Wie hoch ist die Beihilfe bei
Beamten im Ruhestand?
Bereits als Beamtenanwärter:in genießen Sie in vielen Fällen den Beihilfeanspruch. Der Beihilfesatz ändert sich meist, wenn Sie in die Pension gehen. Teilweise entsteht dieser sogar erst, sobald Ihr Ruhestand beginnt – zum Beispiel in vielen Fällen als Polizeibeamter oder -beamtin.
Der Beihilfeanspruch endet somit nicht mit Erreichen des Ruhestandes.
Pensionierte Personen, bleiben den Status des Beamten auf Lebenszeit erhalten und haben bis zum Ende Ihrer Lebenszeit einen Anspruch auf Beihilfe gegenüber ihrer ehemaligen Dienstbehörde. Der Beihilfesatz beträgt für pensionierte Personen und deren beihilfeberechtigte Ehepartner:innen in der Regel 70 %. Die restlichen 30 % werden weiterhin von der privaten Krankenversicherung abgedeckt.
Wichtig ist hierbei, wenn Sie bisher nur die Heilfürsorge hatten, empfehlen wir, dass Sie nun Ihre Anwartschaft aktivieren.