Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

DBV Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum Wechsel vom Referendariat ins Lehramt | DBV Versicherung – Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Wechsel Referendariat in das Lehramt | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Das Lehramtsreferendariat

Nach dem Studium folgt der nächste entscheidende Schritt: das Referendariat bzw. der pädagogische Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen.

Der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte basiert auf Artikel 12 des Grundgesetzes und den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorgaben. Die genaue Ausgestaltung dieser zweiten Ausbildungsphase variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland in Struktur und Konzept.

Ausführliche Informationen zu Zugangsvoraussetzungen, Dauer, Ausbildungsphasen, Unterrichtsverpflichtungen, Prüfungen und weiteren relevanten Aspekten finden Sie auf den Websites der jeweiligen Kultusministerien oder zuständigen Behörden. Zusätzlich bieten die Lehrkräftebildungsgesetze und -verordnungen wertvolle Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Aufbau und Ziele des Referendariats

Im Referendariat werden die im Studium erworbenen Kenntnisse in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften gezielt auf die Unterrichtspraxis angewendet und weiterentwickelt. Angehende Lehrkräfte erwerben die Fähigkeit, ihre Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern, zu beraten und gezielt herauszufordern.

Darüber hinaus sammeln sie wertvolle praktische Erfahrungen, reflektieren ihr pädagogisches Handeln und optimieren kontinuierlich ihre Unterrichtsmethoden. Neben der Unterrichtsgestaltung sind auch die Zusammenarbeit mit Eltern sowie die aktive Mitgestaltung der Schulentwicklung zentrale Bestandteile des Referendariats.

Ablauf des Referendariats

Zu Beginn des Referendariats haben Sie die Möglichkeit, in verschiedenen Klassen zu hospitieren und unterschiedliche Lehrkräfte kennenzulernen. Nach und nach übernehmen Sie mehr Verantwortung und gestalten eigenständig Unterricht. Eine Mentorin oder ein Mentor begleitet Sie dabei und unterstützt Sie in Bereichen wie Unterrichtsplanung, Klassenführung und didaktischen Fragen.

Ergänzend zur praktischen Ausbildung an der Schule vertiefen Sie Ihr Wissen in den Studienseminaren. Dort profitieren Sie vom Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie der Begleitung durch erfahrene Ausbilderinnen und Ausbilder, die Ihren Unterricht besuchen, beraten und bewerten.

Das Referendariat schließt mit der Staatsprüfung ab – einer zentralen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und eine mögliche Verbeamtung.

Dauer des Referendariats

Die Dauer des Referendariats variiert je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten. In einigen Ländern, wie etwa Brandenburg, ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Verkürzung auf bis zu 12 Monate möglich.

Unabhängig von der Dauer beginnt das Referendariat in allen Bundesländern mit einer Einführungsphase. In dieser sammeln Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) erste Unterrichtserfahrungen, hospitieren bei erfahrenen Lehrkräften und erhalten eine theoretische Einführung. Dies ermöglicht ihnen, verschiedene Lehrstile kennenzulernen und wertvolle Impulse für ihre eigene Unterrichtspraxis zu gewinnen.

In der anschließenden Hauptphase übernehmen Referendarinnen und Referendare eigenverantwortlich den Unterricht für ihre beiden Fächern – mit denen sie sich für das Referendariat beworben haben. Regelmäßige Unterrichtsbesuche dienen sowohl der Beratung als auch der Bewertung. Dabei wird darauf geachtet, dass die Ausbildungsstruktur gewahrt bleibt und Referendare nicht wie vollwertige Lehrkräfte eingesetzt werden.

In der Prüfungsphase wird die Unterrichtsverpflichtung reduziert, um genügend Zeit für die gezielte Vorbereitung auf die (Zweite) Staatsprüfung zu bieten. Diese überprüft, ob die Ausbildungsziele erreicht wurden. In die Bewertung fließen ausbildungsbegleitende Leistungen sowie die Noten mindestens zweier unterrichtspraktischer Prüfungen ein. Je nach Bundesland können zusätzliche Prüfungsformate vorgesehen sein (Kultusministerkonferenz 2012).

