Einige Dienstherren gewähren die freie Heilfürsorge nur während der Ausbildung, andere erst mit der Ernennung zum Beamten auf Probe und wieder andere während des gesamten aktiven Dienstes. Früher oder später, spätestens mit Eintritt in den Ruhestand, erhalten Beamtinnen und Beamte aber keine Heilfürsorge mehr.
Hier entsteht dann ein Anspruch auf Beihilfe, die mit einer privaten Krankenversicherung für die Polizei ergänzt wird.
Die private Krankenverscherung unterscheidet sich vor allem dadurch von der gesetzlichen Kasse, dass Sie hier selbst entscheiden, welche Leistungen abgesichert sind. Dabei besteht der Schutz aus einem Grundtarif und diversen Zusatzbausteinen, die unter anderem folgende Leistungen umfassen:
- Zahnleistungen: Sowohl die regelmäßigen Zahnreinigungen als auch hochwertigen Zahnersatz übernehmen wir vollständig und ohne Selbstbehalte
- Wahlleistungen: Im Krankenhaus können Sie sich ohne Aufpreise für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und mehr entscheiden
- Tagegeld: Bei längeren Aufenthalten in der Klinik können Sie ein Krankenhaustagegeld erhalten, das entstehende Mehrkosten abdeckt
- Beitragsrückerstattung: Werden über ein gesamtes Jahr keine Leistungen der privaten Krankenversicherung für die Polizei in Anspruch genommen, zahlen wir einen Teil der Beiträge zurück
- Die PKV kann an die Beihilfe angepasst werden und nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen, in der gesetzlichen Krankenkasse ist nur eine 100-prozentige Absicherung möglich. Das führt dazu, dass sie als GKV-Mitglied keine Rechnungen vom Arzt erhalten und so auch keine Beihilfe beantragen können