Beamte im Ruhestand | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

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Beamte im Ruhestand | DBV Versicherung –  Meyer, Schwarz & Grauli oHG in Bochum

Beamte im Ruhestand

Nach einem langen Arbeitsleben hat hoffentlich jede Person das Glück irgendwann in den Ruhestand gehen zu können – Wir das DBV Team – Meyer, Schwarz und Grauli oHG beraten Sie gerne zu den Themen Versicherungen & Vorsorge bei dem Eintritt in die Pension.

Viele Beamte üben unterschiedliche Berufe aus. Als Polizeibeamter/-beamtin oder Beamter/Beamtin bei der Feuerwehr sowie als Lehrerkraft. Selbst bei einem vermeintlich gleichen Status „Beamte“ gibt es Unterschiede im Pensionsalter, die sich in der Versorgung oder Krankenversicherung ergeben.

Wir lassen Sie nicht allein und besprechen mit Ihnen die wichtigsten Fragen zum Eintritt in die Pension.

Der Ruhestand bei Beamten

Viele verbinden die Pension damit, dass Sie nach den erfüllten Berufsjahren automatisch eine Pension oder Rente beziehen.
Bevor Sie in das Thema Ruhestand bei Beamten einsteigen, sollten zwei Begriffe voneinander unterschieden werden.

Dauernder Ruhestand

In den dauernden Ruhestand kann eine verbeamtete Person kraft Gesetzes eintreten. In der Regel geschieht das beim Erreichen der Altersgrenze und ist damit auch der häufigste Fall. Allerdings gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel wenn Sie dienstunfähig werden, kann auch vorzeitig das Beamtenverhältnis beendet werden.

Einstweiliger Ruhestand

Politische Beamte bekleiden Ämter (Regierungsbeamte, Präsident:in des Bundespolizeipräsidiums) und können frühzeitig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.
Allerdings sind diese Beamten verpflichtet bei einer Reaktivierung des Beamtenverhältnisses Folge zu leisten.

Wann können Beamte in den Ruhestand?

Im Beamtenverhältnis gibt es unterschiedliche Zeitpunkte in die Pension zu gehen.

Gerne besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Anforderungen für den Eintritt in die Pension.

Zeitpunkte für die Pension oder den vorzeitigen Ruhestand sind zum Beispiel:

  • Bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren
  • Auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr
  • Bei eine Schwerbehinderung auf eigenen Antrag ab dem 60. Lebensjahr
  • Bei festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit

Außerdem gibt es noch Sonderregelungen die zu beachten sind.

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Wie hoch ist die Beihilfe bei
Beamten im Ruhestand?

Bereits als Beamtenanwärter:in genießen Sie in vielen Fällen den Beihilfeanspruch. Der Beihilfesatz ändert sich meist, wenn Sie in die Pension gehen. Teilweise entsteht dieser sogar erst, sobald Ihr Ruhestand beginnt – zum Beispiel in vielen Fällen als Polizeibeamter oder -beamtin.

Der Beihilfeanspruch endet somit nicht mit Erreichen des Ruhestandes.

Pensionierte Personen, bleiben den Status des Beamten auf Lebenszeit erhalten und haben bis zum Ende Ihrer Lebenszeit einen Anspruch auf Beihilfe gegenüber ihrer ehemaligen Dienstbehörde. Der Beihilfesatz beträgt für pensionierte Personen und deren beihilfeberechtigte Ehepartner:innen in der Regel 70 %. Die restlichen 30 % werden weiterhin von der privaten Krankenversicherung abgedeckt.

Wichtig ist hierbei, wenn Sie bisher nur die Heilfürsorge hatten, empfehlen wir, dass Sie nun Ihre Anwartschaft aktivieren.

Wie berechnet sich die Pension der Beamten?

Die Grundlage für die Berechnung der Beamtenpension sind die Dienstjahre bis zur Pension und der festgelegte Faktor.

Einfach gesagt, müssen Sie, um die Beamtenpension ungefähr berechnen zu können, die Dienstjahre mit dem Faktor multiplizieren.

Aber Achtung – hier gibt es einige Unterschiede!
Beispielsweise reduziert sich der Faktor bei dem ausüben einer Tätigkeit in Teilzeit.

Falls Sie vor der Verbeamtung in der freien Wirtschaft gearbeitet haben und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen Sie auch die gesammelten Entgeltpunkte mit berücksichtigen.

Hier ein Beispiel:

Sie sind mit 30 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet worden und arbeiten als Beamter im öffentlichen Dienst. Mit 65 Jahren gehen Sie in die Pension. Insgesamt haben Sie 35 Berufsjahre hinter sich.
Der aktuelle Anpassungsfaktor beträgt 1,79375.
35 Berufsjahre x 1,79375 (Faktor) = 62,78%
In diesem Fall haben Sie einen Anspruch in Höhe von 62,78% von Ihrer letzten Besoldung.   Diese Werte können abweichen und wurde nicht individuell auf Sie angepasst.

Bei einem persönlichen Beratungsgespräch ermitteln wir, das DBV Team Meyer, Schwarz und Grauli oHG, gerne mit Ihnen gemeinsam Ihren Anspruch auf die Pension.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.

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