Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum Wechsel vom Referendariat ins Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Lehramt oder Referendariat – Wie sieht der Versicherungsbedarf aus?

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die wichtigsten Versicherungen, wenn Sie vom Referendariat (auch Vorbereitungsdienst genannt) ins Lehramt wechseln.

Schon allein durch die Berufswahl haben Lehrkräfte und Referendare besondere Anforderungen bezüglich Ihrer Versicherungen, welche eine gewisse Aufklärung benötigen.

Sobald Sie in das Beamtenverhältnis eintreten, durchlaufen Sie im Vorbereitungsdienst zur Lehrkraft verschiedene Stufen beginnend mit der Verbeamtung auf Widerruf, über die Verbeamtung auf Probe, bis hin zur Verbeamtung auf Lebenszeit.

Je nach Status Ihrer Verbeamtung ändert sich in einigen Punkten auch Ihr Versicherungsbedarf, auch unabhängig davon, ob Sie das Staatsexamen bereits abgeschlossen haben oder nicht.

Je nach Bundesland variiert die Dauer der Lehrerausbildung. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz beträgt sie in der Regel 18 Monate. Baden-Württemberg sieht einen 19-monatigen Zeitraum vor, während es in Bayern und Thüringen sogar 24 Monaten sind.

Ihre Spezialisten für den öffentlichen Dienst haben im Nachfolgenden wertvolle Tipps und Informationen für jeden Beamtenstatus zusammengefasst.

Schon zu Beginn, während des Lehramtsstudiums ist es ratsam, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

Denn so wird der später benötigte Versicherungsschutz, frühzeitig und ohne weitere Gesundheitsfragen, zu den Konditionen gesichert, welche zum Start der Anwartschaft vorlagen.

Unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung, einschließlich auch die Zeit vor Abschluss des Staatsexamens, sind Sie von der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung befreit.

Das stellt einen bedeutenden Unterschied zu einer Beschäftigung in der freien Privatwirtschaft dar, weil sich Ihr Dienstherr entsprechend um diese Themen kümmert.

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Beamte auf Widerruf – Diese Versicherungen brauchen Sie!

In der ersten Phase nach Ihrem Studium, während des Vorbereitungsdienstes zur Lehrkraft, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt.

Jetzt steht Ihnen die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (kurz PKV) mit Beihilfe offen. Diese werden auch Beihilfeergänzung oder Restkostenabsicherung genannt.

Als verbeamtete Person genießen Sie grundsätzlich kostenlose Beihilfe von mindestens 50 % der anfallenden Krankheitskosten. Die Höhe ist abhängig von Ihrer Lebensphase und gilt als Bestandteil ihrer Vergütung.
 
Die übrigen Restkosten werden dann durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt, deren Absicherung in der Höhe erfolgt, die nicht von Ihrer Beihilfe gedeckt werden.

In dieser Phase der Verbeamtung profitieren Sie von besonders günstigen Beiträgen für die private Krankenversicherung.

Denn dank der Ausbildungskonditionen und einem meist jungen Einstiegsalter erhalten Sie grundsätzlich attraktive Tarife bei der DBV.
 
Ein entscheidendes Beitragskriterium ist zudem Ihr gegenwärtiger Gesundheitszustand. Daher empfehlen wir hier erneut den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in jungen Jahren.
 
Dadurch sichern Sie ihren Gesundheitszustand dauerhaft ab und vermeiden mögliche Beitragszuschläge oder Ablehnungen bei neu aufgetretenen Erkrankungen, vor einen Eintritt in die private Krankenversicherung.
 
Die Möglichkeit eines Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ebenfalls, jedoch übernimmt Ihr Dienstherr im Unterschied zur freien Privatwirtschaft nicht die Hälfte des Krankenkassenbeitrags.
 
In diesem Szenario müssten Sie Ihren Krankenversicherungsbeitrag zu 100 % eigenständig tragen.

Zusätzlich zur Notwendigkeit, die Krankheitskostenabsicherung neu zu strukturieren, ändert sich auch Ihr persönliches Haftungsrisiko.
 
Ob Sie als Lehrkraft an einem Gymnasium, einer Gesamt-, Haupt- oder Grundschule tätig sind, spielt keine Rolle. In Ihrer neuen Position übernehmen Sie zeitweise, vor allem während des Unterrichts, die Aufsichtspflicht für Kinder und Jugendliche im Umfang von 6 bis 8 Stunden.
 
Ab diesem Zeitpunkt haften Sie persönlich für alle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die sich während Ihrer Dienstzeit als Lehrkraft ereignen.
 
Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV treffen Sie die optimale Entscheidung, um sich vor Schadensersatzforderungen und schwerwiegenden finanziellen Folgen zu schützen.
 
Eine klassische Schadenssituation, wäre z.B. der Verlust von Schlüsseln der Schule, welche gemäß den Bedingungen mitversichert wären.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte das Pendant zur Berufsunfähigkeitsabsicherung in der freien Privatwirtschaft.
 
Besonders zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, während des Vorbereitungsdienstes oder der Verbeamtung auf Widerruf, haben Sie noch keine Vorsorge Ansprüche auf Dienstunfähigkeit gegenüber Ihrem Dienstherrn.
 
Das heißt auch, im Ernstfall könnte in dieser Phase der Verbeamtung noch eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis erfolgen.
 
Daher besteht zu diesem Zeitpunkt ein besonders hoher Bedarf an finanzieller Absicherung.
 
Es gilt aber zu berücksichtigen, dass sich mit fortschreitender Dienstzeit die Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn erhöhen.
 
Aus diesem Grund ist es im Bereich der Dienstunfähigkeitsabsicherung von entscheidender Bedeutung, ein flexibles Produkt zu wählen, das sich optimal an die unterschiedlichen Phasen Ihres Beamtenverhältnisses anpassen kann.

