DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung - Grundwissen für Lehrer

Das Thema der Dienstunfähigkeit ist für Referendare und Lehrer ein sehr bedeutsames. Sollte es einmal zum Ernstfall kommen, kann ohne eine passende Absicherung der finanzielle Ruin drohen. Umso wichtiger ist eine passende Absicherung, die die hohe finanzielle Belastung einer Dienstunfähigkeit kompensieren kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die optimale Absicherung für Referendare und Lehrer im Angebot.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Wann ist man dienstunfähig?

Ein verbeamteter Referendar oder Lehrer gilt dann als dienstunfähig, wenn körperliche oder geistige Erkrankungen zur Folge haben, dass der Referendare oder Lehrer seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Allerdings erfordert eine Dienstunfähigkeit im Gegensatz zur klassischen Berufsunfähigkeit kein ärztliches Attest. Es genügt vielmehr, wenn der Dienstherr des Lehrers der Ansicht ist, dass der Beamte seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Auf Lebenszeit verbeamteten Lehrern steht in diesem Fall eine monatliche Unterstützung seitens des Dienstherrn zu. Das sogenannte „Ruhegehalt“ reicht jedoch in der Regel nicht aus, um den vorherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Umso wichtiger ist es, dass Lehrer sich um eine separate Absicherung kümmern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg kann die Versorgungslücke effektiv geschlossen werden.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Besonderer Bedarf von Beamtenanwärtern

Es ist besonders für junge Beamte wichtig, dass sie sich rechtzeitig um einen zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz kümmern. Schließlich steht nicht jedem Beamten das monatliche Ruhegehalt zu, wenn der Ernstfall der Dienstunfähigkeit eintritt. Referendare und Beamte auf Probe erhalten nur dann ein monatliches Ruhegehalt, wenn die Ursache der Dienstunfähigkeit bei der Dienstausübung gesetzt wurde. Ein Blick in die Statistik macht jedoch deutlich, dass ein Großteil der Unfälle, welche zur Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit führen, während der Freizeit geschieht. Hier springt der zuverlässige Dienstunfähigkeitsschutz der DBV für Sie ein. Mit der Dienstanfänger-Police haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg den optimalen Schutz für Referendare und Beamte auf Probe im Angebot.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Ursachen einer Dienstunfähigkeit

Die Liste möglicher Vorfälle, die schlussendlich zur Dienstunfähigkeit führen können, ist lang. Allen voran muss man jedoch feststellen, dass Lehrer ein sehr hohes Risiko einer psychischen Erkrankung haben. Angefangen bei der alltäglichen Unruhe in den Klassen bis hin zu stapelweise Klausuren werden Lehrer tagtäglich mit einem sehr großen Stresspensum konfrontiert. Aus diesem Grund steht als Ursache Nummer eins der zu große Stress im Dienst an der Tagesordnung. Sage und schreibe 31 Prozent der verbeamteten Lehrer müssen aufgrund einer psychischen Erkrankung aus dem aktiven Schuldienst ausscheiden. Darüber hinaus sind Lehrer nicht vor den anderen körperlichen Risiken des Alltags gefeit. So können auch Erkrankungen des Bewegungsapparats, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Unfälle die Ursache einer Dienstunfähigkeit bilden.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Unterstützung des Dienstherrn

Leider verlassen sich zu viele Beamte im Ernstfall auf die Unterstützung ihres Dienstherrn. Dabei sollte diese keinesfalls überschätzt werden. Das bedingungslose Ruhegehalt steht nur einer bestimmten Auswahl von verbeamteten Lehrern zu. Hierfür muss der Lehrer bereits seit fünf Jahren auf Lebenszeit verbeamtet sein. Allerdings steht nicht jedem berechtigten Beamten das gleiche Ruhegehalt zu. Hierbei kommt es vielmehr auf die abgeleisteten Dienstjahre an. Das maximale Ruhegehalt steht einem Beamten dann zu, wenn er 40 Dienstjahre abgeleistet hat. Doch selbst nach dieser langen Zeit umfasst das Ruhegehalt nur 71,75% des regulären Gehalts. Hier klafft ein gewaltiger Unterschied zwischen regulärem Gehalt und Ruhegehalt. Mithin ist es kaum möglich, den vorherigen Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit aufrecht erhalten zu können. Umso schwerer trifft es Referendare und junge Lehrer. Ihnen steht nur unter gewissen Umständen ein Ruhegehalt zu. Ein zuverlässiger Dienstunfähigkeitsschutz ist also sehr wichtig für Referendare und Lehrer. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg stellen Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung und die Dienstanfänger-Police gerne persönlich vor.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Kosten

