Als Beamter auf Widerruf trägt Ihr Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten über die Beihilfe. Diesen Anteil ergänzt die private Krankenversicherung für Referendare als Restkostenversicherung. Beide Bausteine greifen direkt ineinander.
Entscheidend ist, den richtigen Beihilfesatz Ihres Bundeslandes zu kennen. Darauf baut die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim den Tarif auf, sodass weder Lücken noch unnötige Doppelabsicherungen entstehen. Wir kennen die Besonderheiten je nach Beamtengruppe und Dienstherr genau.
Je nach persönlicher Ausgangslage kommen unterschiedliche Modelle infrage:
- Individuelle Beihilfe mit ergänzender Restkostenversicherung
- Pauschale Beihilfe mit angepasstem Tarifmodell
- Übergangstarife bei wechselndem Beihilfestatus zwischen Referendariat und Verbeamtung auf Probe
Ein häufiger Fehler ist, den Tarif ohne Kenntnis des genauen Beihilfesatzes abzuschließen. Dann entstehen entweder Versorgungslücken oder Sie zahlen für Leistungen, die bereits abgedeckt sind. Beides lässt sich durch eine sorgfältige Beratung vermeiden.