Die passende Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte richtet sich nach Ihrem Beamtenstatus, Ihrem Dienstherrn und Ihrem persönlichen Beihilfeanspruch. Als Beamtin oder Beamter in der öffentlichen Verwaltung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe.
Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (PKV) kann die individuelle Beihilfe ergänzen und den verbleibenden Anteil Ihrer Krankheitskosten im vereinbarten Tarifumfang absichern.
Für Tarifbeschäftigte in der öffentlichen Verwaltung gelten andere Voraussetzungen für die Krankenversicherung.
Wir von der DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG unterstützen Sie dabei, Beihilfe und Krankenversicherung aufeinander abzustimmen und einen passenden Tarif zu wählen – mit persönlicher Beratung in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.


































