Wo kann ich die unterschiedlichen Anbieter miteinander vergleichen?
Bei den vielen Anbietern im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung kann man als Laie schnell den Überblick verlieren. Dies kann sich zu einem ernsthaften Nachteil entwickeln. Schließlich kann ein detaillierter Vergleich zwischen allen Anbietern lukrativ sein. Wir unterstützen Referendare und Lehrer gerne dabei, den Überblick zu behalten. In unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg werfen wir gemeinsam mit Ihnen einen Blick auf die unterschiedlichen Anbieter und ihre Produkte. Mithilfe unserer langen Erfahrung erarbeiten wir schlussendlich das Produkt, das Ihren Anforderungen entspricht. Unseren Tarifvergleich lassen wir Ihnen auch gerne bequem per E-Mail zukommen.
Ist es möglich, die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen?
Ein Blick ins Steuerrecht macht deutlich, dass deutsche Staatsbürger Aufwendungen steuerlich geltend machen können, die zu den gewöhnlichen privaten Absicherungen zählen. Allerdings dürfen Sie hierbei keine utopischen Summen erwarten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Höhe der Rückerstattung in Grenzen hält. Alternativ bietet sich der Abschluss einer sogenannten Rürup-Rente. Hier erhalten Sie eine Altersvorsorge, die seitens des Staates gefördert wird. Diese dient zur Ergänzung der klassischen Basisrente bzw. des Ruhegehalts eines Lehrers. Bei der Rürup-Rente ist es möglich alle getätigten Zahlungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Hierbei können Sie dem Finanzamt stolze Summen vorlegen. So liegt der höchste Betrag einer Einzelperson bei 20.000 Euro. Eheleute hingegen können sogar das Doppelte vorlegen. Bei der steuerlichen Geltendmachung Ihrer Versicherungsbeiträge unterstützen wir Sie gerne persönlich. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter.
Kann ich meine Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann jederzeit gekündigt werden. Ob dieses Kündigungsrecht sogar monatlich besteht, hängt von Ihrer Zahlung der Beiträge ab. Wer sich für eine monatliche Beitragszahlung entscheidet, kann die Versicherung auch monatlich kündigen. Wir können Ihnen jedoch nur wärmstens ans Herz legen, die Dienstunfähigkeitsversicherung nicht unüberlegt zu kündigen. Sobald die Dienstunfähigkeitsversicherung gekündigt ist, stehen Sie ohne einen entsprechenden Schutz da. Die bis dato eingezahlten Beiträge sind quasi unwiderruflich weg.
Doch manchen Referendaren und Lehrern bleibt keine andere Wahl. Wer nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis übernommen wird, schließt in der Regel eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Sollte dann im Laufe der Karriere die Verbeamtung winken, sagen selbstverständlich wenige „nein“ dazu. Allerdings greift eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei Dienstunfähigkeit. Mithin müssen viele Lehrer ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen, um in eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Aus diesem Grund sollten Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend darauf achten, dass eine Dienstunfähigkeitsklausel vertraglich verankert ist. Dann wandelt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Verbeamtung ganz unkompliziert in eine Dienstunfähigkeitsversicherung um.
Wo finden Referendare und Lehrer die günstigste Versicherung?
Diese Frage ist nur schwer zu beantworten. Im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung kommen viele verschiedene Faktoren zum Tragen. Diese beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags. Das führt dazu, dass jeder Versicherungsnehmer einen individuellen Beitrag zahlen muss. Pauschale Beiträge gibt es hier nicht. Die Höhe der Kosten wird vor allem von drei unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. An aller erster Stelle muss man das Einstiegsalter benennen. Wir raten bereits Referendaren in eine Dienstunfähigkeitsversicherung einzusteigen. So profitieren diese von einem möglichst günstigen Versicherungstarif. Doch darüber hinaus spielt selbstverständlich auch die Höhe der monatlichen Rente eine große Rolle. Je höher die monatliche Dienstunfähigkeitsrente für den Lehrer ausfallen soll, umso höher ist natürlich auch der monatliche Versicherungsbeitrag. Zu guter Letzt spielt auch die Vertragslaufzeit eine große Rolle. Da das Risiko einer Dienstunfähigkeit mit dem Lebensalter steigt, fallen auch die Beiträge bei entsprechend langer Laufzeit höher aus. Allerdings sollten Sie hier nicht unnötigerweise sparen. Damit Sie jederzeit finanziell abgesichert sind, raten Ihnen die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg zur Schaffung eines nahtlosen Übergangs zwischen Dienstunfähigkeitsschutz und Altersrente bzw. Ruhegehalt.
