Wann endet das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit?
Das aktive Beamtenverhältnis auf Lebenszeit endet mit der Versetzung in den Ruhestand. Dies ist klar im Berufsbeamtengesetz (BBG) geregelt. Dennoch erhält der Beamte weiterhin Pensionsbezüge sowie seinen Anspruch auf Beihilfe. Anders kann dies bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zum Beispiel bei Dienstunfähigkeit sein.
