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DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung - Grundwissen für Lehrer

Das Thema der Dienstunfähigkeit ist für Referendare und Lehrer ein sehr bedeutsames. Sollte es einmal zum Ernstfall kommen, kann ohne eine passende Absicherung der finanzielle Ruin drohen. Umso wichtiger ist eine passende Absicherung, die die hohe finanzielle Belastung einer Dienstunfähigkeit kompensieren kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die optimale Absicherung für Referendare und Lehrer im Angebot.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Wann ist man dienstunfähig?

Ein verbeamteter Referendar oder Lehrer gilt dann als dienstunfähig, wenn körperliche oder geistige Erkrankungen zur Folge haben, dass der Referendare oder Lehrer seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Allerdings erfordert eine Dienstunfähigkeit im Gegensatz zur klassischen Berufsunfähigkeit kein ärztliches Attest. Es genügt vielmehr, wenn der Dienstherr des Lehrers der Ansicht ist, dass der Beamte seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Auf Lebenszeit verbeamteten Lehrern steht in diesem Fall eine monatliche Unterstützung seitens des Dienstherrn zu. Das sogenannte „Ruhegehalt“ reicht jedoch in der Regel nicht aus, um den vorherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer sich um eine separate Absicherung kümmern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg kann die Versorgungslücke effektiv geschlossen werden.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Besonderer Bedarf von Beamtenanwärtern

Es ist besonders für junge Beamte wichtig, dass sie sich rechtzeitig um einen zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz kümmern. Schließlich steht nicht jedem Beamten das monatliche Ruhegehalt zu, wenn der Ernstfall der Dienstunfähigkeit eintritt. Referendare und Beamte auf Probe erhalten nur dann ein monatliches Ruhegehalt, wenn die Ursache der Dienstunfähigkeit bei der Dienstausübung gesetzt wurde. Ein Blick in die Statistik macht jedoch deutlich, dass ein Großteil der Unfälle, welche zur Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit führen, während der Freizeit geschieht. Hier springt der zuverlässige Dienstunfähigkeitsschutz der DBV für Sie ein. Mit der Dienstanfänger-Police haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg den optimalen Schutz für Referendare und Beamte auf Probe im Angebot.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Ursachen einer Dienstunfähigkeit

Die Liste möglicher Vorfälle, die schlussendlich zur Dienstunfähigkeit führen können, ist lang. Allen voran muss man jedoch feststellen, dass Lehrer ein sehr hohes Risiko einer psychischen Erkrankung haben. Angefangen bei der alltäglichen Unruhe in den Klassen bis hin zu stapelweise Klausuren werden Lehrer tagtäglich mit einem sehr großen Stresspensum konfrontiert. Aus diesem Grund steht als Ursache Nummer eins der zu große Stress im Dienst an der Tagesordnung. Sage und schreibe 31 Prozent der verbeamteten Lehrer müssen aufgrund einer psychischen Erkrankung aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden. Darüber hinaus sind Lehrer nicht vor den anderen körperlichen Risiken des Alltags gefeit. So können auch Erkrankungen des Bewegungsapparats, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Unfälle die Ursache einer Dienstunfähigkeit bilden.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Unterstützung des Dienstherrn

Leider verlassen sich zu viele Beamte im Ernstfall auf die Unterstützung ihres Dienstherrn. Dabei sollte diese keinesfalls überschätzt werden. Das bedingungslose Ruhegehalt steht nur einer bestimmten Auswahl von verbeamteten Lehrern zu. Hierfür muss der Lehrer bereits seit fünf Jahren auf Lebenszeit verbeamtet sein. Allerdings steht nicht jedem berechtigten Beamten das gleiche Ruhegehalt zu. Hierbei kommt es vielmehr auf die abgeleisteten Dienstjahre an. Das maximale Ruhegehalt steht einem Beamten dann zu, wenn er 40 Dienstjahre abgeleistet hat. Doch selbst nach dieser langen Zeit umfasst das Ruhegehalt nur 71,75% des regulären Gehalts. Hier klafft ein gewaltiger Unterschied zwischen regulärem Gehalt und Ruhegehalt. Mithin ist es kaum möglich, den vorherigen Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit aufrecht erhalten zu können. Umso schwerer trifft es Referendare und junge Lehrer. Ihnen steht nur unter gewissen Umständen ein Ruhegehalt zu. Ein zuverlässiger Dienstunfähigkeitsschutz ist also sehr wichtig für Referendare und Lehrer. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg stellen Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung und die Dienstanfänger-Police gerne persönlich vor.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Kosten

