisten Dienstherren gewähren während eines Teils der Laufbahn Beihilfe und während eines anderen Teils die sogenannte Heilfürsorge. Die wichtigsten Unterschiede:

  • Beihilfe: Sie erhalten eine Rechnung vom Arzt, wenn Sie privatversichert sind. Der Dienstherr übernimmt einen Teil des Rechnungsbetrags, etwa 50 Prozent (Beihilfe), den Rest zahlt die PKV
  • Heilfürsorge: Sie werden kostenfrei bei den Ärzten der Polizei (Bundeswehr: bei den Truppenärzten) behandelt. Das Absicherungsniveau entspricht etwa der GKV, eine Krankenversicherung muss bei freier Heilfürsorge aber nicht abgeschlossen werden

Während der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe also nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt und Sie für den anderen Teil eine Krankenversicherung benötigen, ersetzt die Heilfürsorge die Krankenversicherung.
 
Aber: Da die Heilfürsorge nur etwa das Versorgungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung abdeckt, ist der Abschluss einer privaten Ergänzungsversicherung sehr zu empfehlen. Sie übernimmt unter anderem Zahnleistungen, für die der Dienstherr nur begrenzt aufkommt, oder Vorsorgebehandlungen wie die jährliche Zahnreinigung.
 
Bei der DBV Matthias Auschra in Feucht finden Sie sowohl an den Beihilfeanspruch angepasste Krankenversicherungen als auch private Ergänzungstarife für Polizisten mit Anspruch auf Heilfürsorge. Informieren Sie sich persönlich über die Leistungen!

Leistungen der privaten Krankenversicherung für
Beamte der Polizei

Einige Dienstherren gewähren die freie Heilfürsorge nur während der Ausbildung, andere erst mit der Ernennung zum Beamten auf Probe und wieder andere während des gesamten aktiven Dienstes. Früher oder später, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand, erhalten Beamtinnen und Beamte aber keine Heilfürsorge mehr. Hier entsteht dann ein Anspruch auf Beihilfe, die mit einer privaten Krankenversicherung für die Polizei ergänzt wird.
 
Die PKV unterscheidet sich vor allem dadurch von der gesetzlichen Kasse, dass Sie hier selbst entscheiden, welche Leistungen abgesichert sind. Dabei besteht der Schutz aus einem Grundtarif und diversen Zusatzbausteinen, die unter anderem folgende Leistungen umfassen:

  • Zahnleistungen: Sowohl die regelmäßigen Zahnreinigungen als auch hochwertigen Zahnersatz übernehmen wir vollständig und ohne Selbstbehalte
  • Wahlleistungen: Im Krankenhaus können Sie sich ohne Aufpreise für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und mehr entscheiden
  • Tagegeld: Bei längeren Aufenthalten in der Klinik können Sie ein Krankenhaustagegeld erhalten, das entstehende Mehrkosten abdeckt
  • Beitragsrückerstattung: Werden über ein gesamtes Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung für die Polizei in Anspruch genommen, zahlen wir einen Teil der Beiträge zurück
  • Die PKV kann an die Beihilfe angepasst werden und nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen, in der gesetzlichen Krankenkasse ist nur eine 100-prozentige Absicherung möglich. Das führt dazu, dass sie als GKV-Mitglied keine Rechnungen vom Arzt erhalten und so auch keine Beihilfe beantragen können

Die PKV ist damit insgesamt flexibler. Allerdings fallen Vorteile der GKV, wie die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner und Kinder (Familienversicherung) hier weg. Daher ist es immer eine Einzelfallentscheidung, die Sie am besten in der persönlichen Beratung vor Ort treffen. Die absolute Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten ist privat krankenversichert.

Nutzen Sie die Öffnungsklausel der DBV! Innerhalb der ersten sechs Monate Ihres Beamtenverhältnisses können Sie in die private Krankenversicherung für die Polizei eintreten, auch wenn Ihr Gesundheitszustand eigentlich keine Aufnahme zulassen würde. Der Beitragszuschlag ist in diesem Fall auf 30 Prozent des regulären Beitrags begrenzt.

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Häufig gestellte Frage

Ist die freie Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?

Nein, „Heilfürsorge“ bedeutet nur, dass Sie kostenfrei bei den Ärzten des Dienstherrn (Trup-pen- oder Polizeiarzt) behandelt werden können. Das Absicherungsniveau entspricht dem der gesetzlichen Krankenkasse.

Was kostet die private Krankenversicherung für Polizisten?

Die Beitragshöhe hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere vom Gesundheitszustand und den beruflichen Risiken (Außen- oder Innendienst) etc. Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.

Was muss eine gute PKV für die Polizei leisten?

Neben der Abdeckung regulärer Behandlungen ist die private Krankenversicherung für die Polizei der DBV besonders auf die beruflichen Risiken des Dienstes zugeschnitten. So bieten wir unter anderem eine bessere Absicherung bei psychischen Belastungen.

Was ist die Anwartschaft

Mit der Anwartschaft auf die private Krankenversicherung „konservieren“ Sie Ihren Gesund-heitszustand. Die Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie heute Heilfürsorge erhalten, aber bereits wissen, dass Sie später aufgrund der Beihilfe eine private Krankenversicherung benötigen. Kommen Erkrankungen hinzu, kann es sonst passieren, dass Sie beispielsweise mit Eintritt in den Ruhestand nicht mehr oder nur noch zu sehr hohen Beiträgen in die PKV aufgenommen werden können.

Kontaktieren Sie uns

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90403 Nürnberg 
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