Bei der Kostenberechnung einer Dienstunfähigkeitsversicherung kommt es auf unterschiedliche Aspekte an. Hierzu zählt beispielsweise das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Da das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit dem Alter steigt, profitiert man bei einem Versicherungseintritt in jungen Jahren von niedrigen Beiträgen. Darüber hinaus spielt selbstverständlich die im Versicherungsvertrag vereinbarte Rentenhöhe eine große Rolle. Je höher die monatliche Rente ausfallen soll, umso höher ist natürlich auch der Versicherungsbeitrag. Auch der Beruf des Versicherungsnehmers kann eine Rolle bei den Versicherungsbeiträgen spielen. Selbstredend hat ein Feuerwehrmann ein höheres Risiko als ein Lehrer.
 
Bei vielen Versicherungen spielen auch Risikozuschläge eine besonders gewichtige Rolle. Sollte der Versicherungsnehmer bereits Vorerkrankungen haben, fällt der Beitrag umso höher aus. Diesbezüglich müssen Sie Ihrem Versicherungsunternehmen auch einen Einblick in Ihre persönliche Krankenakte gewähren. Schließlich möchte das Unternehmen genau wissen, wie hoch das Risiko einer Dienstunfähigkeit schlussendlich ist. Außerdem liegt der Fokus auf der Vertragslaufzeit des Dienstunfähigkeitsschutzes. Je länger dieser andauern soll, umso höher ist auch der Versicherungsbeitrag. Allerdings sollten Sie hier nicht sparen. Es ist wichtig, dass Sie einen nahtlosen Schutz besitzen. Wir empfehlen Ihnen die Laufzeit so auszugestalten, dass Sie unmittelbar von Dienst- oder Berufsunfähigkeitsschutz in den Ruhestand bzw. die Altersrente übergehen.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Was passiert im Ernstfall?

Sollte Sie Ihr Dienstherr für dienstunfähig erklären, greift der Dienstunfähigkeitsschutz. Doch wann genau gilt man als dienstunfähig? Ihr Dienstherr wird Sie nur dann für dienstunfähig erklären, wenn feststeht, dass Sie die kommenden sechs Monate Ihren Dienst nicht zumindest zu 50% ableisten können. Außerdem kann der Dienstherr die Dienstunfähigkeit aussprechen, wenn der Lehrer seinen Dienst innerhalb eines halben Jahres nicht mindestens drei Monate leisten konnte. Sollten Sie dienstunfähig sein, können Sie sich sofort auf die Unterstützung der Dienstunfähigkeitsversicherung verlassen. Sie erhalten eine monatliche Rente, deren Höhe Sie zuvor bestimmen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg stellen Ihnen die Besonderheiten der Dienstunfähigkeitsversicherung gerne persönlich vor.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Absicherung von angestellten Lehrern

Aufgrund von Sparmaßnahmen werden immer mehr junge Lehrer nach absolviertem Referendariat in einem Angestelltenverhältnis übernommen. Im Umkehrschluss haben sie nicht die gleichen Sicherheiten wie Lehrer, die auf Beamtenbasis arbeiten. Dies betrifft auch das Ruhegehalt im Falle einer Berufsunfähigkeit. Lehrer in einem Angestelltenverhältnis werden dementsprechend auch nicht dienst-, sondern berufsunfähig, wenn sie ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können. Eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung ist also besonders wichtig. Doch worauf müssen angestellte Lehrer achten? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer sollte unbedingt eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel bieten. Diese sorgt dafür, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ernennung zum Beamten in eine Dienstunfähigkeitsversicherung umwandelt. Da viele angestellte Lehrer im Laufe ihrer Karriere verbeamtet werden, ist eine entsprechende Klausel sehr wichtig.    

Wir beraten Sie gern

Sie wollen noch mehr über Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer erfahren? Scheuen Sie nicht davor einen Termin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung  Sascha  Dzinic in Heidelberg zu vereinbaren.

FAQ

Wo kann ich die unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleichen?

Ist es möglich, die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen?

Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?

Wo finden Referendare und Lehrer die günstigste Versicherung?

Wie viel kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für einen Referendar oder Lehrer?

Brauchen Lehrer überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?

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