Wann endet das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit?
Das aktive Beamtenverhältnis auf Lebenszeit endet mit der Versetzung in den Ruhestand. Dies ist klar im Berufsbeamtengesetz (BBG) geregelt. Dennoch erhält die verbeamtete Person weiterhin Pensionsbezüge, sowie einen Anspruch auf Beihilfe. Anders kann das bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, zum Beispiel bei einer Dienstunfähigkeit sein.