Bei der Kostenberechnung einer Dienstunfähigkeitsversicherung kommt es auf unterschiedliche Aspekte an. Hierzu zählt beispielsweise das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Da das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit dem Alter steigt, profitiert man bei einem Versicherungseintritt in jungen Jahren von niedrigen Beiträgen. Darüber hinaus spielt selbstverständlich die im Versicherungsvertrag vereinbarte Rentenhöhe eine große Rolle. Je höher die monatliche Rente ausfallen soll, umso höher ist natürlich auch der Versicherungsbeitrag. Auch der Beruf des Versicherungsnehmers kann eine Rolle bei den Versicherungsbeiträgen spielen. Selbstredend hat ein Feuerwehrmann ein höheres Risiko als ein Lehrer.
 
Bei vielen Versicherungen spielen auch Risikozuschläge eine besonders gewichtige Rolle. Sollte der Versicherungsnehmer bereits Vorerkrankungen haben, fällt der Beitrag umso höher aus. Diesbezüglich müssen Sie Ihrem Versicherungsunternehmen auch einen Einblick in Ihre persönliche Krankenakte gewähren. Schließlich möchte das Unternehmen genau wissen, wie hoch das Risiko einer Dienstunfähigkeit schlussendlich ist. Außerdem liegt der Fokus auf der Vertragslaufzeit des Dienstunfähigkeitsschutzes. Je länger dieser andauern soll, umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag. Allerdings sollten Sie hier nicht sparen. Es ist wichtig, dass Sie einen nahtlosen Schutz besitzen. Wir empfehlen Ihnen die Laufzeit so auszugestalten, dass Sie unmittelbar von Dienst- oder Berufsunfähigkeitsschutz in den Ruhestand bzw. die Altersrente übergehen.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Was passiert im Ernstfall?

Sollte Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig erklären, greift der Dienstunfähigkeitsschutz. Doch wann genau gilt man als dienstunfähig? Ihr Dienstherr wird Sie nur dann für dienstunfähig erklären, wenn feststeht, dass Sie die kommenden sechs Monate Ihren Dienst nicht zumindest zu 50% ableisten können. Außerdem kann der Dienstherr die Dienstunfähigkeit aussprechen, wenn der Lehrer seinen Dienst innerhalb eines halben Jahres nicht mindestens drei Monate leisten konnte. Sollten Sie dienstunfähig sein, können Sie sich sofort auf die Unterstützung der Dienstunfähigkeitsversicherung verlassen. Sie erhalten eine monatliche Rente, deren Höhe Sie zuvor bestimmen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg stellen Ihnen die Besonderheiten der Dienstunfähigkeitsversicherung gerne persönlich vor.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Absicherung von angestellten Lehrern

Aufgrund von Sparmaßnahmen werden immer mehr junge Lehrer nach absolviertem Referendariat in einem Angestelltenverhältnis übernommen. Im Umkehrschluss haben sie nicht die gleichen Sicherheiten wie Lehrer, die auf Beamtenbasis arbeiten. Dies betrifft auch das Ruhegehalt im Falle einer Berufsunfähigkeit. Lehrer in einem Angestelltenverhältnis werden dementsprechend auch nicht dienst-, sondern berufsunfähig, wenn sie ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können. Eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung ist also besonders wichtig. Doch worauf müssen angestellte Lehrer achten? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer sollte unbedingt eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel bieten. Diese sorgt dafür, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ernennung zum Beamten in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandelt. Da viele angestellte Lehrer im Laufe ihrer Karriere verbeamtet werden, ist eine entsprechende Klausel sehr wichtig.    