Die Besoldung im Referendariat

In Deutschland umfassen die Amtsbezüge die monatlichen Gehälter von Richterinnen, Richtern sowie Beamtinnen und Beamten, einschließlich verbeamteter Lehrkräfte. Neben dem Grundgehalt können zusätzliche Zahlungen wie Familienzuschläge, Amtszulagen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen hinzukommen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Besoldung sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) und im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) festgelegt. Durch die Föderalismusreform liegt die Regelung der Besoldung von Landesbeamten jedoch in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Das bedeutet, dass die Bezahlung verbeamteter Lehrkräfte je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.

Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Referendariat) sind die Gehälter im Vergleich bundesweit relativ einheitlich, variieren aber je nach Bundesland. Aktuell liegt die Besoldung im Referendariat bei etwa 1.500 EUR brutto pro Monat.

Beamtenstatus im Referendariat

Im Vorbereitungsdienst erfolgt die Einstellung in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf (BaW). Hier ist nicht nur die fachliche Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sondern es muss ebenfalls ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden. Je nach Bundesland können weitere spezifische Anforderungen hinzukommen.

Dieser Status endet mit dem erfolgreichen Abschluss oder dem endgültigen Nichtbestehen des Vorbereitungsdienstes. Während dieser Zeit haben angehende Lehrkräfte Anspruch auf Beihilfe, die einen Großteil der Krankheitskosten übernimmt. Die verbleibenden Kosten werden in der Regel durch eine beihilfekonforme private Krankenversicherung gedeckt.

Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit (BaL) zu werden. Voraussetzung dafür ist eine mehrjährige Bewährungszeit als Beamtin oder Beamter auf Probe (BaP). Hierfür bewirbt man sich auf eine Planstelle und übernimmt die regulären Aufgaben einer Lehrkraft.

Nach zwei bis drei Jahren erstellt die Schulleitung eine dienstliche Beurteilung, die als Grundlage für die Entscheidung über die Verbeamtung auf Lebenszeit dient.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Vereidigung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit.

Durch eine Gesetzesänderung ist die Verbeamtung von Lehrkräften inzwischen in allen Bundesländern möglich. Die Altersgrenze für die Verbeamtung variiert dabei, wobei Berlin mit 52 Jahren aktuell die höchste Grenze setzt.

Bewerbung für das Referendariat

Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst ist nach erfolgreichem Abschluss des Master of Education oder der Ersten Staatsprüfung bundesweit möglich. Sie erstreckt sich grundsätzlich auf das gesamte Bundesland, wobei Wunschregionen angegeben werden können, die nach Möglichkeit bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.

Es ist essenziell, die Bewerbungsfristen im Blick zu behalten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, werden verspätete oder unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigt.

Lehramt oder Referendariat – Wie sieht der Versicherungsbedarf aus?

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen über die wichtigsten Versicherungen, wenn Sie vom Referendariat (auch Vorbereitungsdienst genannt) ins Lehramt wechseln.

Schon allein durch die Berufswahl haben Lehrkräfte und Referendare besondere Anforderungen bezüglich Ihrer Versicherungen, welche eine gewisse Aufklärung benötigen.

Ihre Spezialisten für den öffentlichen Dienst haben im Nachfolgenden wertvolle Tipps und Informationen für jeden Beamtenstatus zusammengefasst.

Schon zu Beginn, während des Lehramtsstudiums ist es ratsam, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.

Denn so wird der später benötigte Versicherungsschutz, frühzeitig und ohne weitere Gesundheitsfragen, zu den Konditionen gesichert, welche zum Start der Anwartschaft vorlagen.

Unabhängig von Ihrer aktuellen Phase der Verbeamtung, einschließlich auch die Zeit vor Abschluss des Staatsexamens, sind Sie von der Zahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung befreit.

Das stellt einen bedeutenden Unterschied zu einer Beschäftigung in der freien Privatwirtschaft dar, weil sich Ihr Dienstherr entsprechend um diese Themen kümmert.

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Das sollten Sie über die Absicherungen als Lehrkraft wissen.

Beamte auf Widerruf – Diese Versicherungen brauchen Sie!

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Angestellte Lehrkraft – Brauche ich die gleichen Versicherungen wie verbeamtete Lehrer?

Wir beraten Sie gern

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie den Wechsel vom Referendariat ins Lehramt vollziehen und die passenden Versicherungslösungen finden möchten. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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