Dauernder Ruhestand
In den dauernden Ruhestand kann ein Beamter kraft Gesetzes eintreten. In der Regel ist dies beim Erreichen der Altersgrenze und somit auch der häufigste Fall.
Allerdings kann es Ausnahmen geben. Zum Beispiel wenn Sie dienstunfähig sind, kann vorzeitig das Beamtenverhältnis beendet werden.