Wir beraten Sie gern

Sie wollen noch mehr über Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer erfahren? Scheuen Sie nicht davor einen Termin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung  Sascha  Dzinic in Heidelberg zu vereinbaren.

FAQ

Wo kann ich die unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleichen?

Bei den vielen Anbietern im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kann man als Laie schnell den Überblick verlieren. Dies kann sich zu einem ernsthaften Nachteil entwickeln. Schließlich kann ein detaillierter Vergleich zwischen allen Anbietern lukrativ sein. Wir unterstützen Referendare und Lehrer gerne dabei, den Überblick zu behalten. In unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg werfen wir gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf die unterschiedlichen Anbieter und ihre Produkte. Mithilfe unserer langen Erfahrung erarbeiten wir schlussendlich das Produkt, das Ihren Anforderungen entspricht. Unseren Tarifvergleich lassen wir Ihnen auch gerne bequem per E-Mail zukommen.

Ist es möglich, die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen?

Ein Blick ins Steuerrecht macht deutlich, dass deutsche Staatsbürger Aufwendungen steuerlich geltend machen können, die zu den gewöhnlichen privaten Absicherungen zählen. Allerdings dürfen Sie hierbei keine utopischen Summen erwarten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Höhe der Rückerstattung in Grenzen hält. Alternativ bietet sich der Abschluss einer sogenannten Rürup-Rente. Hier erhalten Sie eine Altersvorsorge, die seitens des Staates gefördert wird. Diese dient zur Ergänzung der klassischen Basisrente bzw. des Ruhegehalts eines Lehrers. Bei der Rürup-Rente ist es möglich alle getätigten Zahlungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Hierbei können Sie dem Finanzamt stolze Summen vorlegen. So liegt der höchste Betrag einer Einzelperson bei 20.000 Euro. Eheleute hingegen können sogar das Doppelte vorlegen. Bei der steuerlichen Geltendmachung Ihrer Versicherungsbeiträge unterstützen wir Sie gerne persönlich. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter.

Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Ob dieses Kündigungsrecht sogar monatlich besteht, hängt von Ihrer Zahlung der Beiträge ab. Wer sich für eine monatliche Beitragszahlung entscheidet, kann die Versicherung auch monatlich kündigen. Wir können Ihnen jedoch nur wärmstens ans Herz legen, die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht unüberlegt zu kündigen. Sobald die Dienstunfähigkeitsversicherung gekündigt ist, stehen Sie ohne einen entsprechenden Schutz da. Die bis dato eingezahlten Beiträge sind quasi unwiderruflich weg.
 
Doch manchen Referendaren und Lehrern bleibt keine andere Wahl. Wer nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis übernommen wird, schließt in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sollte dann im Laufe der Karriere die Verbeamtung winken, sagen selbstverständlich wenige „nein“ dazu. Allerdings greift eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei Dienstunfähigkeit. Mithin müssen viele Lehrer ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, um in eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Aus diesem Grund sollten Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend darauf achten, dass eine Dienstunfähigkeitsklausel vertraglich verankert ist. Dann wandelt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Verbeamtung ganz unkompliziert in eine Dienstunfähigkeitsversicherung um.

Wo finden Referendare und Lehrer die günstigste Versicherung?

Diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung kommen viele verschiedene Faktoren zum Tragen. Diese beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags. Das führt dazu, dass jeder Versicherungsnehmer einen individuellen Beitrag zahlen muss. Pauschale Beiträge gibt es hier nicht. Die Höhe der Kosten wird vor allem von drei unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. An aller erster Stelle muss man das Einstiegsalter benennen. Wir raten bereits Referendaren in eine Dienstunfähigkeitsversicherung einzusteigen. So profitieren diese von einem möglichst günstigen Versicherungstarif. Doch darüber hinaus spielt selbstverständlich auch die Höhe der monatlichen Rente eine große Rolle. Je höher die monatliche Dienstunfähigkeitsrente für den Lehrer ausfallen soll, umso höher ist natürlich auch der monatliche Versicherungsbeitrag. Zu guter Letzt spielt auch die Vertragslaufzeit eine große Rolle. Da das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit dem Lebensalter steigt, fallen auch die Beiträge bei entsprechend langer Laufzeit höher aus. Allerdings sollten Sie hier nicht unnötigerweise sparen. Damit Sie jederzeit finanziell abgesichert sind, raten Ihnen die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg zur Schaffung eines nahtlosen Übergangs zwischen Dienstunfähigkeitsschutz und Altersrente bzw. Ruhegehalt.

Wie viel kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für einen Referendar oder Lehrer?

Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind nicht für jeden Lehrer gleich. Bevor wir Ihnen Angaben zur Beitragshöhe machen können, müssen Sie sich zunächst für die detaillierten Modalitäten Ihres Dienstunfähigkeitsschutzes entscheiden. Hierzu zählen Punkte wie die Höhe der monatlichen Dienstunfähigkeitsrente und die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Wer sparen möchte, entscheidet sich bereits als Referendar zum Eintritt in die Dienstunfähigkeitsversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat neben der klassischen Dienstunfähigkeitsversicherung auch ein maßgeschneidertes Produkt für Beamte auf Widerruf und Probe im Angebot. Mit der Dienstanfänger-Police erhalten junge Lehrer und Referendare ein attraktives Kombi-Produkt, das aus Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsschutz besteht. Unsere Experten vor Ort berechnen Ihnen als Lehrer gerne unverbindlich, welche Beitragshöhe bei ihrer ganz individuellen Dienstunfähigkeitsversicherung anfallen würde.

Brauchen Lehrer überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

In vielen Berufsfeldern spielt ein effektiver Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsschutz nur dann eine große Rolle, wenn die Tätigkeit körperlich anstrengend ist. Diese körperliche Anstrengung ist bei Lehrern in der Regel nicht gegeben. Allerdings wird die häufig große mentale Belastung unterschätzt. Lehrer sind tagtäglich einem immens hohem Stresspensum ausgesetzt. Das kann Spuren hinterlassen. Schlimmstenfalls mündet die hohe Belastung in einer psychischen Erkrankung wie einem Burn Out. Sollte dies der Fall sein, können Sie als Lehrer Ihrem Dienst keinesfalls mehr nachkommen. Ihr Dienstherr wird Sie im Zuge dessen für dienstunfähig erklären. Wer nun keine passende Absicherung hat, fällt häufig in ein tiefes finanzielles Loch. Umso wichtiger ist eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung.

Ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?

Es kann viele Gründe für den Wechsel einer Versicherung geben. Der häufigste ist aber sicherlich, dass man bei einem anderen Anbieter bessere Konditionen erblickt hat. Eine Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung kann monatlich geschehen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn im Versicherungsvertrag eine monatliche Beitragszahlung vereinbart wurde. Doch Lehrer sollten beim Versicherungswechsel Einiges beachten. Allen voran ist es wichtig, dass Sie eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung nicht vorschnell kündigen. Reichen Sie erst dann die Kündigung ein, wenn Ihr neuer Versicherungsvertrag bereits „eingetütet“ ist. Ansonsten droht der Ernstfall, dass Sie plötzlich ohne jeglichen Versicherungsschutz dastehen. Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie Ihre gegenwärtige Versicherung gekündigt haben und der neue Versicherungsnehmer Sie nun doch nicht aufnehmen möchte. Plötzlich sind Sie vor den Risiken einer Dienstunfähigkeit gar nicht mehr abgesichert. Sollten Sie einmal einen Versicherungswechsel anstreben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat einen weitreichenden Überblick über die unterschiedlichsten Produkte auf dem Versicherungsmarkt.  

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie wollen noch mehr über Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer erfahren? Scheuen Sie nicht davor einen Termin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung  Sascha  Dzinic in Heidelberg zu vereinbaren.

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