Tipps zu Versicherungen im Lehramt | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

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Versicherungen für Lehrer & Referendare

Welche Versicherungen im Lehramt wichtig sind, hängt von Ihrer Berufsphase und Ihrem Beschäftigungsstatus ab. Im Mittelpunkt stehen eine passende Kranken- und Pflegeversicherung, Schutz vor privaten und dienstlichen Haftungsrisiken sowie die Absicherung Ihres Einkommens bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit.

Wir unterstützen Sie dabei, vorhandenen Schutz einzuordnen und Ihren weiteren Bedarf zu klären – vom Lehramtsstudium über das Referendariat bis in den Beruf.

Lehrer und Schüler im Klassenraum

Grundwissen zum Lehramt: Vom Studium in den Schuldienst

Als Lehrerin oder Lehrer vermitteln Sie Wissen, fördern individuelle Stärken und begleiten junge Menschen auf ihrem Bildungsweg. Doch wie verläuft der Einstieg in den Lehrerberuf? Die folgenden Stationen geben Ihnen einen Überblick über den regulären Ausbildungs- und Berufsweg in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Lehramtsstudium: Fachwissen und erste Praxiserfahrung

Der Weg ins Lehramt beginnt in NRW normalerweise mit einem Bachelorstudium und dem anschließenden Master of Education. Bereits das Studium verbindet fachliche und pädagogische Inhalte mit praktischen Erfahrungen, wie Praktika und ein Praxissemester an einer Schule.

Referendariat: Vorbereitung auf den Schulalltag

Nach dem erfolgreichen Studienabschluss folgt der Vorbereitungsdienst, auch Referendariat genannt. In NRW dauert er regulär 18 Monate, bei einer Ausbildung in Teilzeit grundsätzlich 24 Monate.

Sie vertiefen Ihre Unterrichtspraxis und schließen die Ausbildung mit der Staatsprüfung ab. Während dieser Phase stehen Sie in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Berufseinstieg: Verbeamtung auf Probe oder Anstellung

Nach dem Referendariat folgt die Bewerbung um eine Stelle im Schuldienst. Eine Einstellung kann als tarifbeschäftigte Lehrkraft oder bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen.

Die Verbeamtung ist somit kein automatischer Anschluss an das Referendariat. In NRW beträgt die regelmäßige beamtenrechtliche Probezeit drei Jahre; gesetzlich vorgesehene Verkürzungen oder Verlängerungen sind möglich.

Verbeamtung auf Lebenszeit

Haben Sie sich während der Probezeit bewährt und erfüllen Sie die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, kommt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Lebenszeit in Betracht. Allein der Ablauf der Probezeit führt noch nicht zu diesem Status.

Wir begleiten Sie bei Ihren Versicherungsfragen vom Lehramtsstudium bis in den Beruf. Gemeinsam prüfen wir, welcher Schutz zu Ihrer aktuellen Berufsphase passt und welche Anpassungen bei einem Statuswechsel sinnvoll sind.

Welche Versicherungen sind im Lehramt besonders wichtig?

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Klären Sie Ihren Versicherungsstatus und bei einer Verbeamtung Ihren Beihilfeanspruch.
  • Privat- und Diensthaftpflicht: Prüfen Sie, ob private Missgeschicke, dienstliche Haftungsrisiken und der Verlust von Schulschlüsseln ausreichend abgesichert sind.
  • Dienstunfähigkeit: Vergleichen Sie Ihre vorhandenen Ansprüche mit dem Einkommen, das Sie langfristig benötigen.

Weitere Versicherungen richten sich nach Ihrer Lebenssituation. Bereits bestehender Schutz, etwa über Eltern, Partner oder einen Berufsverband, sollte in die Prüfung einfließen.

Unser Tipp für Lehramtsstudenten

Wenn Sie noch Student sind, sichern Sie sich die garantierte Aufnahme in die Private Krankenversicherung durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Denn sollten Sie bis zum Beginn des Referendariats erkranken, führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen nicht zu höheren Beiträgen in Ihrer privaten Krankenversicherung.

Krankenversicherung und Beihilfe für Lehrer

Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Bei individueller Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr an bestimmten beihilfefähigen Aufwendungen. Eine passende private Restkostenversicherung ergänzt diesen Schutz im vereinbarten Tarifumfang.

Eine private Krankenversicherung ist für Beamte nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine freiwillige gesetzliche Versicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls möglich sein. Für angestellte Lehrkräfte gelten andere Regeln; sie sind in der Regel gesetzlich pflichtversichert.

Bei der Entscheidung zählen Beschäftigungsstatus, Beihilfe, Leistungen, Beitrag und Familiensituation. Zur Absicherung gehört auch die Pflegepflichtversicherung. Privat Krankenversicherte benötigen entsprechend eine private Pflegepflichtversicherung.

Private Haftpflicht und Diensthaftpflicht im Schulalltag.

Eine Privathaftpflichtversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor berechtigten Schadenersatzforderungen aus dem privaten Alltag und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Für Ihre Tätigkeit in der Schule sollten dienstliche Haftungsrisiken gesondert berücksichtigt werden. Die DBV bietet dafür die Kombination mit einer Diensthaftpflicht an.

Ein häufiges Thema ist der Verlust eines dienstlichen Schulschlüssels oder einer Zugangskarte. Entscheidend dabei sind unter anderem die versicherten Kosten, die Entschädigungsgrenzen und eine mögliche Selbstbeteiligung.

