Wie verfahre ich mit den Rechnungen?
Während die Rechnung bei der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar zwischen Vertragsarzt und Krankenkasse beglichen wird, läuft das bei der privaten Krankenversicherung etwas anders. Hier muss der Versicherungsnehmer zunächst in Vorkasse treten. Da heißt, dass der Lehrer nach der ärztlichen Behandlung eine Rechnung erhält, die er selbst bezahlen muss. Anschließend reicht der Lehrer die Rechnung bei der Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle ein. Während man bei der Beihilfestelle die Verjährungsfrist von 12 Monaten beachten muss, kann man bei der privaten Krankenversicherung auch etwas Zeit vergehen lassen. Hier gilt in der Regel eine dreijährige Verjährungsfrist. Und es kann sich lohnen, diese auszusitzen. Schließlich winken in vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung Beitragsrückerstattungen. Diese erhält man dann, wenn man innerhalb einer Versicherungsperiode keine Leistungen in Anspruch genommen hat.
Wo erhalten Lehrer eine maßgeschneiderte Beratung zum Thema Versicherung?
Es gibt viele unterschiedliche Anlaufstellen für Lehrer, die nach einer passenden Beratung suchen. Allerdings raten wir Ihnen, eine unabhängige Beratungsstelle aufzusuchen. Während Versicherungen und Banken an ihre eigenen Produkte gebunden sind, können unabhängige Versicherungsmakler aus einem großen Pool von Angeboten wählen. Alternativ stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die DBV gilt unter Branchen-Experten als der TOP-Versicherer für den öffentlichen Dienst im Allgemeinen und Lehrer im Besonderen. Dies kommt nicht von ungefähr. Die Deutsche Beamtenversicherung ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Aus diesem Grund konnten wir uns ein Höchstmaß an Expertise erarbeiten, von der unsere Versicherungsnehmer unmittelbar profitieren können. Lehrer erhalten bei uns eine problemorientierte Beratung zum Thema Versicherung und Vorsorge. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg finden für Sie die passenden Produkte, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
Was ist bei Versicherungen für Lehrer wichtig?
Als Lehrer befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Da es in der Regel in jungen Jahren beginnt und bis zum Ruhestand andauert, ist es ratsam, dass Sie von Anfang an die passenden Versicherungen wählen. Diese müssen den Besonderheiten Ihres Beamtenverhältnisses entsprechen. So gibt es spezielle Versicherungen wie beispielsweise eine Dienstunfähigkeitsversicherung und eine Diensthaftpflichtversicherung. Auch der einkommensunabhängigen Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollten Sie sich bewusst sein. Verbeamtete Lehrer können anders als ein klassischer Angestellter frei zwischen den beiden Versicherungen wählen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg stellen Ihnen diese und weitere maßgeschneiderte Versicherungslösungen gerne persönlich vor.
Ist ein Versicherungswechsel für Lehrer jederzeit möglich?
Es gibt viele Gründe, die Anlass für die Kündigung einer Versicherung sein können. Entweder man hat ein besseres vergleichbares Produkt gefunden oder man benötigt den Schutz schlichtweg nicht mehr. Allerdings gibt es bei der Kündigung einer Versicherung einiges zu beachten. Allen voran sollte man jederzeit die Kündigungsfrist im Auge behalten. Diese kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Während bei einer klassischen Haftpflichtversicherung in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht, kann man eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung häufig bereits nach einem Monat kündigen. Was bei einem Versicherungswechsel wirklich wichtig ist, ist, dass Sie für einen nahtlosen Schutz sorgen. Dies gilt vor allem bei Haftpflichtversicherungen und Dienstunfähigkeitsschutz. Kündigen Sie Ihre gegenwärtige Versicherung erst dann, wenn der neue Vertrag schon „eingetütet“ ist. So umgehen Sie eine Periode, in der Sie ohne ein Versicherungsschutz dastehen. Verbeamtete Lehrer sollten ihre einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Hinterkopf behalten. Dank dieser können Sie bereits als Referendar von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg bietet jungen Lehrern attraktive Konditionen.
Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?
Sobald Sie als Lehrer verbeamtet wurden, ändert sich an Ihrem Versicherungsschutz nichts automatisch. Sollten Sie etwas ändern wollen, müssen Sie selbst tätig werden. Wenn Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt werden, können Sie beispielsweise von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings müssen Sie selbst für diesen Wechsel sorgen. Ihr Dienstherr wird für Sie nichts ändern.
Wo erhalten Lehrer die günstigsten Krankenversicherungen?
Diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Schließlich hängt die Beitragshöhe der Krankenversicherung, zumindest in der privaten Krankenversicherung, von individuellen Faktoren des Lehrers ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie wiederum einen Anteil Ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Da dieses bei verbeamteten Lehrern weit über dem deutschen Durchschnittseinkommen liegt, fällt auch der Versicherungsbeitrag entsprechend hoch aus. Unter Umständen kann eine private Krankenversicherung hier sogar günstiger sein. So profitieren beispielsweise junge, gesunde Referendare von außerordentlich günstigen Tarifen. Schließlich sind Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei der privaten Krankenversicherung maßgeblich. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg stellen für Sie gerne eine unverbindliche Vergleichsrechnung an.
Wie muss ich mich als Lehrer verhalten, wenn ich krank bin?
Unabhängig ihrer Krankenversicherung gehen Sie in aller erster Linie zum Arzt. Schließlich ist Ihre Gesundheit Ihr höchstes Gut. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie bei dem Vertragsarzt lediglich Ihre Krankenversichertenkarte vorzeigen und der Rest wird zwischen Arzt und Krankenversicherung geklärt. In der privaten Krankenversicherung läuft dies etwas anders. Hier treten Sie als Lehrer nach erfolgter Behandlung zunächst in Vorkasse. Anschließend reichen Sie die Kosten bei Ihrer Krankenversicherung und Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Anschließend erhalten Sie die erstattungsfähigen Kosten von beiden Institutionen rückerstattet.
Was kostet eine Krankenversicherung für Lehrer?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt vielmehr auf den Versicherungstyp an, für den Sie sich entscheiden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie pauschal 15,5% Ihres Bruttoeinkommens entrichten. Während angestellte Lehrer dabei Unterstützung seitens ihres Arbeitgebers erhalten, gehen verbeamtete Lehrer leer aus. Sie müssen sich selbständig um die Beitragszahlung kümmern. Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Beitragshöhe wiederum von persönlichen Faktoren des Versicherungsnehmers ab. Hierzu zählen Eigenschaften wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Darüber hinaus spielt der Versicherungsumfang eine wichtige Rolle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg berechnet Ihnen gerne unverbindlich Ihren individuellen Beitrag einer beihilfekonformen Krankenversicherung für Lehrer.
Benötige ich als Lehrer überhaupt eine Krankenversicherung?
Für jeden deutschen Staatsbürger gilt die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Das gilt auch für Beamte. Zwar unterstützt Ihr Dienstherr Sie mit der Beihilfe zu einem gewissen Teil, die Restkosten müssen Sie jedoch mit einer passenden Versicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg