Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
In Deutschland stehen zwei Krankenversicherungssysteme für die Absicherung zur Verfügung: die gesetzliche und private Krankenversicherung. Auch wenn beide Systeme schon seit dem 19. Jahrhundert nebeneinander existieren, konnten noch nie alle Bürger frei entscheiden, in welcher Form sie sich absichern.
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kriterien, wer sich privat versichern darf, erfüllt nur ein Teil der Bevölkerung. Zugang zur privaten Krankenversicherung haben gegenwärtig Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte. Etwa 10 Prozent der Bürger Deutschlands sind heute privat krankenversichert.
Private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Studenten sind oft noch über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert. Bereits während des Studiums haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Spätestens, wenn Sie Ihr Referendariat beginnen, müssen Sie über eine eigene Krankenversicherung verfügen.
Werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr. Sie können sich bei entsprechender Vorversicherung freiwillig gesetzlich oder privat versichern, beispielsweise bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg.
Krankenfürsorge des Dienstherrn für Referendare und Lehrer
Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmer zum Arbeitgeber unterscheidet sich in vielen Punkten von der Beziehung zwischen Beamten und Dienstherrn. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Sie sind dem Dienstherrn zu Treue, Dienstleistung und Gehorsamkeit verpflichtet. Der Dienstherr gewährt dafür Schutz und Fürsorge.
Während Arbeitgeber sich zu 50 % an den Krankenversicherungsbeiträgen ihrer Angestellten und Arbeiter beteiligen, trägt der Dienstherr keine Krankenversicherungskosten. Stattdessen übernimmt er mit der Beihilfe einen Teil der tatsächlich entstanden Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen. Damit erfüllt er seine Pflicht zur Krankenfürsorge.
Beiträge zur Krankenversicherung, sowohl zur privaten als auch zur gesetzlichen, müssen Beamte vollständig allein tragen.