Einkommen bei Dienstunfähigkeit absichern.

Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können, sind Ihre vorhandenen Versorgungs- oder Rentenansprüche entscheidend. Für verbeamtete Lehrkräfte ist eine passende Dienstunfähigkeitsklausel wichtig; bei angestellten Lehrkräften steht die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Mittelpunkt.

Gerade in frühen Berufsphasen kann eine erhebliche Versorgungslücke bestehen. Wir prüfen mit Ihnen die benötigte Rentenhöhe, die Laufzeit und die Bedingungen für Ihren jeweiligen Status.

Die Dienstanfänger-Police von der DBV verbindet Dienstunfähigkeitsschutz mit Altersvorsorge. Ob diese Kombination zu Ihnen passt, klären wir anhand Ihres Bedarfs und Budgets.

Orangefarbenes Kreissymbol mit kleinem „i“

Nutzen Sie unseren Vorsorge-Check

Ihr bestehender Versorgungsanspruch ist die Grundlage für Ihre persönliche Absicherung. Daher ist es wichtig, die eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.

Welche weiteren Versicherungen sinnvoll sein können.

Zusätzlicher Schutz sollte zu Ihrem Alltag und zu den bereits versicherten Risiken passen. Ein eigener Haushalt, eine Familie oder häufige Auslandsaufenthalte können Ihren Bedarf verändern.

  • Rechtsschutz: Welche privaten oder beruflichen Streitigkeiten sind erfasst? Prüfen Sie auch vorhandenen Schutz über einen Verband oder eine Gewerkschaft.
  • Private Unfallversicherung: Ob zusätzlicher Unfallschutz passt, hängt unter anderem von Ihren vorhandenen Leistungen und Ihrem persönlichen Bedarf ab. Sie ersetzt jedoch keine Absicherung gegen den Einkommensverlust durch Krankheit.
  • Auslandsreisekrankenversicherung: Prüfen Sie bei Reisen auch den Schutz für Auslandsbehandlungen und einen Rücktransport. Für Klassenfahrten kommt es darauf an, ob dienstliche Reisen eingeschlossen sind.

Auch Altersvorsorge und die Absicherung Ihrer Angehörigen können wichtig sein. Wir ordnen diese Themen gemeinsam mit Ihnen ein und berücksichtigen dabei bestehende Verträge.

Was kosten Versicherungen für Lehrer und Referendare?

Ein pauschaler Gesamtbeitrag wäre wenig aussagekräftig und nicht seriös. Bei einer privaten Krankenversicherung und beim Schutz Ihrer Arbeitskraft beeinflussen insbesondere Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und Leistungsumfang den Beitrag.

Wir stellen Ihnen Beiträge, Leistungen und mögliche Eigenanteile zusammen vor. So können Sie beurteilen, welche Absicherung zu Ihrem Budget passt und welche Ergänzungen für Sie sinnvoll sind.

Was Sie vor dem Start ins Referendariat prüfen sollten.

  • Welches Rechtsverhältnis beginnt und ab welchem Datum?
  • Besteht ein Beihilfeanspruch und welche Stelle ist zuständig?
  • Wie werden Kranken- und Pflegeversicherung lückenlos fortgeführt?
  • Sind Schulpraktika, Unterricht und dienstliche Schlüssel im Haftpflichtschutz berücksichtigt?
  • Welche Ansprüche bestehen bei einem gesundheitlich bedingten Ausscheiden?
  • Welche Mitversicherungen oder Ausbildungskonditionen enden mit dem Wechsel?

Versicherungsschutz bei Veränderungen anpassen.

Nach dem Referendariat, bei einem Dienstherrenwechsel oder einer veränderten Familiensituation kann eine neue Abstimmung nötig sein.

Auch Teilzeit, Elternzeit und Ruhestand gehören in die Planung. Besprechen Sie Änderungen frühzeitig, damit Versicherungsbeginn, Leistungen und mögliche Fristen dazu passen.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Lehrer?

Es gibt keinen einheitlichen PKV-Beitrag für alle Lehrkräfte. Für Ihr Angebot sind insbesondere Ihr Eintrittsalter, die Gesundheitsprüfung, der abzusichernde Beihilfeanteil und der gewählte Leistungsumfang entscheidend.

Wir stellen Ihnen den Beitrag zusammen mit den Leistungen und möglichen Eigenanteilen vor. So können Sie beurteilen, welche Absicherung zu Ihrem Budget und Ihrer Lebensplanung passt.

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Häufige Fragen zu den Versicherungen im Lehramt

Müssen verbeamtete Lehrer privat krankenversichert sein?

Ist man im Studium über die Eltern versichert?

Reicht eine normale Privathaftpflicht für den Alltag in der Schule?

Haften Lehrer immer automatisch für jeden Schülerunfall?

Entfällt die Besoldung während einer amtsärztlichen Prüfung?

Was passiert mit den Versicherungen nach dem Referendariat?

Persönliche Beratung zu Ihren Versicherungen im Lehramt.

Sie möchten wissen, welche Absicherung Sie bereits haben und wo noch Bedarf besteht? Wir besprechen mit Ihnen Ihren Beschäftigungsstatus, vorhandene Verträge und Ihre nächsten beruflichen Schritte.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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