Da du als Beamtin oder Beamter nicht berufs-, sondern nur dienstunfähig werden kannst, ist eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung für dich nicht die richtige Wahl. Denn sie leistet nur, wenn du – das sagt bereits der Name – berufsunfähig bist. Allerdings decken sich die Definitionen nur in wenigen Fällen. Dies bedeutet, dass du zwar dienstunfähig bist, von deiner BU-Versicherung aber keine Leistungen bekommst.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Auschra in Nürnberg schließt du diese. Aber auch Absicherungslücken in der Versorgung durch den Dienstherrn. Denn in deinen ersten Dienstjahren wirst du aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wenn der Polizeiarzt eine Dienstunfähigkeit feststellt. Du stehst dann ohne Besoldungs-, Beihilfe- und Versorgungsansprüche da.
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe erhalten nur dann ein Ruhegehalt, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall verursacht wird (Unfallruhegehalt). In allen anderen Fällen, etwa bei Krankheit oder rein privaten Unfällen, leistet dein Dienstherr keine Versorgung. Du musst hier selbst vorsorgen und dich rechtzeitig um eine passgenaue Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten kümmern.