Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte: Sichern Sie sich ab!

Beamtinnen und Beamte genießen gegenüber Angestellten und Selbstständigen eine bessere staatliche Absicherung. Allerdings gibt es auch hier erhebliche Lücken, die es mit einer passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen gilt. Besonders in den ersten Jahren der Beamtenlaufbahn erbringt der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen mehr, wodurch hier eine Lücke in Höhe des gesamten Nettogehalts entsteht.

DBV Nürnberg Matthias Auschra |

Die große Bedeutung der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtinnen und Beamte

Warum die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtinnen und Beamte so wichtig ist, zeigt die folgende Auflistung der staatlichen Leistungen im Fall der Dienstunfähigkeit:

  • Beamte auf Widerruf: Entlassung ohne Versorgungsansprüche
  • Beamte auf Probe: Entlassung ohne Versorgungsansprüche
  • Beamte auf Lebenszeit: Versetzung in den Ruhestand

Bei Beamten auf Widerruf und Probe liegt die Absicherungslücke bei 100 Prozent des Nettoeinkommens. Beamte auf Lebenszeit erhalten zwar ein Ruhegehalt, dieses liegt aber ebenfalls deutlich unter den früheren Bezügen (in Bayern beispielsweise bei 1.800 Euro brutto; Art. 26 BayBeamtVG). Davon müssen noch Steuern und Beiträge zur privaten Krankenversicherung abgezogen werden. Dennoch ist die Lücke zum früheren Einkommen kleiner als bei Dienstanfängern.
 
Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Aufgaben zu erfüllen und auch eine anderweitige Verwendung im Staatsdienst ausgeschlossen erscheint.
 
Die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung knüpft an die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt an und zahlt eine monatliche DU-Rente. Die Höhe der Rente können Sie selbst festlegen, wobei wir eine Absicherung zwischen 60 und 70 Prozent des Nettogehalts empfehlen. Beamte auf Lebenszeit rechnen die Mindestversorgung noch gegen.

Beispiel

Sie sind Finanzbeamter auf Probe. Beim Bergsteigen passiert ein Unfall, durch den Sie auch einen Bürojob nicht mehr ausüben können. Der Dienstherr stellt die Dienstunfähigkeit fest und entlässt Sie aus dem Beamtenverhältnis. Mit der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung haben Sie 2.500 Euro DU-Rente versichert, die wir unverzüglich auszahlen.

Echte und unechte DU-Klausel in der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Begriff „Dienstunfähigkeitsversicherung“ ist nicht 100-prozentig richtig. Denn vielmehr handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung um eine „erweiterte“ Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter DU-Klausel. Beim Abschluss der Police gilt es, zwischen echter und unechter DU-Klausel zu unterscheiden:

  • Echt: Eine echte DU-Klausel sieht vor, dass die Versicherung das Urteil des Dienstherrn anerkennt. Stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest, liegt automatisch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen vor
  • Unecht: Bei der unechten DU-Klausel wird das Votum des Dienstherrn nicht anerkannt. Der Versicherer prüft zusätzlich, ob eine Berufsunfähigkeit im Sinne der AVB vorliegt – ist das nicht der Fall, wird keine Rente gezahlt, auch wenn Sie vom Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit entlassen wurdengt

Daher verzichten wir bei der Dienstunfähigkeitsversicherung auf „unechte“ Klauseln. Bei der DBV finden Sie ausschließlich Verträge, die unmittelbar an die Feststellung des Dienstherrn anknüpfen. So entstehen keinerlei Zeitverzögerungen bei der Auszahlung der Rente.

Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtinnen und Beamte

Mit der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden Sie sich für einen starken Rundum-Schutz, der Ihnen im Fall der Fälle sofort zur Verfügung steht. Durch unser umfassendes Leistungskonzept sind Sie dabei bestens geschützt:

  • Echte DU-Klausel: Wir erkennen das Votum Ihres Dienstherrn an. Schreibt er Sie dienstunfähig, gelten Sie in der Dienstunfähigkeitsversicherung sofort als berufsunfähig
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Auch wenn Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten, werden wir Sie nicht an diesen verweisen. Eine Verweisung erfolgt nur, wenn Sie sich tatsächlich dazu entscheiden, einer neuen Tätigkeit nachzugehen oder wenn die Dienstunfähigkeit nicht mehr besteht
  • Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen (Beförderung, Heirat, Kauf eines Eigenheims, Kindergeburt) können Sie die Dienstunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
  • Zusatzleistungen: Auf Wunsch lassen sich zusätzliche Leistungen vereinbaren, etwa die Absicherung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit oder eine Wiedereingliederungshilfe

Profitieren auch Sie von den umfassenden, an Ihren Bedarf angepassten Leistungen der DBV Dienstunfähigkeitsversicherung und entscheiden Sie sich noch heute für einen ersten Beratungstermin.

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Häufig gestellte Frage

Was ist eine Dienstunfähigkeit und wer stellt den Status fest?

Die Dienstunfähigkeit wird auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn vom Amtsarzt festgestellt. Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn eine Verwendung im Staatsdienst aus ge-sundheitlichen Gründen nicht mehr infrage kommt.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?

Der wichtigste Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit ist der Prognosezeitraum. Der Dienstherr kann bereits bei einer dauerhaften Krankheit von drei Monaten die Dienstun-fähigkeit prüfen, bei der Berufsunfähigkeit sind es in der Regel sechs Monate.

Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Besonders Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und Probe benötigen die Dienstunfähig-keitsversicherung, denn sie erhalten im Fall der Dienstunfähigkeit keinerlei Leistungen vom Dienstherrn. Bei Beamten auf Lebenszeit, denen ein Ruhegehalt zusteht, muss nur noch die Lücke zum früheren Nettoeinkommen abgedeckt werden.

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