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DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Krankenversicherung

Krankenversicherung - Grundwissen für Studenten & Referendare

Bereits als Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das mit einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis nicht verglichen werden kann. So ergibt sich für Sie bereits im Referendariat eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg haben mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Krankenversicherung für Referendare im Angebot.

Die allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung

Ob man eine Krankenversicherung abschließt ist eine Frage, die sich schlicht nicht stellt. Schließlich hat der deutsche Gesetzgeber mit seiner allgemeinen Krankenversicherungspflicht deutlich klargestellt, dass jeder deutsche Staatsbürger zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet ist. Die Gründe hierfür liegen klar auf der Hand. Kein Bürger soll aus Gründen des Sparens oder der Geldnot auf eine angemessene medizinische Versorgung verzichten müssen. Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei elementaren Säulen. Auf der einen Seite steht die gesetzliche Krankenversicherung. Demgegenüber steht die private Krankenversicherung.

Krankenversicherung: Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

In der Regel ist der Eintritt in eine private Krankenversicherung für Arbeitnehmer nicht so einfach möglich. Erst, wenn deren monatliches Einkommen die sogenannte „Versicherungspflichtgrenze“ übersteigt, können Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung werden. Solange dies nicht der Fall ist, ist der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung alternativlos. Beamte im Allgemeinen und Referendare im Besonderen gelten hier als Ausnahme. Da Sie sich nicht in einem Angestelltenverhältnis, sondern einem Beamtenverhältnis befinden, kommt Ihnen eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung zu Gute. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Referendar keine Beihilfe, sondern Heilfürsorge erhält.

Krankenversicherung: Die Beihilfe

Ihnen steht bereits als Referendar seitens Ihres Dienstherrn die sogenannte Beihilfe zu. Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie dabei von Ihrer Beihilfestelle einen Teil ihrer anfallenden Gesundheitskosten ersetzt. Für die Restkosten müssen Sie jedoch eine passende Restkostenversicherung abschließen. Obwohl sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung als geeignete Restkostenversicherung gelten, ist nur eine davon eine wirkliche Restkostenversicherung - die private Krankenversicherung. Dies rührt daher, dass der Beihilfeanspruch mit Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung erlischt. Sie erhalten seitens der Beihilfestelle keine Unterstützung bei Ihren Gesundheitskosten. Auch Ihr Dienstherr unterstützt Sie, anders als ein Arbeitgeber, nicht bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge.
 
Anders sieht es bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg aus. Da die Beihilfe bereits mindestens die Hälfte der Gesundheitskosten übernimmt, müssen Sie lediglich die „Restkosten“ abdecken. Hieraus resultiert ein günstiger Versicherungsbeitrag, der vor allem bei jungen, gesunden Referendaren oftmals günstiger ausfällt als der einer gesetzlichen Krankenversicherung. Schließlich sind bei der Beitragsberechnung nicht das Einkommen, sondern persönliche Faktoren wie das Alter, der Gesundheitszustand und der Leistungsumfang des Versicherungsvertrages maßgeblich.

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung

Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg erhalten Referendare eine leistungsstarke private Krankenversicherung. Dabei bietet Ihnen die DBV die gleichen Leistungen, die auch ein Lehrer von uns erhält. Der entscheidende Vorteil ist jedoch, dass Sie als Beamtenanwärter dabei von weitaus günstigeren Beiträgen profitieren. Wirft man einen Blick auf die Beitragsberechnung wird deutlich, wie dieser günstige Beitrag entsteht.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei einer privaten Krankenversicherung nicht das Einkommen des Versicherungsnehmers eine Rolle. Es kommt vielmehr auf persönliche Eigenschaften des Referendars an. Insbesondere das Alter und der Gesundheitszustand des Referendars spielen hierbei eine sehr wichtige Rolle. Doch auch der Versicherungsumfang ist maßgeblich. Schließlich kann dessen Umfang, anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt werden. Vielen jungen Beamtenanwärtern wird dabei sicherlich der Umfang des günstigen Basistarifs genügen.

Wir bieten  Ihnen  einen kostenlosen Krankenversicherungs-Check

Mit Einstieg in das Referendariat ändert sich für die jungen Beamtenanwärter vieles. Aufgrund des unbekannten öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses sollten Sie einen Partner an Ihrer Seite haben, auf den Sie sich verlassen können. Die DBV hat mittlerweile über 140 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Insofern unterstützen wir Sie auch gerne bei der Findung der passenden Krankenversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg unterstützen Sie beispielsweise mit einem praktischen Krankenversicherungs-Check.