Für diesen Fall bietet die DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli die Dienstanfängerpolice speziell für Referendare im Vorbereitungsdienst an.
 
Denn im Schadenfall schließt diese Versicherung Ihre monatliche Einkommenslücke passgenau, unabhängig von der jeweiligen Phase Ihrer beruflichen Beamtenlaufbahn.

Beamte auf Probe – Das ändert sich an Ihrem Versicherungsbedarf!

Mit dem Übergang in die Verbeamtung auf Probe ändert sich Ihre Versicherungssituation nur geringfügig.
 
Im Bereich der Dienstunfähigkeit verändern sich Ihre Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn, insbesondere wenn die Dienstunfähigkeit durch Ihre dienstliche Tätigkeit für die Schule ausgelöst wurde.
 
Gleichzeitig empfiehlt es sich, Ihre private Krankenversicherung zu überprüfen, da sich Ihr Absicherungsbedarf möglicherweise leicht verändert und nun auch Ausbildungskonditionen entfallen.
 
Nun sind Sie gefordert, sich den täglichen Herausforderungen Ihres Dienstes als Lehrkraft zu stellen und somit die Weichen für eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu stellen.
 
Die Probezeit für angehende Lehrkräfte darf maximal 5 Jahre andauern, bevor Sie schließlich den begehrten Titel "Beamte auf Lebenszeit" tragen dürfen.

Während Sie aber Ihren täglichen Dienst, insbesondere im Unterricht, leisten, werden Sie mit der Zeit vermehrt mit Herausforderungen im Schulalltag konfrontiert, die auch rechtliche Komplikationen haben können.
 
Im Falle von Unstimmigkeiten, beispielsweise wegen Bestechlichkeit, die zu einem Ermittlungsverfahren führen können, sind die Konsequenzen für Beamte besonders weitreichend.
 
Ein Disziplinarverfahren wird neben dem Strafverfahren eröffnet, was zu einem Beförderungs- sowie Besoldungsstopp führen könnte.
 
Mit dem Strafrecht Plus Rechtsschutz der DBV sind Sie optimal vor den finanziellen Folgen eines Strafverfahrens geschützt.

Beamte auf Lebenszeit – So sind Sie richtig versichert!

Nachdem Sie nun die vollen Ansprüche und umfassende Unterstützung Ihres Dienstherrn erhalten, stellt sich wieder einmal die Frage, ob auch Ihr Versicherungsbedarf angepasst werden sollte.

Hier bietet es sich nochmal die genannten Versicherungsbereiche zu thematisieren.
 
Die Verbeamtung auf Lebenszeit hat zwar keinen direkten Einfluss auf den Beihilfeanspruch, jedoch ist es ratsam, das Thema Krankenversicherung stets im Auge zu behalten.
 
Mit Ereignissen wie z.B. der Geburt von Kindern oder spätestens bei der Pensionierung steigt der Beihilfeanspruch auf 70 %, was eine entsprechende Anpassung der Restkostenabsicherung ermöglicht.
 
Zudem kann sich mit zunehmendem Alter der Bedarf an Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung verändern, und ein Kurkostentarif könnte interessant werden.

Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit übergibt Ihr Dienstherr zunehmend mehr Verantwortung an Sie. Daher wird eine umfassende Absicherung von der Diensthaftpflichtversicherung bis hin zur Rechtsschutzversicherung mit integriertem Strafrechtsschutz immer wichtiger.

Weiter geht es im Bereich der Dienstunfähigkeit. Ihr Vorsorgeanspruch steigt zwar Jahr für Jahr, jedoch wird das Ruhegehalt von 71,75 % Ihrer letzten Bezüge niemals überschritten. Außerdem besteht dieser Anspruch erst nach 40 abgeleisteten Dienstjahren.

Die Absicherungslücke im Falle einer Dienstunfähigkeit wird Sie während Ihres gesamten Arbeitslebens begleiten, einschließlich der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Falls Sie also in den ersten Jahren Ihres Dienstverhältnisses noch nicht mit einer Dienstanfängerpolice vorgesorgt haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, Ihr Einkommen durch eine klassische Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern.

Wir von der DBV Versicherung informieren und beraten Sie gerne umfassend zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung an unseren Standorten in Bochum, Hagen, Schwerte und Dortmund

Angestellte Lehrkraft – Brauche ich die gleichen Versicherungen wie verbeamtete Lehrer?

Im Angestelltenverhältnis haben Lehrkräfte keinen Anspruch auf Beihilfe und keine einkommensunabhängige Möglichkeit, in das System der privaten Krankenversicherung zu wechseln.
 
Aufgrund des anspruchsvollen und fordernden Berufsbilds unterliegen Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis dennoch denselben Risiken wie ihre verbeamteten Kollegen.
 
Daher empfehlen wir von der DBV Versicherung den Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung durch sinnvolle private Krankenzusatzversicherungen zu ergänzen.
 
Des Weiteren unterliegen angestellte Lehrkräfte und Referendare den gleichen Risiken der Berufsunfähigkeit, Diensthaftpflicht und des Rechtsschutzes, da ihre tägliche Arbeit sich nicht von der eines verbeamteten Lehrers unterscheidet.
 
Daher ist eine umfassende Absicherung durch entsprechende Versicherungen wichtig.
 
Der Versicherungsbedarf eines angestellten Lehrers an Schulen ist genauso komplex und erfordert eine ebenso ausführliche und zielgerichtete Absicherung wie bei verbeamteten Lehrern.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie den Wechsel vom Referendariat ins Lehramt vollziehen und die passenden Versicherungslösungen finden möchten.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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