Wer bekommt Beihilfe?
Sowohl Sie als Beamter auf Lebenszeit und Beamter auf Widerruf oder Probe haben Anspruch gegenüber Ihrem Dienstherrn auf Beihilfe. Zudem können Sie als Referendar bei Abschluss eines entsprechenden günstigeren Versicherungsumfangs die Kostenübernahmen zu Ihrem Vorteil nutzen. Lehrer im Angestelltenverhältnis haben leider nur bei alten Verträgen den Zugang zur Beihilfe. Selbst Ehepartner und Kinder von Beamten können von der finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall profitieren. Dabei muss der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen und keiner der Familienmitglieder einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sollten Sie als Referendar und Lehrer im Ruhestand sein, können auch Sie eventuell Anspruch auf Beihilfe haben.
Wie hoch fällt die Beihilfe für Referendare und Lehrer aus?
Geregelt wird die Höhe der Beihilfe in der Beihilfeverordnung (BVO). Hier sind die einzelnen Bundes- oder Landesbeihilfen geregelt. Sollten Sie als Referendar und Lehrer kinderlos sein, liegt der Satz bei 50 %. Das bedeutet, dass Sie die Kosten im Krankheitsfall mit der Beihilfe zur Hälfte erstattet bekommen. Ab zwei Kindern liegt der Bemessungssatz für die Beihilfe schon bei 70 %. Gleiches gilt bei beihilfeberechtigten Ehepartnern und eingetragenen Lebensgefährten. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder können Beihilfe in Höhe von 80 % in Anspruch nehmen. Sie als Referendar und Lehrer im Ruhestand machen 70 % geltend. Bei Hochschullehrern, deren Arbeitsverhältnis einen sogenannten entpflichteten Status unterliegt, werden ebenso 50 % der anfallenden Krankheitskosten übernommen.
Ihr Schritt als Referendar und Lehrer zur Beihilfe
Wenn Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert sind, tragen Sie zunächst die Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente selbst. Danach beantragen Sie, sowohl bei der privaten Krankenversicherung als auch bei der zuständigen Beihilfestelle, die Rückerstattung der Kosten. Hierzu gibt es entsprechende Formulare, die Sie zusammen mit den entsprechenden Rechnungsbelegen an die zuständige Beihilfebehörde schicken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg legen Ihnen nahe an die Fristen und Antragsgrenzen zu denken. Rechnungen können Sie bei der Beihilfe nur innerhalb eines Jahres einreichen. Der Betrag sollte dabei eine Höhe von mindestens 200 € haben. Sammeln Sie daher alle Rechnungen und versenden Sie diese dann gesammelt. Sollte der Betrag innerhalb des Jahres unter 200 € liegen, können Sie mindestens 15 € einfordern.