Krankenversicherung: Vorsorge Dank Anwartschaftsversicherung

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat mit der Anwartschaftsversicherung die optimale Lösung für Lehrer, die gegenwärtig nicht die Möglichkeit haben, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Hierbei zielen wir in aller erster Linie auf Lehramtsstudenten und Lehrer in einem Angestelltenverhältnis ab. Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können Sie sich eine spätere garantierte Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern. Zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses werden die persönlichen Eigenschaften, welche maßgeblich zur Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung sind, eingefroren. In Folge dessen werden Sie beim Eintritt in die private Krankenversicherung so behandelt, als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied in der privaten Krankenversicherung gewesen.

Wir beraten Sie gern

Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema  Krankenversicherung für Studenten und Referendare  haben, scheuen Sie nicht davor unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic  in  Heidelberg zu kontaktieren.

FAQ

Habe ich als Referendare automatisch eine Krankenversicherung?

An Ihrer Krankenversicherung ändert sich mit Einstieg ins Referendariat nichts. Sollten Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, verbleiben Sie vorerst in selbiger. Gleiches gilt auch für die private Krankenversicherung. Doch eine Änderung ist entscheidend. Sollten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert sein, können Sie nun problemlos in die private Krankenversicherung wechseln. Dies resultiert aus der einkommensunabhängigen Wahlfreiheit, die Referendare haben.
 
Eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit haben alle Beamten, die einen Anspruch auf Beihilfe haben. Dies ist auch bei Referendaren der Fall. Schließlich werden Referendare vor Eintritt in das Referendariat zum Beamten auf Widerruf ernannt. Mithin beginnt bereits zu diesem Zeitpunkt das öffentlich rechtliche Dienstverhältnis. Da Ihnen diesbezüglich Beihilfe zusteht, übernimmt ihr Dienstherr einen Teil der anfallenden Gesundheitskosten. Für die restlichen Kosten müssen Sie lediglich eine sogenannte Restkostenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg erhalten Referendare die optimale Krankenversicherung für ihr gesamtes Beamtendasein.

Gibt es besondere Versicherungen für Referendare?

Als Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses dauert in der Regel bis zu Ihrem Ruhestand an. Es ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie als Beamter zu Dienst und Treue verpflichtet sind, treffen Ihren Dienstherrn Fürsorgepflichten. Mit einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis kann man ein Beamtenverhältnis somit nicht vergleichen. Dementsprechend ist es wichtig, dass Sie einen Partner an ihrer Seite haben, der sich mit dem öffentlichen Dienst auskennt. Da die DBV seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig ist, wissen wir genau worauf es bei dem passenden Versicherungsschutz ankommt.
 
Besonders wichtig ist ein zuverlässiger Schutz vor der Dienstunfähigkeit. Dafür stellen wir Ihnen zum einen die leistungsstarke Dienstunfähigkeitsversicherung zur Verfügung. Doch Referendaren empfehlen wir, einen Blick auf unsere Dienstanfänger-Police zu werfen. Hier erhalten Sie ein attraktives Kombi-Produkt, das nicht nur einen Dienstunfähigkeitsschutz, sondern auch ein Produkt zur Altersvorsorge bietet. Darüber hinaus sollten Sie sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung vor den Haftungsrisiken des alltäglichen Dienstes absichern. Selbstverständlich ist auch eine zuverlässige Krankenversicherung unerlässlich. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung eine leistungsstarke Lösung für Referendare im Angebot.

Benötigen Referendare eine Krankenversicherung?

Diese Frage hat bereits der Gesetzgeber für die gesamte deutsche Bevölkerung beantwortet. Schließlich gilt in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Dieser muss jeder deutsche Staatsbürger, unabhängig seines Berufes, nachkommen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Jeder Mensch in Deutschland soll sich, unabhängig seines Einkommens, eine zuverlässige gesundheitliche Versorgung leisten können. Sollte jemand aufgrund fehlenden Geldes oder Spar-Gründen auf eine medizinische Versorgung verzichten, könnte dies schwerwiegende Folgen haben.
 
Bei der Wahl der Krankenversicherung ändert sich für Referendare jedoch mit Einstieg ins Referendariat Einiges. Referendare, die vor Ernennung zum Beamten auf Widerruf noch in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert waren, können nun problemlos in die private Krankenversicherung wechseln. Hier besteht ein entscheidender Unterschied zu einem klassischen Arbeitnehmer. Dieser kann erst dann in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Einkommen über der geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt. Referendare sollten diese Möglichkeit nutzen. Schließlich erhalten diese mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg oftmals bessere Konditionen als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.    

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema  Krankenversicherung für Studenten und Referendare  haben, scheuen Sie nicht davor unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic  in  Heidelberg zu kontaktieren.

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