Wie viel kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für einen Referendar oder Lehrer?
Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind nicht für jeden Lehrer gleich. Bevor wir Ihnen Angaben zur Beitragshöhe machen können, müssen Sie sich zunächst für die detaillierten Modalitäten Ihres Dienstunfähigkeitsschutzes entscheiden. Hierzu zählen Punkte wie die Höhe der monatlichen Dienstunfähigkeitsrente und die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages. Wer sparen möchte, entscheidet sich bereits als Referendar zum Eintritt in die Dienstunfähigkeitsversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat neben der klassischen Dienstunfähigkeitsversicherung auch ein maßgeschneidertes Produkt für Beamte auf Widerruf und Probe im Angebot. Mit der Dienstanfänger-Police erhalten junge Lehrer und Referendare ein attraktives Kombi-Produkt, das aus Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsschutz besteht. Unsere Experten vor Ort berechnen Ihnen als Lehrer gerne unverbindlich, welche Beitragshöhe bei ihrer ganz individuellen Dienstunfähigkeitsversicherung anfallen würde.
Brauchen Lehrer überhaupt eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
In vielen Berufsfeldern spielt ein effektiver Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsschutz nur dann eine große Rolle, wenn die Tätigkeit körperlich anstrengend ist. Diese körperliche Anstrengung ist bei Lehrern in der Regel nicht gegeben. Allerdings wird die häufig große mentale Belastung unterschätzt. Lehrer sind tagtäglich einem immens hohem Stresspensum ausgesetzt. Das kann Spuren hinterlassen. Schlimmstenfalls mündet die hohe Belastung in einer psychischen Erkrankung wie einem Burn Out. Sollte dies der Fall sein, können Sie als Lehrer Ihrem Dienst keinesfalls mehr nachkommen. Ihr Dienstherr wird Sie im Zuge dessen für dienstunfähig erklären. Wer nun keine passende Absicherung hat, fällt häufig in ein tiefes finanzielles Loch. Umso wichtiger ist eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung.
Ist ein Versicherungswechsel jederzeit möglich?
Es kann viele Gründe für den Wechsel einer Versicherung geben. Der häufigste ist aber sicherlich, dass man bei einem anderen Anbieter bessere Konditionen erblickt hat. Eine Kündigung der Dienstunfähigkeitsversicherung kann monatlich geschehen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn im Versicherungsvertrag eine monatliche Beitragszahlung vereinbart wurde. Doch Lehrer sollten beim Versicherungswechsel Einiges beachten. Allen voran ist es wichtig, dass Sie eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung nicht vorschnell kündigen. Reichen Sie erst dann die Kündigung ein, wenn Ihr neuer Versicherungsvertrag bereits „eingetütet“ ist. Ansonsten droht der Ernstfall, dass Sie plötzlich ohne jeglichen Versicherungsschutz dastehen. Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie Ihre gegenwärtige Versicherung gekündigt haben und der neue Versicherungsnehmer Sie nun doch nicht aufnehmen möchte. Plötzlich sind Sie vor den Risiken einer Dienstunfähigkeit gar nicht mehr abgesichert. Sollten Sie einmal einen Versicherungswechsel anstreben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat einen weitreichenden Überblick über die unterschiedlichsten Produkte auf dem Versicherungsmarkt.