Flexible Tarifbausteine für jede Beamtenlaufbahn
Bei Statuswechseln bleiben die Bausteine optimal abgestimmt.
Welche Krankenversicherung zu Ihnen passt, hängt vor allem von Ihrem Beschäftigungsstatus ab. Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe. Eine private Krankenversicherung kann den dazu passenden Anteil Ihrer Krankheitskosten absichern. Für angestellte Lehrerinnen und Lehrer gelten andere Voraussetzungen.
Die individuelle Beihilfe beteiligt sich an bestimmten Krankheitskosten. Entscheidend ist, welche Aufwendungen nach den Vorschriften Ihres Dienstherrn beihilfefähig sind und welcher persönliche Bemessungssatz gilt.
Die private Restkostenversicherung ergänzt diesen Schutz im vertraglich vereinbarten Umfang.
Ein vereinfachtes Beispiel: Sind 1.000 Euro Behandlungskosten vollständig beihilfefähig und im gewählten Tarif entsprechend erstattungsfähig, können bei 50 % Beihilfe 500 Euro auf die Beihilfe und 500 Euro auf die passend vereinbarte PKV entfallen. Abweichende Erstattungsgrundlagen oder tarifliche Begrenzungen können zu Eigenanteilen führen.
Beihilfe bedeutet daher keine pauschale Erstattung eines festen Anteils jeder Rechnung. Ein Beihilfeergänzungstarif kann bestimmte verbleibende Lücken zusätzlich absichern. Welche Lücken er erfasst, ergibt sich aus seinen Bedingungen.
Unsere beihilfekonformen Tarife sind speziell auf die Bedürfnisse von Beamten und Beamtenanwärtern zugeschnitten. Wählen Sie ganz nach Ihren Wünschen die Variante „Grundschutz“, „Gut versichert“ oder „Premium-Schutz“.
Ambulante und stationäre Leistungen
Ambulante Arztbehandlung



Direkte Facharztbehandlung



Arzneimittel
Sehhilfen
Psychotherapie
Heilpraktiker



Privatärztliche Behandlung



Zimmerart (stationäre Leistung)
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)



Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)



Zahnleistungen
Zahnersatz



Zahnbehandlung



Zahnprophylaxe



Begrenzungen
Beihilfeergänzung
Heilpraktiker, im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker



Reiseimpfungen



Präventionskurse
- Präventionskurse für Versicherte mit Tarif BNBU und BNVisBU, abgeschlossen ab 03.01.2024
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Max. 200 EUR
Kur
Beihilfefähige ambulante Kur
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 1.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Beihilfefähige stationäre Kur
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Max. 2.000 EUR (bei 50 % Beihilfesatz)
Leistung bei nicht beihilfefähigen Kuren

Sichern Sie sich weitere Vorteile: Erhalten Sie Leistungen für alle gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, ohne Einfluss auf Ihre jährliche Beitragsrückerstattung. Erhalten Sie jährliche Boni-Zahlungen für:
Es gibt keinen einheitlichen PKV-Beitrag für alle Lehrkräfte. Für Ihr Angebot sind insbesondere Ihr Eintrittsalter, die Gesundheitsprüfung, der abzusichernde Beihilfeanteil und der gewählte Leistungsumfang entscheidend.
Wir stellen Ihnen den Beitrag zusammen mit den Leistungen und möglichen Eigenanteilen vor. So können Sie beurteilen, welche Absicherung zu Ihrem Budget und Ihrer Lebensplanung passt.
Nach dem Referendariat kann eine Verbeamtung auf Probe, eine Anstellung oder eine Übergangszeit folgen. Entscheidend sind das Ende des bisherigen Rechtsverhältnisses, der Beginn der nächsten Tätigkeit und Ihr jeweiliger Beihilfeanspruch. Besprechen Sie den Übergang frühzeitig, damit der Versicherungsschutz zeitlich und inhaltlich dazu passt.
Auch die Geburt eines Kindes, ein Dienstherrenwechsel oder der Ruhestand können eine Anpassung auslösen. Ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz oder entfällt Ihr Beihilfeanspruch, sieht § 199 Absatz 2 VVG unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine entsprechende Anpassung innerhalb der bestehenden Krankheitskostentarife vor.
Wird sie innerhalb von sechs Monaten beantragt, erfolgt sie ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamtinnen und Beamte meist keine attraktive Alternative. Denn es gibt hier nur die Vollversicherung und keine beihilfekonformen Tarife. Die Folge ist, dass Sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen müssen, da es im Beamtensystem keinen Arbeitgeberanteil gibt. Da Sie keine Rechnungen vom Arzt erhalten, gibt es zusätzlich auch keine Beihilfe. Dadurch ist die gesetzliche Krankenkasse für Beamtinnen und Beamte oft sogar deutlich teurer als die private Krankenversicherung.
Sie können uns die Rechnungen entweder per Post, Fax oder alternativ per E-Mail einreichen.
Noch einfacher ist es jedoch, diese über unsere App "My AXA Mobile" hochzuladen.
Diese praktische App ermöglicht es Ihnen, Ihre Gesundheitsdokumente schnell und einfach digital einzureichen, ohne lästige Papierarbeit.
Nein.
Eine freiwillige gesetzliche Versicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls möglich sein. Bei der Entscheidung sind Beihilfe, Beitrag und Familiensituation gemeinsam zu betrachten. Je nach Dienstherr kann eine pauschale Beihilfe angeboten werden. Auch in der GKV können in NRW für bestimmte Aufwendungen begrenzte individuelle Beihilfeansprüche bestehen. In den meisten Fällen lohnt es sich jedoch nicht.
Vorerkrankungen können die Annahme und den Beitrag beeinflussen. Für berechtigte Beamtenanfänger kann die Öffnungsaktion einen Zugang ermöglichen. Dabei sind insbesondere der berechtigte Personenkreis und die regelmäßig sechsmonatige Antragsfrist zu beachten.
Die private Krankheitskostenversicherung kennt keine beitragsfreie Familienversicherung wie die GKV.
Für jedes privat versicherte Kind wird ein eigener Beitrag kalkuliert. Ein Beihilfeanspruch kann den privat abzusichernden Anteil reduzieren. Ob alternativ eine gesetzliche Familienversicherung möglich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Situation beider Eltern ab.
Ein geringeres Einkommen senkt den PKV-Beitrag nicht automatisch. Eine Teilzeitphase oder Elternzeit sollte deshalb in die Planung einfließen. Welche Beihilfeansprüche oder Zuschüsse dabei bestehen, hängt von Ihrem Dienstherrn und Ihrer persönlichen Situation ab.
Der Beihilfebemessungssatz für Versorgungsempfänger beträgt in NRW im Regelfall 70 %. Ist bisher ein höherer privater Anteil versichert, sollte der Schutz angepasst werden. Der spätere Beitrag hängt vom Vertrag ab; Beitragsanpassungen bleiben auch in der PKV möglich.
Das hängt vom Tarif ab. Vertragliche Wartezeiten und betragsmäßige Begrenzungen in den ersten Versicherungsjahren sind unterschiedliche Regelungen. Auch bei einem Verzicht auf Wartezeiten können Begrenzungen bestehen. Wir prüfen mit Ihnen die Regelungen des angebotenen DBV-Tarifs.
Bei individueller Beihilfe reichen Sie die Unterlagen jeweils bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns ein. Dabei bieten wir Ihnen für die Einreichung von Rechnungen eine kostenlose App an. Im Anschluss prüfen beide Stellen nach ihren eigenen Regelungen.
Wir erklären Ihnen gerne den Ablauf und die dafür benötigten Unterlagen.
So einfach funktioniert es!
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Wir zeigen Ihnen passende Tarife, Sie wählen einfach den richtigen für sich aus.
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